MuSchG / meine Arbeit 400€

MäusleMäusle

7,471

bearbeitet 27. 02. 2012, 10:53 in Recht und Behörden
Hallo ihr lieben,

ich hoffe ihr könnt mir jetzt etwas helfen, bin grad echt von den Socken.
Ich bin ja auf 400€ basis angestellt als Fahrerin für Kleinbusse (Schülerbeförderung). Nun hab ich auf mehreren Seiten im Internet gelesen, dass diese tätigkeit nach dem 3. Monat laut Mutterschutzgesetz verboten ist :shock: na wunderbar, ich dachte eigentlich ich könnte noch ein paar monate arbeiten.
Ist das dann generell verboten oder kann man da Ausnahmen erwirken wenn man sich gut genug fühlt?

Und wie ist das, muss auch bei 400€ beschäftigung dann vom AG weiter Gehalt gezahlt werden? Denn darauf bin ich definitiv angewiesen :sad:

ach ja und noch was fällt mir grad ein, bei 400€ gibts dann wahrscheinlich während dem Mutterschutz kein Geld von der Krankenkasse oder? andere bekommen ja nen gewissen Betrag pro Tag, das kann ich mir sicher abschminken oder?

LG

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Man kann immer mit dem Arbeitgeber reden.
    Bei uns waren Nachtdienste auch verboten, aber es gab immer wieder Ausnahmeregelungen.


    steht im Gesetz:
    Die Aufsichtsbehörde kann Ausnahmen bewilligen, wenn die Art der Arbeit und das Arbeitstempo eine Beeinträchtigung der Gesundheit von Mutter oder Kind nicht befürchten lassen. Die Aufsichtsbehörde kann die Beschäftigung für alle werdenden Mütter eines Betriebes oder einer Betriebsabteilung bewilligen, wenn die Voraussetzungen des Satzes 2 für alle im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Frauen gegeben sind.

    http://www.hebamme4u.net/tipps/mutterschutz.html
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ah okay, also auch wenn es gesetzlich verboten ist, kann der AG unter umständen weiter erlauben zu arbeiten? das wäre natürlich "praktisch" weil sie mir dann nicht umsonst Lohn zahlen müssten ;-) andererseits is halt auch mein Gedanke, grad in der Beförderung von Personen bin ich ja dann als Schwangere evtl doch ein Risiko :sad: oder nicht?

    naja da muss ich wohl mal mit dem AG reden, hilft alles nichts :sad:
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mit dem allgemeinen Mutterschutz ist es ja so, dass die 6 Wochen VOR der Geburt für die Mutter nicht verpflichtend sind, d.h. wenn man selbst sagt, dass man arbeiten möchte, darf man, aber man muss nicht ... NACH der Geburt die 8 Wochen darf man dagegen nicht, selbst wenn man wollte.

    Dann gibt es noch Berufe, die man während der SS zum eigenen Schutz unter bestimmten Bedigungen nicht ausüben darf, z.B. müssen Lehrer gewisse Immunitäten vorweisen. Es kann sein, dass Du (weil Du Kontakt zu Schülern hast), Dich da auch durchchecken lassen musst, aber da hab ich keine Ahnung.
    Ich hätte z.B. auch von Bekanntgabe meiner SS bis zum Ergebnis der Untersuchung keinen Schülerkontakt haben dürfen ... haben wir allerdings in der Praxis nicht so umgesetzt (ich fand das schwachsinnig, da ich ja eh 2 Kindergartenkinder zu Hause hatte, die mir alles mögliche hätten anschleppen können ;-) - meine Chefin sah das zum Glück genauso).

    Wie das bei Deinem Job ist, weiß ich nicht - ich würde wohl beim Chef mal nachfragen. Wie das bei 400-Euro-Jobs ist, weiß ich nicht, aber normalerweise bekommst Du bei einem Arbeitsverbot Dein Gehalt weiter, weil der Chef das GEhalt von der Krankenkasse erstattet bekommt (irgendwie so) ...
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    also es lief wohl so, dass ich mit etwas durchsetzung sicher hätte weiter arbeiten können. da es mir aber sehr schlecht ging bis ende 4. Monat bzw. ich auch danach weiter starken stress hätte, hab ich mir nun das BV geben lassen und bekomme auch als Minijobberin weiter mein gehalt. Und sogar ein regelmäßigeres / höheres als vorher :happy273: da ich vorher mal 370€, mal 390€ oder mal was ganz anderes je nach stundenzahl bekommen habe, nun gibts 390€ fix :happy273:
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