Hebammen verlassen Vergütungsverhandlungen mit Krankenkassen

EowynEowyn

27,156

bearbeitet 12. 12. 2011, 10:44 in Plauderecke
Hebammenverbände: Das Maß ist voll!
Niemand in Deutschland – außer den hoch dotierten Funktionären der Krankenkassen - bestreitet es: Hebammen sind mit einem Stundenlohn von rd. 7,50 Euro krass unterbezahlt und kämpfen ums Überleben.
Monat für Monat geben Dutzende auf, Schwangere finden immer seltener eine Hebamme und noch seltener eine in erreichbarer Nähe. All das stört den GKV-Spitzenverband wenig. In den sich zäh dahin schleppenden Vergütungs- verhandlungen will er die Hebammen mit einem Plus von 1,98 % abspeisen. Dies, obwohl hierdurch nicht einmal die aktuelle Preissteigerungsrate ausgeglichen würde und allein die Prämien zur Berufshaftpflicht im letzten Jahr um weitere 56 % gestiegen sind. Die Argumentation der Kassen, für größere finanzielle Zugeständnisse müsse man zunächst das Ergebnis der vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenen Studie zur Einkommenssituation abwarten, empfinden die Hebammenverbände als dreiste Provokation. Niemand kann heute sagen, ob die Studie die wirtschaftliche Dramatik widerspiegeln wird und zu welchen Maßnahmen sich die Bundesregierung möglicherweise durchringt. Hebammen brauchen jetzt mehr Geld! Der GKV-Spitzenverband hat in der heutigen Verhandlungsrunde für die geltende Betriebkostenpauschale der Geburtshäuser sogar ein um 30 % vermindertes Angebot vorgelegt, und die Vertreterinnen der Hebammenverbände haben die Sitzung demonstrativ verlassen. Ob ohne Fortschritte am 30. November weitere Verhandlungen für sinnvoll erachtet werden oder ob ohne Wiederaufnahme das Scheitern der Verhandlungen mit Anrufung der Schiedsstelle erklärt wird, werden die Hebammenverbände kurzfristig entscheiden.

Wie können Sie Ihrer Empörung eine Stimme verleihen?
Ab sofort möchten wir gerne die Faxgeräte der Krankenkassen heiß laufen lassen (E-Mails kann man löschen ˆ Faxe kommen an!). Zu diesem Zwecke haben wir Musterbriefe für Eltern als auch Hebammen entworfen. Diese Musterbriefe können natürlich verändert werden. Bitte faxen Sie mit!

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung sagen
Ihre Hebammen für Deutschland
Die Musterbriefe gibt es hier:
http://www.hebammenfuerdeutschland.de/n ... nkenkassen

Kommentare

  • Mia76Mia76

    655

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Eo,
    ich will gleich mal faxen, stehe aber irgendwie noch ein wenig auf dem Schlauch was den Musterbrief angeht. Vielleicht kannst Du mir helfen:
    da sind ja nun einige KK aufgeführt, meine ist nicht dabei. Soll man den Briefkopf dann einfach ändern? Oder einfach an alle aufgeführten faxen?
    Ich hab da wahrscheinlich einfach `n Denkfehler... :oops:
    Danke
    Mia
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dazu passt das

    viewtopic.php?f=9&t=58819

    und hier
    viewtopic.php?f=9&t=58819

    Die Briefe sind an die jeweiligen Bundesverbände gerichtet. Da muss man nicht an die Kasse faxen, sondern in der betreffenden Hauptverwaltung sollen die Leitungen qualmen.
  • Mia76Mia76

    655

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ahhhh... :denkk45:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das Angebot außerklinischer Geburten durch Hebammen ist überzeugend gut

    Das Ergebnis des Pilotprojektes kann sich sehen lassen. Der Vergleich der klinischen Perinataldaten aus Hessen mit den statistischen Daten der Geburten in Geburtshäusern, sogenannten Hebammen geleiteten Einrichtungen (HgE) brachte die Bestätigung. Die von QUAG erfassten Daten der HgE’s sind in einigen Bereichen sogar überzeugend besser. Verschiedene vergleichbare Parameter wurden für die Studie ausgewählt und ein neuer Parameter entwickelt: Die gemeinsame Entlassung von Mutter und Kind nach Hause. Die gemeinsame Entlassung bildet den Gesundheitszustand von Mutter und Kind gleichermaßen ab. Deutlich häufiger als bei einer Geburt im Krankenhaus können nach einer Geburt im Geburtshaus Mutter und Kind zusammen nach Hause entlassen werden, selbst wenn zuvor eine Risikoselektion bei Krankenhausgeburten durchgeführt wurde, die ausschließlich reif- und spontan geborene Einlinge berücksichtigt hat. Die Daten zeigen auch , dass es in HgE seltener zu mütterlichen Dammverletzungen kommt als in der Klinik. Zudem bestätigen die Prozessparameter, dass in HgE weniger Medikamente zum Einsatz kommen und die Varianz hinsichtlich der Gebärpositionen deutlich größer ist.
    Erfolgsentscheidend für die deutsche außerklinische Geburtshilfe in Hebammen geleiteten Einrichtungen, im Vergleich zu internationalen Ergebnissen, ist offensichtlich der Einsatz qualifizierter Hebammen. Nach Ansicht der Hebammenverbände spiegelt das gute Ergebnis aus Hessen einen bundesweiten Trend wider, denn seit Jahren arbeiten die 161 Geburtshäuser in Deutschland an der Optimierung eines QM-Systems, um eine hohe Betreuungsleistung garantieren zu können.
    „Dieses gute Ergebnis der hessischen Perinatalstudie, an der sowohl die Krankenkassen als auch die Hebammenverbände mitgewirkt haben, freut mich sehr“, so Martina Klenk, die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes. „Das Ergebnis verdeutlicht den hohen Sicherheitsstandard in den Geburtshäusern, zeigt aber auch, dass eine gekonnte Nichtintervention durch Hebammen sich positiv auf das gesundheitliche Wohlergehen von Müttern und Kinder auswirkt. Umso unverständlicher ist deshalb das Angebot der Krankenkassen, das sie Mittwoch dieser Woche den Hebammenverbänden für eine Geburt im Geburtshaus gemacht haben“. Bislang erhält ein Geburtshaus für eine Geburt 550 Euro, obwohl eine Abfrage in den Hebammen geleiteten Einrichtungen ergeben hat, dass ein Bedarf von über 1.300,- Euro pro Geburt besteht, um kostendeckend arbeitend zu können.
    Aus Protest gegen das mangelhafte Angebot der Krankenkassen haben die Hebammenverbände am Mittwoch die Verhandlungen unterbrochen. Sie erwarten bis kommenden Montag (5. Dezember) ein deutlich besseres Angebot.
    Weitere Infos unter: Qualitätssicherung in der außerklinischen Geburtshilfe http://www.quag.de
    Deutscher Hebammenverband http://www.hebammenverband.de

    Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes vom 2.12.2011
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