Ich hoffe es ist jemand da, der mir bissl weiterhelfen kann bei ein paar Fragen.
also Punkt 1 : als Geringverdienerin bekomm ich kein Mutterschutzgeld von der Krankenkasse, kann aber einen kleinen "Ersatz" beim Bundesversicherungsamt beantragen (sind wohl um die 200€). Weiß jemand bis wann man sowas beantragen muss? gibts da eine Frist oder reicht das kurz vor dem Mutterschutz auch? weil die wollen ja dann in dem Antrag vom AG Gehaltsnachweis der letzten 3 Monate vor beginn des Mutterschutzes. Kann ich das dann erst im Mutterschutz beantragen?
Frage 2: wir würden es gerne so machen, dass mein Mann 2 Monate Elternzeit nimmt, allerdings nur in Teilzeit. Heißt er würde 3 Tage arbeiten und 2 Tage zuhause sein, für die 2 Tage bezieht er dann Elterngeld. Gibts irgendwelche "Rechner" bei denen man sich solche Möglichkeiten online mal durchrechnen kann oder wer hilft uns da weiter? oder müssen wir das selber grob durchrechnen was wir dann an geld insgesamt zur verfügung haben?
Können mein Mann und ich auch gleichzeitig Elterngeld beziehen?
Frage 3: wo beantrage ich das Kindergeld? gibts da irgendwas zu beachten?
Und kann mir jemand sagen, woher ich weiß, ab welchem tag meine Mutterschutzfrist beginnt? ET ist 15. Juli. mein Arbeitgeber braucht dafür ja wahrs. auch noch eine bescheinigung, krieg ich die beim Frauenarzt?
ich hasse Anträge :oops: :oops:
Kommentare
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Also Elterngeld kann nur 1 Person beantragen.Und du kannst dir das runterladen den antrag für das Kindergeld.Ich habe immer das Elterngeld beantragt und mein Mann das Kindergeld.
Du kannst beide sachen einmal das Kindergeld bei der Familienkasse besorgen oder Online.Habe dir einen Link geschickt.Und das Elterngeld antrag kannst du zum rathaus gehen auf Bürger Büro die haben es da.Und dann zum Mutterschutzgeld da rufst am liebsten deine KK an die wissen dort bescheid.
Bescheinigung müsstest du vom FA bekommen.
lieben gruß,
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wegen Elterngeld heißt also im selben Monat können entweder ich ODER mein Mann beziehen, aber nicht beide gleichzeitig, richtig?
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Die Regelung wurde seit 2011 etwas geändert.
Nein, ihr könnt auch gleichzeitig Elterngeld beziehen. Normalerweise hat man Anspruch auf 12 Monate Elterngeld (wenn man nicht alleinerziehend ist), und der Partner dann noch zusätzliche 2 Monate, so kommt man zusammen auf insg. 14 Monate.
diese 14 Monate zusammen kann man aufteilen wie man will... ob 12 + 2, oder 7+7 oder 6 + 8 Monate... geht alles solange einer von beiden die 12 Monate nicht überschreitet... Der Zeitraum verkürzt sich aber natürlich wenn z.B. beide gleichzeitig 7 Monate zu Hause bleiben.
Dein Mann kann also aussuchen wann er die 2 Monate nehmen will - von Geburt an bis zum 14. Lebensmonat ist der Zeitraum. Man muss nur was beachten: der Arbeitgeber muss spätestens 7 Wochen vorher informiert werden.
Hier ein Rechner:http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/weiter.do
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Elterngeld beim Sozialamt.
Beide Anträge sind jeweils dort erhältlich oder herunterzuladen (Name + Antrag + Ort + Download etc. in Suchmaschine eingeben.)
Kindergeld ist der einfachste Antrag der Welt...Elterngeld leider nicht...es sei denn, Du beantragst nur den Mindestsatz, dann gehts noch...
Dein Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor ET.
Es sei denn, Du bist Studentin - dann gleich ein Mutterschutz(Urlaubs-)semester beantragen!
Mehr kann ich leider auch nicht ergänzen.
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Der zweite Link bei google sollte Euch den passenden Elterngeldantrag liefern.
Müsst nur nach Elterngeldantrag suchen ;-)
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