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Die EU will Verbraucher vor falschen Versprechungen von Lebensmittelherstellern schützen. Werbeslogans wie "Stärkt die Abwehrkräfte" können untersagt werden, wenn sie wissenschaftlich nicht haltbar sind. Allerdings bleiben den Herstellern Hintertüren offen.
Brüssel - Regale im Supermarkt muten teilweise wie Auslagen in der Apotheke an: Mit Slogans wie "Gut fürs Immunsystem" oder "Stärkt die Abwehrkräfte" preisen Lebensmittelhersteller ihre Produkte an. Die EU hat diese Versprechungen nun unter die Lupe genommen - und verbietet die Aufdrucke teilweise. Irreführende Werbung für Lebensmittel wird in der EU drastisch eingeschränkt.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz im Europaparlament billigte am Mittwoch in Brüssel einen Vorschlag der Kommission, rund 1600 gesundheitsbezogene Werbeslogans zu verbieten. Erlaubt wurden rund 222 Werbeaussagen, darunter etwa die Formulierung "Gut für die Verdauung" - für Kekse mit vielen Ballaststoffen.
Die gesundheitsbezogenen Werbeaussagen wurden von der Europäischen Lebensmittelagentur EFSA in Parma überprüft. Zugelassen wurden nur Slogans, die als wissenschaftlich fundiert erachtet wurden. Durchgefallen ist beispielsweise die Behauptung, sogenannter probiotischer Joghurt stärke das Immunsystem.
Die EU-Kommission muss die Listen nun noch formal absegnen, was nach Angaben eines Beamten in einigen Wochen geschehen soll. Nach der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt haben die Hersteller von Lebensmitteln, deren Werbeslogans nicht genehmigt wurden, sechs Monate Zeit, um bereits verpackte Produkte zu verkaufen. "Nach dieser Frist dürfen sie die beanstandeten Slogans nicht mehr verwenden", hieß es. Die Hersteller könnten allerdings jederzeit auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Überprüfung beantragen.
"Was draufsteht, muss auch stimmen!"
Die Listen sind Teil einer EU-Verordnung, die bereits 2006 verabschiedet wurde. Ihre Erstellung dauerte länger als zunächst geplant, weil die EFSA rund 44.000 Anträge auf Zulassung von Werbeaussagen erhielt - weit mehr als zunächst erwartet.
Die Europäische Verbraucherschutzzentrale BEUC in Brüssel begrüßte die Neuregelung als "Schritt in die richtige Richtung". Verbraucher würden so besser vor "unbegründeten, übertriebenen oder unwahren Werbeaussagen" geschützt, hieß es.
Auch das Bundesverbraucherministerium lobte die Neuregelung. Gerade bei Nahrungsmitteln müsse gelten: "Was draufsteht, muss auch stimmen!"
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