Hallo Liebe Mitglieder des Forums,
ich bin neu hier, in der 6 Woche und möchte direkt mal euer Erfahrungswissen in Anspruch nehmen.
Da ich mit Grundschulkindern zusammen arbeite, hat mir mein Arzt ein Beschäftigungsverbot bis zur Entbindung ausgestellt, weil meine Immunität nicht geklärt ist. Aus diesem Grund musste ich meinem Arbeitgeber auch schon sehr früh von der Schwangerschaft berichten. Nun ist es so, dass mein Vertrag am 31.12.2012 ausläuft. Ich bin als wissenschaftliche Mitarbeiterin angestellt, daher gilt für mich das Wissenschaftszeitvertragsgesetzt in dem ich als werdende Mutter zum Glück geschützt bin.
Das heißt, dass sich mein Vertrag durch das Beschäftigungsverbot verlängert. Wenn das Beschäftigungsverbot allerdings aufgehoben würde, könnte es sein, dass der AG meinen Vertrag nicht verlängert.
Nun meine Frage: Wenn meine Immunität geklärt ist, kann mein Gyn dann das Beschäftigungsverbot wieder aufheben? Oder bleibt ein einmal ausgeprochenes BV bestehen? Ich meine der Arbeitgeber muss sich ja auch um Ersatz kümmern.
Ich weiß, dass mein AG die Möglichkeit hat mich zum Amtsarzt zu schicken, um das BV aufzuheben. Diesbezüglich denke ich, dass er dies sicherlich nur tun wird, wenn er die Absicht hat, meinen Vertrag zu verlängern. Wäre ja auch sonst großer Quatsch.
Viele Grüße und Dank im Voraus
Hanny
Kommentare
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"Ich weiß, dass mein AG die Möglichkeit hat mich zum Amtsarzt zu schicken, um das BV aufzuheben. Diesbezüglich denke ich, dass er dies sicherlich nur tun wird, wenn er die Absicht hat, meinen Vertrag zu verlängern. Wäre ja auch sonst großer Quatsch."
der amtsarzt kann das bv aber nur aufheben, wenn es ohne grund erteilt wurde.
warum sollte dein ag das nur tun wenn er den vertrag verlängern will??? verstehe ich nicht. logischer wäre es, dass er es nur dann tut wenn er den vertrag auslaufen lassen will. weil das wäre dann der fall, wenn du ohne bv bist. dann würde dein vertrag auslaufen und fertig.
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Hast du oder irgendwer denn eine Antwort auf meine Frage? Also kann nur der Amtsarzt das Beschäftigungsverbot aufheben, oder kann der Gyn es auch quasi zurück nehmen?
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welche "Immunität" ist denn nicht vorhanden oder zweifelhaft?
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Und ich muss noch mal genauer nachfragen: Dass das aufgehoben werden kann ist mir ja klar. Die Frage ist, kann es von dem Arzt der es bis zur Entbindung ausgeschrieben hat zurück genommen werden?
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Ich bin in einem Drittmittelprojekt beschäftigt und für die Ausbildung von Studierenden der Sozialen Arbeit zuständig, die wiederum in Grundschulen Förderunterricht geben. Da den Studis diese Zeit als Praxiszeit angerechnet wird, bin ich immer wieder in den Schulen, um mir die Förderungen anzusehen oder auch mal den Ein oder Anderen zu vertreten. Ich war auch völlig schokiert wegen dem BV, hatte ich überhaupt nicht mit gerechnet. Mein FA meint allerdings, es ist egal ob ich 40 oder 1 Stunde in der Woche mit Kindern zusammen arbeite.
Mein AG hat quasi schon signalisiert, dass es für alle das Beste ist, wenn das BV weiter bestehen würde. Mein Lohn würde über diesen Versicherungstopf gezahlt und über die Drittmittel könnte ein Ersatz eingestellt werden.
Daher stochere ich so kleinlich darauf rum, ob der FA das zurück nehmen kann.
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Ich habe noch nicht verstanden, möchtest Du denn lieber arbeiten oder möchtest Du das BV behalten?
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Wenn dass BV allerdings aufgehoben wird und dann mein Vertrag auch verlängert würde, würde ich natürlich auch wieder gehen.
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Also mein Arzt hebt es nicht mehr auf. Entweder habe ich die Möglichkeit auf eigene Verantwortung wieder arbeiten zu gehen oder mein Arbeitgeber schickt mich zum Amtsarzt, der die Möglichkeit hat, das Beschäftigungsverbot aufzuheben.
Nun werde ich mir mal Gedanken machen, wie ich weiter vorgehe.
Vielen Dank für eure Beiträge und beste Grüße
Hanny