Kündigung nach Elternzeit

NaylaNayla

1,534

bearbeitet 4. 11. 2015, 17:15 in Plauderecke
Hallo Ihr Lieben,

in den letzten Tagen hatte ich mich mit meiner Chefin zusammen gesetzt weil meine Elternzeit am 02.02. endet.
Jetzt hat sie mir heute verkündet das sie mich kündigen will weil ich nicht so arbeiten kann wie sie möchte.
Ich habe eine 20h Stelle und vor meiner und in meiner SS 3 x nachmittags und 2 x vormittags gearbeitet, jetzt kann ich nur noch 4 x vormittags und 1 x nachmittags arbeiten und das passt Ihr nicht, sie will das ich nach meinen alten Zeiten arbeite.

Alas ich Ihr dann sagte zu wann sie mich dann kündigt, stockte meine Chefin, wie kündigen, reicht da kein Aufhebungsvertrag?? Naja, sie will sich jetzt beim Steuerberater erkundigen wie das ist.

Ich weiß das sie mich an meinen ersten Arbeitstag kündigen kann und das dann die normale Kündigungsfrist gilt.
Alles andere muss wohl begründet werden und von der Landesbehörde abgezeichnet werden. Vorher kündigen kann sie mich nicht auch wenn ich nun zu anderen Arbeitszeiten arbeiten kann, sie muss mir doch wieder eine gleichwertige Stelle anbieten?

Wo kann ich mich den nach meinem Recht erkundigen? Wollte Montag bei der Elterngeldstelle anrufen?

Kommentare

  • KatieKatie

    3,507

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Eine Rechtsschutzversicherung hast du nicht? Dann könntest du dich gleich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen (habe ich gemacht).
    Ich glaube, die Arbeitsämter haben auch so eine Art Rechtsberatung - kostenlos.
  • BabybelBabybel

    16

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es ist doch überall dasselbe....da wird über eine Frauenquote geredet, wo es doch eine Mütterquote geben sollte, denn die Mütter sind es, die wirklich benachteiligt sind.

    Du hast zwar ein Recht auf eine gleichwertige Stelle, aber wohl nicht auf bestimmt Arbeitszeiten. Aber wenn Deine Chefin Dich kündigen will, muss sie das schon betrieblich begründen (es geht nicht anders, weil...). Und da Eure Vorstellungen ja gar nicht so stark voneinander abweichen und Du sowieso schon einen Teilzeitvertrag hast (meistens geht es bei den Auseinandersetzungen nach der Elternzeit darum, eine Vollzeit- in eine Teilzeitstelle umzuwandeln, was natürlich viel schwerer ist) frage ich mich schon, wieso es nicht möglich sein sollte, da einen Kompromiss zu finden. Hast Du das Gefühl, dass Deine Chefin Dich eigentlich loswerden will?

    Unterschreibe aber auf gar keinen Fall leichtfertig einen Aufhebungsvertrag, denn wenn Du das tust, bekommst Du erst (wie bei einer eigenen Kündigung) nach einer Sperre von drei Monaten Arbeitslosengeld und bist in dieser Zeit auch nicht krankenversichert! Solche Verträge sollte man nur unterschreiben, wenn man als Gegenleistung dafür eine wirklich dicke Abfindung bekommt (also mindestens 20.000 Euro oder so, die man inzwischen aber leider voll versteuern muss..)

    Liebe Grüße, Babybel
  • NaylaNayla

    1,534

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    danke Euch für Eure Antworten!
    Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung aber ich werde Montag direkt beim Anwalt (Arbeitsrecht) anrufen
    und einen Beratungstermin vereinbaren.

    Ich werde keinen Aufhebungsvertrag oder ähnliches unterschreiben, möchte doch keine Sperre bekommen. ;-)
    Vor 2 Wochen hatte ich Ihr Angeboten ein paar Tage im Dez. arbeiten zu kommen, damit ich wieder etwas rein komme und sehe was es neues gibt. In der Abrechnung hat sich ja einiges geändert und da muss ich ja wieder rein kommen.
    Hast Du das Gefühl, dass Deine Chefin Dich eigentlich loswerden will?
    Das Gefühl hatte ich bisher nicht, ich war regelmäßig in der Praxis um mich sehen zu lassen und sie war immer freundlich. Gestern sagte sie noch das sie Sorge hat, dass meine Mutter das mit der Betreuung nicht hin bekommt weil mein Papa selber so krank ist. Da habe ich aber keine Angst, zumal ich im Notfall noch eine Ersatzbetreuung hätte aber das geht sie nun mal nichts an. Wichtig ist, dass ich meine Arbeit mache und pünktlich erscheine. Und nun hängt sie sich eben an den Nachmittagen auf.
    In einem halben Jahr steht sie vor dem gleichen Problem, da kommt die nächste Kollegin aus der Elternzeit zurück.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mal ganz abgesehen von der rechtliche Seite: Die gute Dame macht sich wohl nicht klar, dass sie innerhalb kürzester Zeit zwei gut eingearbeitete Mitarbeiterinnen verlieren könnte, sie muss dann erst neue Leute suchen und einarbeiten, was für die Praxis Kosten bedeutet. Da wäre ich doch lieber kompromissbereit, erst recht, wenn ich sonst zufrieden wäre. Und was die Betreuung angeht, da muss sie sich doch keine Gedanken drum machen, wenn du ihr zusicherst, dass die gesichert ist.
  • NaylaNayla

    1,534

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Da sagst du was!
    Der Personal wechsel der letzten Monate ist sicher auch ein Grund warum die Pat. weg bleiben aber das will sie nicht sehen. In der Zeit wo ich jetzt in Elternzeit bin, sind locker 6 Mädels gekommen und gegangen.....
    Vielleicht stört es sie auch, dass ich bei unserem letzten Gespräch vor 2 Wochen standhaft meine Meinung vertreten habe und nicht wie vor der SS zu allem Ja und Amen gesagt habe. Sie mag es nämlich am liebsten wenn man alles schluckt aber den Zahn muss ich ihr leider ziehen ;-) Naja, mal sehen wie das jetzt weiter geht.
  • Iris3105Iris3105

    2,619

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich würde zum Arbeitsgericht(Beratungsstelle) gehen und mich da erkundigen, ob die Arbeitgeberin im Recht ist.

    Ich hatte auch das Problem. Ich wollte mit meinen 20 Stunden eine Woche früh und eine Woche spät arbeiten.
    Das war meinem Arbeitgeber nicht flexibel genug. Also mußte ich die Schwiegermutter mit ins Boot holen. Das ging jetzt die drei Jahre vom Kindergarten gut. Er wollte Früh- und Spätschicht in einer Woche unterbringen. War für mich nicht immer ganz einfach, vor allem wenn man Arzttermine ausmachen wollte. :erstaunt:
    Im April bekam ich eine Kollegin, die mit dem Passus 1 Woche früh, 1 Woche spät unter der Bedingung eingestellt wurde, einen Gegenpart zu finden. Da es bei ihr egal war, welche Woche sie was arbeitete, da ihr Mann in der Nachtschicht tätig war, haben wir uns darauf geeinigt, dass ich gerade Wochen Frühschicht mache und ungerade Spätschicht. Alles gut, bis zu dem Tag, wo der Chef meinte, ihr wieder kündigen zu müssen, da wir zuviel Leute bei zuwenig Umsatz wären. Kurz davor ließ er uns aber noch 4 Seiten (in der Pause wohlgemerkt) ausfüllen, welche Arbeitszeiten wir wahrnehmen können, ohne in Bedrängnis zu kommen. Da habe ich eingeschrieben: Gerade Wochen früh, ungerade spät, montags frei, da wir da einen kurzen Horttag haben und Svenja ihren Englischkurs hat. Klappte auch ohne meine Kollegin bis vor drei Wochen super, dann spielte sich wohl der Lehrling im Büro mit dem Computerprogramm und nichts klappte mehr. :flaming01: Wir waren im Markt nur noch am hin- und hertauschen. Nach einem Gespräch mit dem Bürolehrling sollte es aber jetzt wieder klappen.
  • NaylaNayla

    1,534

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Offiziell kündigen darf sie mich ja ab dem 02.02. und dann gilt die offizielle Kündigungszeit.
    Das sind Dinge die Ihr der Steuerberater hoffentlich sagen wird morgen und sie wird sich freuen das sie mich bis zu meinen letzten Arbeitstag noch bezahlen muss :grin:
    Das was ich allerdings vermute, dass sie versucht jetzt ein Loch zu finden um mich eher zu kündigen.
    Ja und da brauche ich doch Beratung, schaut auch besser bei meiner Chefin aus wenn ich direkt professionelle Hilfe aufsuche. ;-)
    Dabei hat mir meine Kollegin erzählt das sie nen Richter als Bekannten hat beim Amtsgericht :salut:
    Doch soweit kommt es sicher nicht.
  • BabybelBabybel

    16

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Liebe Nayla,

    Wenn Du nicht der Meinung bist, dass Deine Chefin Dich loswerden will, hat sie vielleicht wirklich Probleme mit der Praxisbesetzung am Nachmittag.

    Und bevor Du jetzt voll auf Konfrontationskurs gehst und Deinen Job vielleicht ganz verlierst und Dir 1. den ganzen Stress mit dem Rechtsstreit und 2. den ganzen Stress mit dem Bewerben etc. für einen neuen Job antust (braucht ihr denn das Geld?) würde es sich vielleicht doch lohnen, Dir zu überlegen, ob es nicht eventuell doch möglich wäre, die Kinderbetreuung so einzurichten, dass Du wie vor der SS an drei Nachmittagen arbeiten kannst.

    Für Deine Kleine ist es doch egal, ob Du am Vormittag oder am Nachmittag weg bist...

    Liebe Grüße, Babybel
  • NaylaNayla

    1,534

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nein das ist nicht egal, da mein Freund im Dreischichtsystem arbeitet und die Zeiten der Betreuung genau mit seinen Arbeitszeiten abgestimmt sind ;-) Sonst wäre das ja alles kein Problem und alles wäre so geblieben wie es war.
    Und bevor Du jetzt voll auf Konfrontationskurs gehst und Deinen Job vielleicht ganz verlierst und Dir 1. den ganzen Stress mit dem Rechtsstreit und 2. den ganzen Stress mit dem Bewerben etc. für einen neuen Job antust (braucht ihr denn das Geld?)
    Versteht mich nicht falsch, ich werde mir nur bei einem Anwalt eine Beratung holen, alles andere wird die Zeit bringen. Wenn sie meint sie müsste alles dran setzen um mich JETZT aus dem Vertrag zu bringen, dann kann sie es gerne versuchen aber ich werde da nicht einlenken.
    Im Moment sag ich mir abwarten und Tee trinken, in den nächsten Tagen weiß ich mehr und meine Chefin auch ;-)
  • BabybelBabybel

    16

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ach so, das wusste ich natürlich nicht. Ja, das ist schon ein Eiertanz mit den Betreuungszeiten..
    Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen, dass Ihr eine Lösung findet, mit der alle Beteiligten gut leben können!
    Viele Grüße, Babybel
  • NaylaNayla

    1,534

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich rolle das Thema wieder auf, denn es ist wieder aktuell!

    Gibt es auch noch vernünftige Arbeitgeber?
    Meine Elternzeit endet am 27.12., somit wäre mein erster Arbeitstag der 28.12.
    Im Sommer habe ich versucht mit meiner Chefin Kontakt aufzunehmen , vergeblich, sie ließ sich verleugnen und sagte 2 Gesprächstermine ab. :flaming01: Dann haben wir doch 2x kurz miteinander telefoniert. 2 min. wenn es hochkommt,
    und mit dem Ergebnis das ich ihrer Meinung nach falsch liege und mich doch besser mal informieren sollte :shock:
    Das ich dies bei der Elternstelle bereits getan hatte interessierte sie nicht. Sie war der Meinung das ich erst 2016 wieder komme.
    Als mir dann , verständlicherweise meine Tagesmutter absprang ( sie hat mir denn Platz die ganze Zeit frei gehalten), nahm ich Kontakt mit der Gewerkschaft auf und siehe da. Ihr Anwalt bestätigte den Termin vom 28.12. :salut: :salut: :salut:

    Ihr könnt Euch sicher vorstellen das ich nicht mehr zurück in die Praxis will, da sind noch viel mehr Dinge vorgefallen...
    Nun bin ich mir wegen der Kündigung nicht so sicher, wir haben eine Kündigungsfrist von 1 Monat.
    Dann kann ich meine Kündigung doch am 27.11. (eher) abgeben mit Gültigkeit zum 27.12.?
  • CriosaCriosa

    2,598

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Nayla,

    das ist ja nervig sowas. :sad: Ich fürchte da wird mir auch noch was bevor stehen *seufz*.

    Ich meine irgendwo gelesen zu haben, das man in der Elternzeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hätte, also auch der Arbeitnehmer. Bin mir aber nicht sicher.

    Viel Glück!
  • NaylaNayla

    1,534

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es ist wirklich nervig und hätte so einfach sein können.
    Ein Gespräch wo sie mir sagt was Sache ist und fertig, dass ganze hin und her versteht keiner :scratch.:

    Ist halt ne super blöde Situation!
    Ich muss gucken das ich den Kleinen unterbekomme, dann raus finden wann ich nun wirklich kündigen darf,
    neuen Job suchen, bzw. versuche ich mein Gewerbe weiter auszubauen, Sperre vom Amt weil ich ja kündige usw.

    Die Gewerkschaft sagte heute das ich zum nächsten Stichtag kündigen kann, dass wäre der 31.12.
    Und das ich ihr jetzt einen Brief schicken soll, in dem sie mir bitte mitteilt ob am 28.12. Betriebsferien sind.
    Telefonisch hält sie mich eh wieder hin und bei ihr mache ich es lieber alles schriftlich, dann habe ich auch was fürs Amt!

    Bei mir im Vertrag steht eine Kündigungszeit von 4 Wochen , da darf ich mich auch dran halten.
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