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Hebammen-Rufbereitschaft
Die TK bietet zusätzliche Leistungen von Hebammen bei Schwangerschaft und Mutterschaft an.
Für Geburten ab 1. Januar 2013 erstattet die TK Ihnen als zusätzliche Leistung die Kosten, die für die Rufbereitschaft der Hebamme entstehen. Diese neue TK-Satzungsleistung muss die zuständige Aufsichtsbehörde der TK, das Bundesversicherungsamt (BVA), noch genehmigen.
Inhalt der Leistung
Sie möchten bei der Geburt individuell von einer persönlich ausgewählten freiberuflich tätigen Hebamme Ihres Vertrauens betreut werden?
Damit die Hebamme Ihres Vertrauens in den letzten Schwangerschaftswochen ständig für Sie abrufbereit ist, wird zwischen Ihnen und der Hebamme eine Rufbereitschaft vereinbart. Für die Rufbereitschaft berechnet die Hebamme Ihnen eine Pauschale.
Erstattet werden Ihnen die Kosten, die für die Rufbereitschaft einer freiberuflich tätigen Hebamme entstehen, bis zu maximal 250 Euro je Schwangerschaft. Voraussetzung ist, dass die Hebamme als Leistungserbringerin zugelassen ist.
Wie erfolgt die Erstattung?
Die Rechnung der Hebamme für die Rufbereitschaft bezahlen Sie zunächst selbst und anschließend reichen Sie diese im Original bei der TK ein. Die TK überweist dann den Erstattungsbetrag auf das von Ihnen angegebene
Konto.
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Kommentare
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ich finde es wird allerhöchste eisenbahn, dass sie kassen sich drehen. es gab bis dato kaum lukrative angebote für junge familien bzw. schwangere.
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Wir man eigentlich überall gefragt warum man wechsel?
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ich war bei der dak gesundheit und hatte gefragt ob sie die rufbereitschaft übernehmen. da bekam ich ein nein. auf meine aussage hin, dass eine geburtshaus geburt preiswerter für die kasse ist als im kh sagte der mensch am telefon, dann soll ich eben in ein kh gehen. da ginge ja sogar ein kaiserschnitt, das wäre vielleicht auch nicht so schmerzvoll. :shock:
an der stelle bin ich völlig ausgetickt und im schwall meiner hormone (war gerade schwanger mit emil) habe ich ihn auch etwas unnett beschimpft.
könnte mich immer noch darüber aufregen, wenn ich nur dran denke. :evil:
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Um sich darüber aufzuregen muss man nicht im Hormonschub sein.
Ich bin ja kassentechnisch nicht so ganz auf dem Laufenden. Aber man muss doch schriftlich kündigen, oder? Und wenn man nun diese Pauschale als Grund angibt reicht das aus? Wohlmöglich muss man eine Kündigung auch nicht begründen? Wie ist das inzwischen?
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wenn ich noch hätte begründen müssen, da wäre ich völlig ausgeflippt.
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Ich werde keinem die DAK empfehlen .