2. Überweisung?

AnkeeAnkee

258

bearbeitet 14. 02. 2013, 22:29 in Gesundheit und Medizin
Hallo,

hab Kassenpatientenprobleme ...

Ich hab (zunehmend schlimmere) Fußprobleme und war dieses Quartal auch schon bei einem spezialisierten Orthopäden mit Überweisung von meinem Hausarzt, der mir eine OP empfiehlt. Ich würde mir aber gerne eine Zweitmeinung noch dieses Quartal einholen, wie gesagt, es wird schlimmer und es muß bald was passieren. Einen zweiten Spezialisten hätte ich schon, nur brauch ich da auch eine Überweisung. Mein HA darf/kann mir keine zweite ausstellen. Die KK meinte, da kann sie auch nichts machen, aber ich könnte mir einen (niedergelassenen) Orthopäden suchen, der keine Überweisung verlangt und der mir dann eine Überweisung zu dem Spezialisten ausstellt. Ich befürchte, wenn ich einen Orthopäden finde, der mich ohne Überweisung nimmt, will der vielleicht selber erst noch rumdoktoren und mich nicht gleich überweisen.

Meine Frage: Weiß jemand, ob ich nicht einfach zu einem anderen Allgemeinmediziner gehen kann und mir eine Überweisung ausstellen lassen kann? Oder ist auf der KK-Karte abgespeichert, daß ich schon eine Überweisung hatte?

Kommentare

  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wieso darf dir denn dein Arzt keine zweite Überweisung ausstellen? Es besteht doch freie Arztwahl und das Recht auf eine zweite Meinung.
  • AnkeeAnkee

    258

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hab das jetzt auch nicht mehr so richtig in Erinnerung, jedenfalls hab ich die Aussage sowohl von der KK als auch vom Arzt (bzw. der Sprechstundenhilfe). :scratch.: Geht anscheinend nicht in einem Quartal. Prinzipiell hatten ja weder KK noch Arzt ein Problem mit einer Zweitmeinung.
  • AnkeeAnkee

    258

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Schau mal, hab ich grad ergoogelt:
    ...Geht es um die Zweitmeinung eines Facharztes, kann der Hausarzt auch eine zweite Überweisung ausstellen.

    Übrigens, der Besuch bei einem weiteren Arzt, um dessen Zweitmeinung einzuholen, wird von der Krankenkasse bezahlt. ...

    :scratch.: Ich ruf nächste Woche noch mal beim HA an und laß ihn mir selber geben...
  • AnkeeAnkee

    258

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Noch genauer:
    Prinzipiell sind Überweisungen zu fachgleichen Kollegen möglich, wenn bestimmte Untersuchungs- bzw. Behandlungsmethoden medizinisch notwendig sind und in der eigenen Praxis nicht erbracht werden oder wenn eine Zweitmeinung sinnvoll erscheint. Sogenannte Wunschüberweisungen sind im BMV-Ä jedoch nicht vorgesehen bzw. geregelt
    Das sollte ich meinem Hausarzt in meinem Fall erklärt kriegen. Ich berichte dann mal...

    BTW: Wie war das eigentlich noch in Zeiten ohne Internet ... :eek01:
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Na das beruhigt mich jetzt ja, hätte ich auch übel gefunden, wenn dir so das Recht auf eine Zweitmeinung genommen würde. Nur dass das wieder mal weder Arzt noch KK zu wissen scheinen ist der Hammer. Ich frage mich auch oft, wie man das früher gemacht hat, wo einem diese vielen Recherche-Möglichkeiten nicht offen standen.
  • AnkeeAnkee

    258

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hab von meinem HA heute anstandslos eine zweite Überweisung bekommen :grin:

    Muß dazu noch sagen, daß die erste Aussage (keine 2. Ü in einem Quartal) nur von der Sprechstundenhilfe kam, die ich halt am Telefon hatte, mit dem Arzt hatte ich da nicht gesprochen. Die KK könnte davon ausgegangen sein, daß tatsächlich der HA keine ausstellen wollte...
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