Minijob Job + Familienplanung

knuddel25knuddel25

1,079

bearbeitet 28. 03. 2013, 13:16 in Plauderecke
hallo,

irgendwie steh ich grade wirklich auf dem schlauch und brauche mal eure hilfe

Ich gehe seit Januar 2013 einem Mini Job nach in einer Kita als Putzfrau, da ich nicht verheiratet bin musste ich mich nun freiwillig bei der Krankenkasse versichern. Nun wollten wir ab Sommer die Familienplanung angehen, jetzt habe ich im Internet gelesen das feiwillig krankenversicherte in der Gestzlichen KV auch während der Elternzeit weiterhin sich selber versichern müssen, stimmt das so?

Mein Partner geht Vollzeit arbeiten, über das Jobcenter kann ich mich nicht versichern lassen da er zuviel verdient, heiraten möchte er nicht, gibt es noch einen anderen ausweg um wieder in die gesetzliche Pflichtversicherung zu kommen? Einen Sozialversicherungspflichten Job finde ich aufgrund der Kitazeiten nicht. Da mein Partner bis uhr arbeitet könnte er den kleinen auch nie abholen. Ich finde irgendwie keinen ausweg gerade so das wir die familienplanung angehen können.
Für tips wäre ich euch dankbar

Kommentare

  • MannaManna

    875

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Du bis auf jeden Fall bis zu einem Jahr lang über die Elterngeldstelle krankenverischert. Also so lange wie du Elterngeld beziehst. Sobald das Elterngeld aber ausläuft musst du es wieder selbst bezahlen.
    Ich finde es auch so unpassend, dass nur Verheiratete in eine Familienversicherung dürfen! Wenn man doch zusammen lebt und wirtschaftet und Kinder zusammen hat! Aber hier wird eben die Ehe besonders geschützt und nicht die Familie an sich...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich weis jetzt nicht wie alt du bist, aber bis 25 kann man noch bei seinen Eltern in der Familienversicherung mitversichert sein, sogar auch die Kinder also Enkelkinder dann.
  • knuddel25knuddel25

    1,079

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Manna schrieb:
    Du bis auf jeden Fall bis zu einem Jahr lang über die Elterngeldstelle krankenverischert. Also so lange wie du Elterngeld beziehst. Sobald das Elterngeld aber ausläuft musst du es wieder selbst bezahlen.


    Das dachte ich auch aber bei Biallo steht folgendes

    Wer vor der Elternzeit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert war, ist als Elternzeitler ohne eigenen Beitrag versichert. Anders ist das aber bei freiwillig Versicherten: Sie bleiben auch in der Elternzeit weiterhin freiwillig versichert und müssen Beiträge entrichten, so ein rechtskräftiges Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Das gleiche gilt für privat Versicherte.
    :sad:

    @Mondschein nein da bin ich leider schon weit drüber weg :grin:
  • sandra_83sandra_83

    1,193

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    genau so ist es. du bist nicht pflichtversichert und somit auch nicht übers elterngeld abgesichert. du musst die beiträge weiterhin zahlen. du kannst die kk beiträge aber steuerlich geltend machen, deshalb gilt diese regel. für dich natürlich blöd, ich gehe davon aus, dass du sowieso nicht über die steuerfreigrenze kommst mit deinem einkommen.
    dir bleibt nur der gang zum arbeitsamt oder eben selber zahlen.
    du kannst natürlich auch klagen, auf ungleichbehandlung. könnte aber ein paar jahre dauern. und ob es erfolgreich ist, weiß auch keiner. :-?
  • MannaManna

    875

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Oh, stimmt, ich war ja gar nicht auf Minijobbasis sondern zwar als Aushilfe aber Teilzeit beschäftigt vor der geburt. Tschuldigung für die falsche Info. Dann vielleicht doch vor den Altar;-)?
    Aber das kostet eben auch ne Stange Geld, da kann man dann auch ein paar Jahre KV von bezahlen und wer weiß vielleicht bist du ja irgendwann wieder in einer sozialvers.pflichtigen Stelle?
  • knuddel25knuddel25

    1,079

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    da ich momentan ja schon selber zahlen muss werd ich das wohl auch in der Elternzeit dann müssen, es wird jetzt an der Familienplanung nix ändern :grin:
    Also wenn es nach mir ginge wären wir schon verheiratet aber er hat da gewisse Ängste die ich auch verstehen kann, deswegen kommt es leider doch nicht in frage. Ich find es nicht so arg schlimm wegen dem Heiraten, aber es wäre schon eine enorme Finanzielle entlastung (bei ihm mehr Gehalt durch Steuerklassenwechsel und bei mir käme dann die Familienversicherung in frage würde ca 400euro Monatlich ausmachen was wir mehr haben könnten)
    weiss einer von euch ob man in der Schwangerschaft nachteile hat zwecks der freiwilligen Kv?

    @Manna irren ist menschlich, ich hab da auch jetzt ein paar tage das Inet durchforstet um da mal den durchblick zu haben :oops:
  • sandra_83sandra_83

    1,193

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    nein du hast die gleichen voraussetzungen jn der freiwilligen wie in der pflichtversicherung.
    dachtest du jetzt an untersuchungen oder sowas?
  • knuddel25knuddel25

    1,079

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ja ich dachte an die normale vorsorge inklusive hebamme
  • sandra_83sandra_83

    1,193

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    dir stehen die selben leistung zu wie pflichtversicherten.
  • knuddel25knuddel25

    1,079

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ok danke sandra für deine hilfe :grin:
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