Neues Sorgerecht in Kraft getreten -

bearbeitet 20. 05. 2013, 14:12 in Plauderecke
Rechte unverheiratetet Väter gestärkt

Mit dem heutigen Tag ist das neue Sorgerecht in Kraft getreten. Es stärkt die Rechte unverheirateter Väter. Mit der Geburt des Kindes erhält zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht; der ledige Vater kann aber beim Familiengericht die Mitsorge beantragen. Ein gemeinsames Sorgerecht mit der Mutter soll den Vätern nur dann verwehrt bleiben, wenn dadurch das Wohl des Kindes beeinträchtigt wäre. Möglich ist im Zweifel auch, dass dem Vater das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird, selbst wenn die Mutter dagegen ist. Die neue Regelung ist eine Konsequenz aus mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Richter hatten die bisherige Begünstigung der Mütter gegenüber unehelichen Vätern beanstandet.

Quelle: dradio.de

Habt Ihr eien Meinung dazu? Und/oder seid Ihr vielleicht davon betroffen?

Kommentare

  • selkieselkie

    697

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    das ist glaub ein sehr schwieriges thema! das kommt ja immer auf den einzelfall an. es gibt halt väter die wollen sich kümmern und sind nicht dazu geeignet , dann ist das eher schlecht. aber es gibt halt auch mütter die den kindern den vater verwehren, und die kinder als druckmittel verwenden oder den umgang ganz unterbinden. da ist das ja wieder zum vorteil für die kinder!

    am wichtig ist vor allem, dass der einzelne fall ganz genau vom jugendamt bzw der zuständigen stelle geprüft wird und dann wirklcih zum wohl der kinder entschieden wird! aber das ist auch nicht immer einfach. ich möchte diese entscheidungen nicht für eine fremde familei treffen müssen.
  • selkieselkie

    697

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    das ist glaub ein sehr schwieriges thema! das kommt ja immer auf den einzelfall an. es gibt halt väter die wollen sich kümmern und sind nicht dazu geeignet , dann ist das eher schlecht. aber es gibt halt auch mütter die den kindern den vater verwehren, und die kinder als druckmittel verwenden oder den umgang ganz unterbinden. da ist das ja wieder zum vorteil für die kinder!

    am wichtig ist vor allem, dass der einzelne fall ganz genau vom jugendamt bzw der zuständigen stelle geprüft wird und dann wirklcih zum wohl der kinder entschieden wird! aber das ist auch nicht immer einfach. ich möchte diese entscheidungen nicht für eine fremde familei treffen müssen.
  • sandra_83sandra_83

    1,193

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    es wurde zeit !!!
    in unserer gesellschaft werden immer mehr kinder unehelich geboren und erzogen, dass das sorgerecht automatisch der mutter zufällt ist ja ok. aber das väter auch von dem wohlwollen der mutter abhängig waren, wenn sie mit sorge tragen wollten, ging gar nicht.

    es gibt auch mütter die " schlecht " sind für ihre kinder. dem vater ein nichteignung grundsätzlich zu unterstellen ist einfach falsch.
  • maxi37maxi37

    5,192

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe das alleinige Sorgerecht für Tim mit seiner Einverständnis damals. In meinem Fall hat mein Sohn seinen leiblichen Vater vier mal gesehen. Das erste mal wegen der Vaterschaftsanerkennung, das vierte und letzte Mal war er einen Monat nach Tims dritten Geburtstag da. Am Anfang kamen noch Glückwünsche Und ein Geschenk zum Geburtstag oder Weihnachten. Ab dem 5. Lebensjahr kam nix mehr. Auch zum Schulanfang kein Anruf, keine Karte nix. Er wohnt in Meck-Pom, also auch weit weg von uns. Unterhalt zahlt er aber regelmäßig vom ersten Tag an. Ich denke nicht, das ich mal vor der Entscheidung stehen werde, aber ich würde alles tun, damit das Sorgerecht bei mir bleibt.
    Mit seinen Eltern, also Tims Großeltern telefoniere ich so einmal im Monat, Ich frage aber nicht nach ihrem Sohn. Das ist für mich abgehakt, muß aber auch zu seiner Ehrenrettung sagen, das ich mich damals noch in der Schwangerschaft von ihm getrennt habe.
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