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Rechte unverheiratetet Väter gestärkt
Mit dem heutigen Tag ist das neue Sorgerecht in Kraft getreten. Es stärkt die Rechte unverheirateter Väter. Mit der Geburt des Kindes erhält zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht; der ledige Vater kann aber beim Familiengericht die Mitsorge beantragen. Ein gemeinsames Sorgerecht mit der Mutter soll den Vätern nur dann verwehrt bleiben, wenn dadurch das Wohl des Kindes beeinträchtigt wäre. Möglich ist im Zweifel auch, dass dem Vater das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird, selbst wenn die Mutter dagegen ist. Die neue Regelung ist eine Konsequenz aus mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Richter hatten die bisherige Begünstigung der Mütter gegenüber unehelichen Vätern beanstandet.
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Kommentare
697
am wichtig ist vor allem, dass der einzelne fall ganz genau vom jugendamt bzw der zuständigen stelle geprüft wird und dann wirklcih zum wohl der kinder entschieden wird! aber das ist auch nicht immer einfach. ich möchte diese entscheidungen nicht für eine fremde familei treffen müssen.
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am wichtig ist vor allem, dass der einzelne fall ganz genau vom jugendamt bzw der zuständigen stelle geprüft wird und dann wirklcih zum wohl der kinder entschieden wird! aber das ist auch nicht immer einfach. ich möchte diese entscheidungen nicht für eine fremde familei treffen müssen.
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in unserer gesellschaft werden immer mehr kinder unehelich geboren und erzogen, dass das sorgerecht automatisch der mutter zufällt ist ja ok. aber das väter auch von dem wohlwollen der mutter abhängig waren, wenn sie mit sorge tragen wollten, ging gar nicht.
es gibt auch mütter die " schlecht " sind für ihre kinder. dem vater ein nichteignung grundsätzlich zu unterstellen ist einfach falsch.
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Mit seinen Eltern, also Tims Großeltern telefoniere ich so einmal im Monat, Ich frage aber nicht nach ihrem Sohn. Das ist für mich abgehakt, muß aber auch zu seiner Ehrenrettung sagen, das ich mich damals noch in der Schwangerschaft von ihm getrennt habe.