Hallo Ihr Lieben,
lt. geltendem EU-Recht soll es bei Gebrauchtwarenverkauf eine Gewährleistung von einem Jahr auf sämtliche Artikel geben. Privatleute sollen diese angeblich ausschließen können.
Wie sieht es aber bei Gewerbetreibenden aus? Können diese die Gewährleistung ebenfalls verweigern und statt dessen nur eine erheblich kürzere "Übernahmegarantie" anbieten?
:gruebel01:
Gisela
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vielleicht hilft dir das hier weiter:
Wenn es dich interessiert kann ich dir auch den Link per PM schicken. Hab aber einfach nur mit google nach Gewährleistung gesucht. Da gibts jede Menge Seiten mit infos.
viele Grüße
Eowyn
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danke für deine Bemühungen!
Ich habe mittlerweile auch etwas gegooglet und bin auf durchweg ähnliche Aussagen gestoßen. Es ist wirklich :erstaunt06: , wie bei ebay zum Teil geltendes Recht ausgehebelt werden soll. :flaming01:
:byebye01:
Gisela
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