Hm ich weiss gar nicht was ich grad über meinen Arbeitgeber denken soll
Ich arbeite als Reinigungskraft in einer Kita. Komme täglich dort auch mit den Kindern in Kontakt. Als ich meine SS bekannt gab wurde ich sofort freigestellt und musste zur Blutabgabe zur Betriebsärztin. Dort sollte abgeklärt ob ich immun bin gegen Kinderkrankheiten die so in einer Kita rumflitzen können.
Nun war ich 2 wochen zuhause um auf das ergebnis zu warten. Eben bekam ich den anruf von der Kitaleitung. Die sagte mir ich dürfe wieder arbeiten kommen aber wenn Masern, Röteln, Mumps im umlauf sind muss ich sofort zuhause bleiben. Nun frag ich mich grade was das soll. Bin ich denn nun immun oder nicht? Meiner meinung nach dann ja nicht sonst würde man mich doch nicht zuhause lassen wenn solche krankheiten in der Kita sind, oder? Ich selber sollte die Testergebnisse zugeschickt bekommen, bis jetzt hab ich noch nix.
Was meint ihr soll ich bei meiner FÄ nach einem beschäftigungsverbot fragen? ich bin grad total ratlos und ein wenig geschockt zugleich.
Kommentare
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass Dein AG Dich wieder hinbeodern darf. Es geht ja um Kinderkrankheiten, bei denen die Kinder eben oft schon ansteckend sind bevor sie "erblühen"
Vielleicht kann Dein Hausarzt Dich auch erst mal krankschreiben?
Beschätigungsverbote gibt es in verschiedenen Varianten - für bestimmte TÄtigkeiten, für einen bestimmten Zeitraum oder für eine Gewisse Arbeitsdauer oder generell. Also z.B. Tätigkeiten: nicht mehr in der Spielzeugabeteilung arbeiten wegen des Kontakt zu kindern, Zeitraum: bis zur xx. SSW, Arbeitsdauer: nur x Stunden am Tag/in der Woche,
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Bei mir war es damals aber auch so, dass mir trotz Immunität geraten wurde, nicht in eine Schule zu fahren, wenndort Röteln rum gehen, obwohl ich immun bin-vermutlich als zusätzliche Sicherheit.
Ansonsten dient die Untersuchung meines Wissens auch nicht nur der Feststellung, ob man immun ist, sondern auch der Aufklärung, wie man dass Risiko einer Ansteckung vermindern kann.
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Dabei sind Erzieherinnen und auch Reinigungskräfte. Gibt es das in NRW auch?
Interessanterweise kennen sich die wenigstens FA oder Arbeitgeber mit dem Thema richtig aus.
Gewerbeaufsichtsamt muss von der Schwangerschaft unterrichtet werden und kann auch Auskunft geben.
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im internet habe ich gestern zb auch gefunden das bei fehlendem immunschutz bei oben genannten kinderkrankheiten ein beschäftigungsverbot bis zur 20ssw ausgestellt werden muss. Da ich ja nu nicht weiss gegen was ich überhaupt immun bin muss ich das ja anzweifeln.
@snoopy ich bin ja eigentlich schon froh wieder arbeiten gehen zu können nur plagen mich da eben diese Ängste. Klar kann mein Kind es mir auch anschleppen, aber in der Kita bin ich viel höherer gefahr ausgesetzt in dem Sinne.
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Gestern kam endlich auch das Testergebnis per post. Dieses habe ich direkt mit zum FÄ genommen. Ich habe keinen immunschutz gegen Zytomegalie (wird vo kleinkindern übertragen). Somit hätte ich Dienstag und Mittwoch nicht arbeiten gehen dürfen. Denn bei keinem Immunschutz gegen Zytomegalie muss mir der AG ein BV geben. Meine FÄ diskutierte ziemlich mit ihm. Nach dem Rückruf von ihm bekam ich dann gesagt das ich dann erst nach Feierabend in der Kita mit arbeiten anfangen darf. Also habe kein BV bekommen sondern eine andere Arbeitszeit und somit auch kein Kontakt zu kleinkindern in der Arbeitszeit.
Angeblich hätte es unser personalchef vergessen in der Kita zu sagen das ich erst später anfangen darf. Naja der Personalchef durfte somit aus seinem Urlaub antanzen in der Firma und musste dem Kindergarten nochmal bescheid geben. Als ich dann gesten meinen Sohn abholte sagte die Kitaleitung das der Personalchef ziemlich sauer auf meine Ärztin war. Das is mir ehrlich egal. Ich muss meine Arbeit auch ordentlich abliefern also hat er das gefälligst auch zu tun. Und wenn er es eben nicht macht tja muss er für gerade stehen :happy273:
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Besteht da dann kein Risiko?
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Ich denke schon, dass die meisten Viren nach einer gewissen Zeit außerhalb des menschlichen Körpers absterben und man sich daher wohl i.d.R. durch direkten Kontakt mit infizierten Personen ansteckt.
ich finde, man kann es mit dem Risiko auch übertreiben ... gerade, wenn man selbst ein Kind in der Kita hat, wäre doch eine Arbeitszeit während der Öffnungszeiten viel praktischer, als wenn man nach der Kita-Zeit noch eine Betreuung organisieren muss :scratch.: - und wenn wirklich etwas wie Zytomegalie rumgeht, könnte es das eigene Kind genauso anschleppen, oder man könnte sich beim Bringen oder Abholen anstecken. Klar, wenn das so vorgeschrieben ist, muss es wohl so gemacht werden, aber ich hätte es für mich doof gefunden.
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Allerdings überlebt das Virus an der Luft nicht allzulange (ich habe leider grad keine genaue Angabe) so dass es bestimmt sicherer ist, die Arbeiten dann durchzuführen, wenn die Kinder schon weg sind und keine "frischen Körperflüssigkeiten" mehr dazukommen.
Cytomegalie geht nicht "rum"; bzw. erkennt man das nicht wie bei Masern oder Scharlach, weil die Symptome zu unspezifisch sind, meistens treten grippeähnliche Symptome bzw, teilweise auch gar keine auf. Und es gibt CMV-Daueraussscheider, die längst wieder gesund sind und trotzdem noch Viren ausscheiden.
Mich wundert schon, dass es da so unterschiedliche Vorschriften gibt. Aber letztendlich ist die Gewerbeaufsicht der Ansprechpartner, der Dir konkrete Informationen geben kann.