Kann eine Frau zur Geburtseinleitung gezwungen werden?

Karen3Karen3

55

bearbeitet 10. 09. 2013, 15:00 in Geburt
Hallo,
ich habe mal eine juristische Frage:
Kann eine Frau zur Einleitung einer Geburt gezwungen werden? Könnte dann im Zweifelsfall also sogar die Polizei vor der Tür stehen bzw. der Arzt die Polizei rufen?

Der Hintergrund bei mir ist, dass meine Frauenärztin nicht bereit ist, den Geburtstermin zu korrigieren. Sie hält hartnäckig an einer Zykluslänge von 28 Tagen fest (die ich nicht hatte) und einem Befruchtungstermin, der nicht stimmen kann (sondern 5-6 Tage später liegt).
Nun weiß ich von mir, dass mein Körper für alles ein bisschen länger benötigt, außerdem ist es meine erste Schwangerschaft. Es würde mich also nicht wundern, wenn das Kind erst deutlich nach dem regulären Geburtstermin kommt.
Nun habe ich Angst, dass mich jemand zwingen kann, die Geburt einzuleiten.
Wenn es einen akuten gesundheitlichen Grund dafür gibt, ist das natürlich etwas anderes, aber nur, weil über Termin, der zudem fehlerhaft ist, kommt für mich nicht in Frage. Ich gehe davon aus, dass mein Körper am besten weiß, wann das Kind raus soll.

VG
Karen

Kommentare

  • tinattinat

    11,944

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Was sagt der Arzt dann: "Hallo, Polizei, holen Sie die Frau hier ab, die will nicht gebären!" :cool: Sorry, ich weiß dir ist das gar nicht lustig, aber natürlich passiert das nicht. Was dir allerdings passieren kann, ist, dass man dich im Krankenhaus ein bisschen überfährt. Es passt einfach besser in den Klinikalltag, wenn man eine Geburt wenigstens so ein bisschen planen kann. Ging mir auch so - kam, einige Tage überfällig, zur üblichen Kontrolle, da hieß es: Ach, das wird aber mal Zeit, heute leiten wir ein. - Wenn du in der Situation die Nerven behältst, gehst du nach Hause oder zur Not in ein anderes Krankenhaus. Das ist aber leider meistens gar nicht so einfach! Wie weit bist du denn, hast du das Krankenhaus schon ausgesucht?
  • Karen3Karen3

    55

    bearbeitet 8. 09. 2013, 20:28
    Tja, von wegen "Schutz des ungeborenen Lebens" und so könnte ich mir schon vorstellen, dass es diesbezüglich Gesetze gibt, die den Willen der Frau aushebeln...
  • tinattinat

    11,944

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nicht wie alt du bist, wie weit meinte ich - also welche Woche? Wahrscheinlich noch ziemlich früh?
  • Karen3Karen3

    55

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Upps :grin: Ja, bin erst 13. SSW. Möchte nach Möglichkeit im Geburtshaus oder zu Hause gebären. Bin gerade auf der Suche...
  • tinattinat

    11,944

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja dann... ich wage zu behaupten, dass dir so ein Überfall im Geburtshaus sowieso mal nicht passieren wird, aber da können andere was zu sagen. Und du könntest dir auch noch eine/n neue/n Arzt/Ärztin suchen, falls du auch sonst nicht so zufrieden bist mit deiner Ärztin. Vielleicht kann dir deine Hebamme jemanden empfehlen? Also insgesamt würde ich mir wegen dem Termin nicht so viele Sorgen machen.
  • KirschquarkKirschquark

    1,006

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    naja, zwingen können Sie Dch nicht, oft machen sie den Frauen Angst und Vorwürfe. Und ja, theoretisch können sie (zumindest in RLP) befinden, dass Du Dein Kind gefährdest und Du deswegen untersucht werden musst. Aber nicht einfach einleiten.
    Aber wenn Du eine Vorsorgeebamme hast, die DIch vor der Geburt betreut und das Baby und DIch überwachs, wenn Du über Termin gehst, was ja noch keiner sagen kann, dann brauchst Du ja auch nicht zur Kontrolle ins KH zu gehen und niemand kommt dort auf EInleitungsideen, ebenso wenn Du vom GH oder Deiner HG_HEbamme betreut wirst
    .

    Meine erste Tochter kam übrigens kurz vor ET obwohl irgendwie niemand damit gerechnet hat. Man weiß das wirklich immer erst am Ende wann das Baby "fertig gebacken ist"
    Die zweite musste wegen beginnender EPH-Gestose bei 38+3 kommen und es war trotz EInleitung eine tolle und selbstbestimmte Geburt.
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    also erstmal - zwingen kann dich keiner. Ich rate dir, erstmal mit einer Hebamme zu sprechen, der Weg ist schon mal wichtig und richtig. Zum anderen - theoretisch könntest du dich bis nach dem Termin auch einfach von der Hebamme überwachen lassen ob alles i.O. ist. Du musst dich in keinem KH vorstellen usw. sondern kannst (solange die Hebamme das für vertretbar findet, und das sind durchaus bis zu 21 tage nach dem Termin sofern es dir und Kind gut geht) auch einfach erst im KH auftauchen wenns soweit ist ;-) da kann dann auch keiner mehr was sagen !
  • Karen3Karen3

    55

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Leider sagte mir gerade die Hebamme, mit der ich gesprochen habe, wir würden uns hier nicht in einem gesetzlosen Raum bewegen und darum würden auch sie 1-2 Tage maximal noch warten und dann einleiten (ich glaube, wenn schon 14 Tage überfällig ist, was bei falsch berechnetetem ET natürlich keine 14 Tage sind).

    Na klar, ich kann nicht wissen, wann's soweit ist, und ich werde sicher froh sein, wenn das Kleine so früh wie möglich draußen ist ;-) .

    Was bedeutet RLP? Heißt das, ich kann zu Untersuchungen gezwungen werden? :shock:
  • KirschquarkKirschquark

    1,006

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    RLP bedeutet Rheinland-Pfalz und nein, Du kannst nicht zur Untersuchung gewzungen werden, Du musst nur schriftlich die Untersuchung ablehnen.
  • Karen3Karen3

    55

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ah, okay, danke.
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Karen3 schrieb:
    Leider sagte mir gerade die Hebamme, mit der ich gesprochen habe, wir würden uns hier nicht in einem gesetzlosen Raum bewegen und darum würden auch sie 1-2 Tage maximal noch warten und dann einleiten (ich glaube, wenn schon 14 Tage überfällig ist, was bei falsch berechnetetem ET natürlich keine 14 Tage sind).

    Na klar, ich kann nicht wissen, wann's soweit ist, und ich werde sicher froh sein, wenn das Kleine so früh wie möglich draußen ist ;-) .

    Was bedeutet RLP? Heißt das, ich kann zu Untersuchungen gezwungen werden? :shock:

    also wenn man deutlich von falschem Termin ausgehen KANN (und meine Hebamme meinte meist wissen die Frauen das recht gut) warten die eigentlich schon noch engmaschig betreut etwas länger.

    Bei mir wars umgekehrt ich war sicher dass der Zwerg früher kommt und so war es auch. Und der frühere Termin hat auf alle Fälle gestimmt! da war halt der Vorteil dass ein späterer Termin angesetzt war. Aber ich will sagen: der Ultraschall soll eigentlich ja recht sicher bestimmen können. Ich persönlich glaube da nicht mehr dran! Du kannst nur eben eine Hebamme finden, die dich da gut betreut und es wagt so weit wie möglich mit dir über Termin zu gehen.

    :tröst:
  • sandra_83sandra_83

    1,193

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Die rechtsfrage ist aber eher auf seiten der hebamme das problem. Die bekommen probleme mit der versicherung wenn sie mehr als 14 tage drüber abwarten, erst recht wenn du im geburtsthaus entbinden willst oder zu hause.

    Grundsätzlich gibt es kein gesetz das dich zum einleiten zwingen kann. Ein kind ist erst mit geburt rechtsfähig. Das bedeutet, dass es vorher keinen "schutzcharakter" gibt. Das klingt jetzt sehr juristisch, ich weiß. Das kind hat im ungeborenen zustand keinen anspruch auf schutz, solange du dem nicht zustimmst. Ausnahme...du bist nichtmehr in der lage entscheidungen zu treffen. Und bevor die frage auftaucht, entmündigung gibt es nicht im deutschen recht. Und schon gar nicht bei einer "normalen" schwangeren die nicht an den et glaubt der nach statistik errechnet wurde, weil sie ihren körper kennt und dem vertraut.
  • selkieselkie

    697

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hallo,

    also ich kann mir auch nciht vorstellen dass du dazu gezungen werden kannst, evtl im notfall.

    aber du kannst der sache ja auch sehr einach entgehen. such dir als erstes eine gute hebamme und laß dich von ihr begleitun und auch einen teil oder alle vorsorgezuntersuchungen bei ihr machen. dann würde ich auch ernsthaft überlegen, den gyn zu wechseln wenn es jetzt schon solche schwerigkeiten gibt. du solltest ja eine angenehme und entspannte schwnagerschaft haben und nciht probleme gemacht bekommen wo keine sind. des weiteren ist das mit der einleitung und auch mit den medkiamenten aus dem weg wenn du dich für eine hausgeburt entscheidest. medkiamente gibts da nur homöopatische und geburtseinleitden wird auch sehr human gemacht, und auch nur dann wenn es wirklich nötig ist. wie das im geburshaus ist kann ich dir nciht sagen. aber da sind sicher andee hier.
    hausgebut kann ich sehr empfehlen, hatte gerade eine die wunderschön war!!! voraussetzung ist dafür halt, dass keine komplikationen vorliegen. das risiko ist auch nicht größer als in der klinik wenn man sich da mal genau informiert, wie eine hausgeburt abläuft, auch wenn einem immer wieder erzählt wird, dass eine hg so risikoreich und gefährlich ist :smile: ich finde mitlerweile ist es eher schon mutig in der klink zu entbinden,d enn die kaiserschnittrate ist ja in manchen echt enorm hoch und der druck der auf die frauen von den ärzten ausgeübt wird manchmal auch.
    am wichtigsten ist halt eine hebamme die einen begleitet udn auch beid er geburt dabei sein kann. das ist so viel wert. da würde ich mir an deiner stell erst mal umschauen und dann erledigt sich sichederlich viel schon von selbr!
  • MannaManna

    875

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich misch mich auch noch mal ein. Im Mutterpass gibt es doch vorne sogar ein Feld für einen je nach Verlauf eventuell korrigierten ET!
    Such dir am besten wirklich schleunigst eine neue nette Frauenärztin die auf dich eingeht. Alles Gute für die Schwangerschaft!
  • tinattinat

    11,944

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das was Manna sagt, erinnert mich an was. Es ist zwar lange her, aber ist es nicht so, dass der Termin mindestens einmal korrigiert werden kann? Also beim ersten Mal nicht zwingend fix ist? Wenn das also noch nicht zum zweiten Mal passiert ist, würde ich mir auch einen neuen Arzt suchen. Wie gesagt, ich würde die Hebamme um Empfehlungen bitten.
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    normalerweise korrigiert man aber nur im ersten Trimester. Und das auch laut Ultraschallbefund. Je nachdem was das ausspukt, wird halt der Termin festgelegt. bei mir war das auch total falsch, das baby war definitiv 1 woche weiter finde ICH. aber diskutieren war da zwecklos!
  • Karen3Karen3

    55

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Vielen Dank für eure lieben Worte!
    Ich werde noch mal eine weitere Hebamme kontaktieren, vielleicht ist die mutiger.

    Ja, man kann den ET noch korrigieren, bloß weigert sich meine Gyn, weil der Ultraschall eben gut in ihre Berechnung passt. Welcher ET im Mutterpass drinsteht, ist mir eigentlich auch wurscht, ich will nur nicht ein Theater wegen 5 Tage Überfälligkeit haben (wiegesagt, wenn's akute gesundheitliche Gründe dafür gibt, ist es natürlich etwas anderes).

    Vor der Hausgeburt mache ich mir momentan keine Sorgen. Das Krankenhaus ist zur Not zwei Straßen weiter. Das Geburtshaus wäre meine erste Wahl gewesen, liegt aber knapp 60 Fahrminuten entfernt. Da bekomme ich dann vmtl. Stress, weil ich vor lauter Sorge zu früh losfahre ;-) .

    Bzgl. "nicht mehr in der Lage sein, Entscheidungen zu treffen" muss ich natürlich nachfragen ;-) : Auf der Homepage einer Schwangerenberatung habe ich gelesen, dass sie entsprechende Ämter kontaktieren, wenn sie bei der Beratung den Eindruck bekommen, die Schwangere könnte selbstmordgefährdet sein.
    Da frage ich mich: Was passiert denn dann? Dann können sie davon ausgehen, die Schwangere gefährde sich selbst und das Leben des Kindes und darum zu Psychopharmaka/ Einweisung in die Klinik zwingen?
    Jaja, ich weiß, so etwas kommt in den meisten Fällen sicher nicht vor, aber wie sieht die Rechtslage aus?
    U.U. könnten sie dann nämlich doch der Meinung sein, die Frau gefährde sich selbst mit der Entscheidung, die Einleitung abzulehnen?
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    wenn du das gut begründest (zb. mir und Kind geht es noch gut) wird das nicht passieren. Mach dir nicht zuviel Kopf. Ehrlich gesagt hatte ich auch vor, mich um die Einleitung so lange wie möglich zu wehren, bzw maximal die Hebamme nachhelfen zu lassen mit nem Cocktail. Und insgeheim gehofft es kommt nie so weit, um mir jegliche Entscheidungsnot zu ersparen. Meine eigene Hebamme wäre definitiv mit mir über 14 Tage über Termin gegangen, hätte das auch alle 2 Tage überwacht und mich auch 2-3x zum Ultraschall mit ins KH genommen. Such dir möglichst schnell nen anderen Gyn und lege ihm dein Dilemma da, vielleicht wird es wirklich noch korrigiert.
  • tinattinat

    11,944

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hör vor allen Dingen auf, dir über derart ungelegte Eier Gedanken zu machen. Wenn du tatsächlich psychische Probleme hast, such dir Hilfe - ansonsten denk nicht über so was nach! Sorry für die harten Worte, aber das bringt einfach gar nichts, macht dir und deinem Baby nur Streß und trübt die Freude, die bei der Schwangerschaft wirklich ganz, ganz vorne stehen sollte.
  • sandra_83sandra_83

    1,193

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es gibt keine zwangseinweisung!!! Das wäre nach deutschem recht nicht möglich, dazu müsste ein Gutachter (Arzt) feststellen, dass du nicht nur vorübergehend nicht mehr in der lage bist einen klaren tedanken zu fassen (ist sehr unjuristisch ausgedrückt). Selbst dann ist ein freiheitsentzug (was eine zwangseinweisung wäre) fast unmöglich. Das müsste ein gericht anordnen. Und blablabla. Ganz ehrlich...was bitte hast du für gedanken? du bist "nur" schwanger und dein fa korrigiert nicht den et. Na und?! war bei mir auch so. War mir wurscht. Was denkst du? dass das kh strichliste führt oder der fa und jeweils 14 tage nach et anruft? mal im ernst, dass ist absoluter quatsch. Ich bin auch deutlich drüber gegegangen bei meinen 2 kleinen. Da ich im gh entbinden wollte gab es natürlich die 14 tage toleranz, aber meine hebi hat sich gekümmert und dann haben wir 10 tage nach et sanft nachgeholfen.

    Entspann dich und genieß deine schwangerschaft und die vorfreude. Du machst dich ja ganz wuschig mit so nen kram.
  • Karen3Karen3

    55

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, kann sein, dass ich mich ganz wuschig damit mache :smile: .
    Habe leider diverse schlechte Erfahrungen mit Ämtern und Ärzten in letzter Zeit gemacht, deswegen bin ich etwas "angefasst" .
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    sandra hat recht. ich hab mir auch echt viele (oft unnötige) gedanken gemacht. kann man halt nicht ganz abstellen. aber grad dann is ne gute Hebamme gold wert. Meine Erfahrungen mit Ärzten waren in meinem leben leider bisher auch oft nicht die besten.... aber: wenn man als schwangere seine meinung vertreten kann, und sich nicht abbringen lässt wenn möglich, is das schon gut!
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