Hallo,
ich habe mal eine juristische Frage:
Kann eine Frau zur Einleitung einer Geburt gezwungen werden? Könnte dann im Zweifelsfall also sogar die Polizei vor der Tür stehen bzw. der Arzt die Polizei rufen?
Der Hintergrund bei mir ist, dass meine Frauenärztin nicht bereit ist, den Geburtstermin zu korrigieren. Sie hält hartnäckig an einer Zykluslänge von 28 Tagen fest (die ich nicht hatte) und einem Befruchtungstermin, der nicht stimmen kann (sondern 5-6 Tage später liegt).
Nun weiß ich von mir, dass mein Körper für alles ein bisschen länger benötigt, außerdem ist es meine erste Schwangerschaft. Es würde mich also nicht wundern, wenn das Kind erst deutlich nach dem regulären Geburtstermin kommt.
Nun habe ich Angst, dass mich jemand zwingen kann, die Geburt einzuleiten.
Wenn es einen akuten gesundheitlichen Grund dafür gibt, ist das natürlich etwas anderes, aber nur, weil über Termin, der zudem fehlerhaft ist, kommt für mich nicht in Frage. Ich gehe davon aus, dass mein Körper am besten weiß, wann das Kind raus soll.
VG
Karen
Kommentare
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Aber wenn Du eine Vorsorgeebamme hast, die DIch vor der Geburt betreut und das Baby und DIch überwachs, wenn Du über Termin gehst, was ja noch keiner sagen kann, dann brauchst Du ja auch nicht zur Kontrolle ins KH zu gehen und niemand kommt dort auf EInleitungsideen, ebenso wenn Du vom GH oder Deiner HG_HEbamme betreut wirst
.
Meine erste Tochter kam übrigens kurz vor ET obwohl irgendwie niemand damit gerechnet hat. Man weiß das wirklich immer erst am Ende wann das Baby "fertig gebacken ist"
Die zweite musste wegen beginnender EPH-Gestose bei 38+3 kommen und es war trotz EInleitung eine tolle und selbstbestimmte Geburt.
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Na klar, ich kann nicht wissen, wann's soweit ist, und ich werde sicher froh sein, wenn das Kleine so früh wie möglich draußen ist ;-) .
Was bedeutet RLP? Heißt das, ich kann zu Untersuchungen gezwungen werden? :shock:
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also wenn man deutlich von falschem Termin ausgehen KANN (und meine Hebamme meinte meist wissen die Frauen das recht gut) warten die eigentlich schon noch engmaschig betreut etwas länger.
Bei mir wars umgekehrt ich war sicher dass der Zwerg früher kommt und so war es auch. Und der frühere Termin hat auf alle Fälle gestimmt! da war halt der Vorteil dass ein späterer Termin angesetzt war. Aber ich will sagen: der Ultraschall soll eigentlich ja recht sicher bestimmen können. Ich persönlich glaube da nicht mehr dran! Du kannst nur eben eine Hebamme finden, die dich da gut betreut und es wagt so weit wie möglich mit dir über Termin zu gehen.
:tröst:
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Grundsätzlich gibt es kein gesetz das dich zum einleiten zwingen kann. Ein kind ist erst mit geburt rechtsfähig. Das bedeutet, dass es vorher keinen "schutzcharakter" gibt. Das klingt jetzt sehr juristisch, ich weiß. Das kind hat im ungeborenen zustand keinen anspruch auf schutz, solange du dem nicht zustimmst. Ausnahme...du bist nichtmehr in der lage entscheidungen zu treffen. Und bevor die frage auftaucht, entmündigung gibt es nicht im deutschen recht. Und schon gar nicht bei einer "normalen" schwangeren die nicht an den et glaubt der nach statistik errechnet wurde, weil sie ihren körper kennt und dem vertraut.
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also ich kann mir auch nciht vorstellen dass du dazu gezungen werden kannst, evtl im notfall.
aber du kannst der sache ja auch sehr einach entgehen. such dir als erstes eine gute hebamme und laß dich von ihr begleitun und auch einen teil oder alle vorsorgezuntersuchungen bei ihr machen. dann würde ich auch ernsthaft überlegen, den gyn zu wechseln wenn es jetzt schon solche schwerigkeiten gibt. du solltest ja eine angenehme und entspannte schwnagerschaft haben und nciht probleme gemacht bekommen wo keine sind. des weiteren ist das mit der einleitung und auch mit den medkiamenten aus dem weg wenn du dich für eine hausgeburt entscheidest. medkiamente gibts da nur homöopatische und geburtseinleitden wird auch sehr human gemacht, und auch nur dann wenn es wirklich nötig ist. wie das im geburshaus ist kann ich dir nciht sagen. aber da sind sicher andee hier.
hausgebut kann ich sehr empfehlen, hatte gerade eine die wunderschön war!!! voraussetzung ist dafür halt, dass keine komplikationen vorliegen. das risiko ist auch nicht größer als in der klinik wenn man sich da mal genau informiert, wie eine hausgeburt abläuft, auch wenn einem immer wieder erzählt wird, dass eine hg so risikoreich und gefährlich ist ich finde mitlerweile ist es eher schon mutig in der klink zu entbinden,d enn die kaiserschnittrate ist ja in manchen echt enorm hoch und der druck der auf die frauen von den ärzten ausgeübt wird manchmal auch.
am wichtigsten ist halt eine hebamme die einen begleitet udn auch beid er geburt dabei sein kann. das ist so viel wert. da würde ich mir an deiner stell erst mal umschauen und dann erledigt sich sichederlich viel schon von selbr!
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Such dir am besten wirklich schleunigst eine neue nette Frauenärztin die auf dich eingeht. Alles Gute für die Schwangerschaft!
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Ich werde noch mal eine weitere Hebamme kontaktieren, vielleicht ist die mutiger.
Ja, man kann den ET noch korrigieren, bloß weigert sich meine Gyn, weil der Ultraschall eben gut in ihre Berechnung passt. Welcher ET im Mutterpass drinsteht, ist mir eigentlich auch wurscht, ich will nur nicht ein Theater wegen 5 Tage Überfälligkeit haben (wiegesagt, wenn's akute gesundheitliche Gründe dafür gibt, ist es natürlich etwas anderes).
Vor der Hausgeburt mache ich mir momentan keine Sorgen. Das Krankenhaus ist zur Not zwei Straßen weiter. Das Geburtshaus wäre meine erste Wahl gewesen, liegt aber knapp 60 Fahrminuten entfernt. Da bekomme ich dann vmtl. Stress, weil ich vor lauter Sorge zu früh losfahre ;-) .
Bzgl. "nicht mehr in der Lage sein, Entscheidungen zu treffen" muss ich natürlich nachfragen ;-) : Auf der Homepage einer Schwangerenberatung habe ich gelesen, dass sie entsprechende Ämter kontaktieren, wenn sie bei der Beratung den Eindruck bekommen, die Schwangere könnte selbstmordgefährdet sein.
Da frage ich mich: Was passiert denn dann? Dann können sie davon ausgehen, die Schwangere gefährde sich selbst und das Leben des Kindes und darum zu Psychopharmaka/ Einweisung in die Klinik zwingen?
Jaja, ich weiß, so etwas kommt in den meisten Fällen sicher nicht vor, aber wie sieht die Rechtslage aus?
U.U. könnten sie dann nämlich doch der Meinung sein, die Frau gefährde sich selbst mit der Entscheidung, die Einleitung abzulehnen?
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Entspann dich und genieß deine schwangerschaft und die vorfreude. Du machst dich ja ganz wuschig mit so nen kram.
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Habe leider diverse schlechte Erfahrungen mit Ämtern und Ärzten in letzter Zeit gemacht, deswegen bin ich etwas "angefasst" .
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