Das Hebammensystem bricht zusammen

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Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Auch wichtig
    für alle die keine Hebamme finden. Ich habe es irgenwo auf dem Portal aber hier noch nicht
    http://www.unsere-hebammen.de/mitmachen ... ng-melden/

    glaubich
  • NaylaNayla

    1,534

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Schrecklich wie viele Hebammen fehlen!

    Meine Hebamme hat mir auch einige male berichtet das sie viel zu wenige sind und sie immer wieder
    Eltern ablehnen muss weil sie einfach voll ist :sad:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
  • CriosaCriosa

    2,598

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Der link funktioniert bei mir nicht Marlies.
  • MannaManna

    875

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    bei mir auch nicht
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Steht das da?
    Die von dir angeforderte Seite kann derzeit nicht angezeigt werden. Es kann sein, dass sie vorübergehend nicht verfügbar ist, der angeklickte Link kann falsch oder abgelaufen sein oder du hast keine Genehmigung zum Zugriff auf diese Seite.

    Das ist eine Facebookgruppe
    https://m.facebook.com/story.php?story_ ... ef=m_notif

    Ob sie öffentlich ist kann ich nicht sehen,

    Mindestens wer Hebamme 4u folgt müsste es sehen können.
  • NaylaNayla

    1,534

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Keine Entbindung mehr im "Kullerbauch"
    http://www.hebammenunterstuetzung.de/ne ... m-08012015
  • MangiferaMangifera

    192

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hab heute zu dem Thema noch einen, wie ich finde, interessanten Artikel gelesen.

    https://www.unwomen.de/peking-20/die-12 ... -hood.html
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Um es Euch noch einmal ans Herz zu legen
    Ab Juli nächsten Jahre gibt es wohl keine Hebammen mehr (auch nicht im Belegsytem). Keine Kurse, keine Vortsoreg und auch keine Wochenebettbebreuung.

    Alle die jetzt schwanger sind könnten es (je nach Region) noch schaffen.

    Hört bitte genau zu
    http://swrmediathek.de/player.htm?show= ... 26b975f2e6
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Der Stand der Dinge
    Deutscher Hebammenverband e.V.


    Schiedsstelle beschließt Ausschlusskriterien - Untergang der Hausgeburt?





    Der Deutsche Hebammenverband (DHV) kritisiert die am 25. September erfolgte Entscheidung der Schiedsstelle, die verbindliche Ausschlusskriterien für Hausgeburten festlegt, obwohl ihr Nutzen nicht wissenschaftlich belegt ist. Dazu zählt zum Beispiel die Überschreitung des berechneten Geburtstermins um drei Tage. In diesem Fall soll zukünftig immer ein Arzt bestimmen, ob eine Hausgeburt möglich ist.

    Frauen und Eltern haben damit keine selbstbestimmte freie Wahl des Geburtsortes mehr, obwohl diese gesetzlich zugesichert ist. Der DHV bewertet die Entscheidung als schweren Einschnitt in das Berufsrecht der Hebammen. Diesen wird damit die Fähigkeit abgesprochen, zu entscheiden, wann eine Schwangerschaft nicht mehr regelgerecht verläuft. Der DHV befürchtet, dass es in der Praxis zukünftig kaum noch Hausgeburten geben wird. „Die Etablierung von Ausschlusskriterien hat nichts mit einer Qualitätsverbesserung in der außerklinischen Geburtshilfe zu tun, sondern bewirkt deren Abschaffung“, meint Katharina Jeschke, Verhandlungsführerin des DHV und Präsidiumsmitglied. „Das leitet den Untergang der Hausgeburt ein“, meint Martina Klenk, Präsidentin des DHV. Ein Jahrtausende alter Beruf, der Geburtshilfe in hoher Qualität erbringt, werde damit ohne wissenschaftlich fundierte Begründung in seinen Grundzügen verändert.

    „Mit Besorgnis nehmen wir wahr, dass die natürliche, die physiologische Geburt immer weniger im Fokus der Geburtshilfe steht. Das Vertrauen in die Körperkompetenz von Frauen geht verloren. Technische Hilfsmittel werden immer mehr in den Vordergrund geschoben, da sie vermeintlich Sicherheit bieten“, so Martina Klenk. Es gebe jedoch keine empirisch belegbaren Beweise, dass eine Hausgeburt weniger sicher ist als eine Geburt in der Klinik oder dass dabei mehr Komplikationen auftreten. Die Regelungen der Schiedsstelle bedeuten, dass ohne ärztliche Zustimmung zur Hausgeburt bei sogenannten relativen Ausschlusskriterien sowie immer bei absoluten Ausschlusskriterien eine Hebamme, die eine Hausgeburt durchführt, gegen den Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen verstößt. In der Folge kann sie vom Vertrag ausgeschlossen werden. Gesetzlich versicherte Frauen erhalten damit in diesen Fällen keine Hebammenbetreuung auf Kosten der Krankenkasse.

    Auch haftungsrechtlich sind die Konsequenzen vermutlich weitreichend – eine Hausgeburt durchzuführen würde dann in den meisten Fällen als grob fahrlässiges Verhalten der Hebamme gewertet werden können. „Wir gehen davon aus, dass die meisten Ärztinnen und Ärzte allein aus der Furcht vor haftungsrechtlichen Folgen zukünftig keine Zustimmung zur Hausgeburt geben werden. Vielerorts können Frauen diese Erlaubnis schon deshalb nicht bekommen, da Arztpraxen üblicherweise an Wochenenden und Feiertagen gar nicht besetzt sind“, meint Katharina Jeschke. Im Verlauf des heutigen Tages werden noch die Entscheidungen zur Ausgestaltung des sogenannten Sicherstellungszuschlags und zum Ausgleich der Haftpflichtprämien für Hebammen durch die gesetzlichen Krankenkassen erwartet.

    (DHV, 25.9.2015)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Der Stand der Dinge
    Deutscher Hebammenverband e.V.


    Schiedsstelle beschließt Ausschlusskriterien - Untergang der Hausgeburt?





    Der Deutsche Hebammenverband (DHV) kritisiert die am 25. September erfolgte Entscheidung der Schiedsstelle, die verbindliche Ausschlusskriterien für Hausgeburten festlegt, obwohl ihr Nutzen nicht wissenschaftlich belegt ist. Dazu zählt zum Beispiel die Überschreitung des berechneten Geburtstermins um drei Tage. In diesem Fall soll zukünftig immer ein Arzt bestimmen, ob eine Hausgeburt möglich ist.

    Frauen und Eltern haben damit keine selbstbestimmte freie Wahl des Geburtsortes mehr, obwohl diese gesetzlich zugesichert ist. Der DHV bewertet die Entscheidung als schweren Einschnitt in das Berufsrecht der Hebammen. Diesen wird damit die Fähigkeit abgesprochen, zu entscheiden, wann eine Schwangerschaft nicht mehr regelgerecht verläuft. Der DHV befürchtet, dass es in der Praxis zukünftig kaum noch Hausgeburten geben wird. „Die Etablierung von Ausschlusskriterien hat nichts mit einer Qualitätsverbesserung in der außerklinischen Geburtshilfe zu tun, sondern bewirkt deren Abschaffung“, meint Katharina Jeschke, Verhandlungsführerin des DHV und Präsidiumsmitglied. „Das leitet den Untergang der Hausgeburt ein“, meint Martina Klenk, Präsidentin des DHV. Ein Jahrtausende alter Beruf, der Geburtshilfe in hoher Qualität erbringt, werde damit ohne wissenschaftlich fundierte Begründung in seinen Grundzügen verändert.

    „Mit Besorgnis nehmen wir wahr, dass die natürliche, die physiologische Geburt immer weniger im Fokus der Geburtshilfe steht. Das Vertrauen in die Körperkompetenz von Frauen geht verloren. Technische Hilfsmittel werden immer mehr in den Vordergrund geschoben, da sie vermeintlich Sicherheit bieten“, so Martina Klenk. Es gebe jedoch keine empirisch belegbaren Beweise, dass eine Hausgeburt weniger sicher ist als eine Geburt in der Klinik oder dass dabei mehr Komplikationen auftreten. Die Regelungen der Schiedsstelle bedeuten, dass ohne ärztliche Zustimmung zur Hausgeburt bei sogenannten relativen Ausschlusskriterien sowie immer bei absoluten Ausschlusskriterien eine Hebamme, die eine Hausgeburt durchführt, gegen den Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen verstößt. In der Folge kann sie vom Vertrag ausgeschlossen werden. Gesetzlich versicherte Frauen erhalten damit in diesen Fällen keine Hebammenbetreuung auf Kosten der Krankenkasse.

    Auch haftungsrechtlich sind die Konsequenzen vermutlich weitreichend – eine Hausgeburt durchzuführen würde dann in den meisten Fällen als grob fahrlässiges Verhalten der Hebamme gewertet werden können. „Wir gehen davon aus, dass die meisten Ärztinnen und Ärzte allein aus der Furcht vor haftungsrechtlichen Folgen zukünftig keine Zustimmung zur Hausgeburt geben werden. Vielerorts können Frauen diese Erlaubnis schon deshalb nicht bekommen, da Arztpraxen üblicherweise an Wochenenden und Feiertagen gar nicht besetzt sind“, meint Katharina Jeschke. Im Verlauf des heutigen Tages werden noch die Entscheidungen zur Ausgestaltung des sogenannten Sicherstellungszuschlags und zum Ausgleich der Haftpflichtprämien für Hebammen durch die gesetzlichen Krankenkassen erwartet.

    (DHV, 25.9.2015)
  • NaylaNayla

    1,534

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mir fehlen die Worte :sad:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    update

    zwar grün gefärbt aber es stimmt schon
    http://www.hebamme4u.net/news/newsdetai ... batte.html
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich möchte mal updaten
    Der Bericht dauert vier Minuten
    http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=58081
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Alle sollen im Krankenhaus entbinden........

    https://www.facebook.com/tagesschau/vid ... 7/?fref=nf
  • CriosaCriosa

    2,598

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Oh Mann. :sad:
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Alle sollen im Krankenhaus entbinden........

    https://www.facebook.com/tagesschau/vid ... 7/?fref=nf

    sowas können echt nur Männer produzieren... oder Frauen, die noch nie was anderes kennen gelernt haben. Oder dort schlecht versorgt wurden :sad:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Und weiter geht es
    Das Video ist nicht lang

    http://www1.wdr.de/mediathek/video/send ... t-100.html

    Passend dazu ein anderr Fall. Es häuft sich leider
    geteilte Schwangerenvorsorge
    30. November 2016 · von Elternstimme sichereGeburt · in Geburtshilfe, Gesundheitspolitik, Netzwerk der Elterninitiativen für Geburtskultur · 18 Kommentare

    Ein Schreiben von einem Frauenarzt erregte Anfang November 2016 die Gemüter.
    Eine gesetzlich versicherte Schwangere, die einen Vorsorgetermin in einer gynäkologischen Praxis wahrnehmen wollte, wurde vom untersuchenden Arzt zur Unterschrift auf einer Erklärung genötigt.

    In der Erklärung wird formuliert:

    Aus diesem Grund ist uns eine Behandlung […] nur noch möglich, wenn die Schwangeren uns schriftlich versichern, dass weder eine gleichzeitige Hebammenvorsorge noch eine Behandlung durch einen anderen Arzt im gleichen Quartal stattfindet oder stattgefunden hat.“

    Weiterhin soll mit der Unterschrift bestätigt werden, dass ein Arztwechsel im Quartal nicht möglich sei, und die erbrachten Leistungen laut Gebührenordnung dann privat in Rechnung gestellt werden würden
    .

    Das Netzwerk der Elterninitiativen für Geburtskultur wendet sich heute mit einem offenen Brief an:

    * den Verfasser des Schriftstückes
    * die Ärztekammer Westfalen-Lippe
    * die Bundesärztekammer
    * die Patientenbeauftrage des Landes Nordrhein Westfalen
    * das Bundesgesundheitsministerium
    * das Bundesfamilienministerium
    * den Familienausschuss im Deutschen Bundestag und
    * den Gesundheitsausschuss im Deutschen Bundestag

    Wir bitten um zügige Klärung und Stellungnahme zum Nötigungsversuch in dieser Arztpraxis.
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    es wird immer unglaublicher :scratch.: :scratch.:

    gestern erst erzählt mir ne Bekannte - sie bekam von der Hebamme keine Vorsorge angeboten. also für Fragen in der Schwangerschaft stand sie nicht zur Verfügung, erst 2 Wochen vor der Geburt. Und nach der Geburt nachsorge hat sie dann zwar gemacht, aber eines Tages dann gesagt "tut mir leid, die Nachsorge ist beendet, die Probleme musst du nun mit Kinderarzt und Gyn. klären, ich kann keine Termine mehr mit der Kasse abrechnen" (was übrigens so nicht stimmt, das hat mir meine eigene Hebamme bestätigt, solange Probleme beim Stillen etc sind, können sie durchaus noch weiter abrechnen). Traurige Entwicklung :(
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich hole das Thema wieder hoch.
    Diskutier wird ja hier nicht mehr.
    Das macht nun Oliver Welke

    https://www.youtube.com/watch?v=eDv478DGyZM
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