Anmeldung Erziehungszeit/Bescheinigung über den Arbeitg eber

bearbeitet 20. 11. 2015, 10:18 in Recht und Behörden
Hallo,

ich habe einmal paar Fragen bzgl. Elternzeit Anmeldung beim Arbeitgeber und dem Elterngeldantrag (ja ich weiß dass es 2 verschiedene Schuhe sind :) )

Elternzeit:

Wenn ich die Elternzeit anmelde beim Arbeitgeber, dann muss ich ja einen genauen Beginn angeben.

Wenn mein Kind jetzt am 24.06.2015 zur Welt kommt, geb ich dann als Beginn den 24.06.2015 an (obwohl ich da ja im Mutterschutz bin) oder den 20.08.2015 (der erste Tag nach Ablauf des Mutterschutzes)?


Elterngeldantrag:

Zum Elterngeldantrag muss eine Bescheinigung beigelegt werden über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Reicht da der Lohnzettel aus dem aktuellen Monat wo Mutterschaftsgeld gezahlt wurde oder muss der Arbeitgeber seperat einen Zettel ausfüllen? Wenn ja wo bekomm ich diesen her?


Danke für Eure Antworten, dieser ganze Papierkram macht einen noch wahnsinnig

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mich würde die Antwort auf die Frage zum Elternzeitdatum auch sehr interessieren... Wie hast du es nun gehandhabt?
  • NaylaNayla

    1,534

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenn ich mich nicht arg täusche wäre das der 20.08., vorher bekommst du Geld von deinem Arbeitgeber & der Kasse.
    Ruf doch einfach mal bei der Elterngeldstelle an ;-)

    Hab noch einen ganz wichtigen Tipp ;-)
    Bitte besteht auf die Bestätigung der Elternzeit bei Eurem Arbeitgeber, bei mir hat es dazu geführt das ich ua. wegen der fehlenden Bestätigung zur Gewerkschaft musste und gegen meine Chefin vorging. Die Elterngeldstelle weißt darauf auch ausdrücklich hin, weil es schon ganz oft Ärger gab. Erst ist alles toll aber wenn es dann um denn Wiedereinstieg geht, zicken viele Chefs.
  • CriosaCriosa

    2,598

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe damals reingeschrieben "Im Anschluss an meine Mutterschutzfrist bis zum..." das geht glaube ich auch. :)

    Und diese Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld bekommst du von der Krankenkasse zugeschickt, nachdem du dein Kind dort angemeldet hast und sie die Geburtsurkunde haben (und damit halt genau wissen, wie lange du Mutterschaftsgeld bekommst).

    Edit: Ah ich sehe gerade es geht um den Arbeitgeberzuschuss! Ja da nimm die Monatliche Abrechnung. GLaube ich. :scratch.: Aber ich meine das hätte ich beim Elterngeldantrag gar nicht einreichen müssen. Die haben bei meiner Berechnung die 12 Monate VOR Mutterschutz genommen.
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