Puddingurteil aus Frankfurt

bearbeitet 19. 03. 2016, 20:49 in Ernährung
Landgericht Frankfurt untersagt Werbung auf Nestle-Verpackung
(jur). Nestle darf seinen Säuglings- und Kleinkind-Pudding „Alete MilchMinis Schoko“ nicht mehr mit der Aussage bewerben, er sei gut für die Knochen. Die einseitigen Aussagen verstoßen gegen EU-Recht, wie das Landgericht Frankfurt am Main in einem am Montag, 14. März 2016, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 2-06 O 337/15).

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