Vorsorge und Zahnarzt

bearbeitet 20. 09. 2016, 09:29 in Gesundheit und Medizin
Neue Kinderrichtlinie jetzt auch mit Verweisen zum Zahnarzt

Die zum 1. September in Kraft getretene, neue Kinderrichtlinie stärkt besonders auch die vertragszahnärztliche Vorsorge für Kinder bis zum 6. Lebensjahr. Das so genannte Gelbe Heft oder auch Kinderuntersuchungsheft enthält als Bestandteil der Regelung jetzt in Form von Ankreuzfeldern sechs Verweise vom Arzt zum Zahnarzt für Kinder vom 6. bis zum 64. Lebensmonat. In dem Heft werden im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Kinderuntersuchungen sowie spezielle Früherkennungsuntersuchungen dokumentiert.
Den Beschluss zu den Verweisen hatte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem wichtigsten GKV-Beschlussgremium erwirkt. Im Rahmen der Rechtsaufsicht hatte das Bundesministerium für Gesundheit allerdings um eine ergänzende Stellungnahme zu Fragen des Datenschutzes bei der Befunddokumentation der Schwangerschaftsanamnese gebeten. Das hatte das Inkrafttreten der gesamten Regelung verzögert.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV: „Aus vertrags-zahnärztlicher Sicht sind besonders die neuen Verweise wichtiger Schritt zur Verbesserung der Versorgung. Auf Initiative der KZBV befasst sich der G-BA aber noch in weiteren Beratungen mit den kleinsten Patienten in der Praxis. Auf Basis des zahnärztlichen Konzeptes zur Vermeidung frühkindlicher Karies hat die KZBV im vergangenen Jahr beantragt, bestehende zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zu erweitern.“
Über die bisherige Richtlinie hinaus, die die erste zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung im dritten Lebensjahr vorsieht, sollen künftig schon früher im Kleinkindalter Untersuchungen eingeführt werden. „Das trägt dazu bei, das übergeordnete Ziel der Zahnärzteschaft zu erreichen, frühkindliche Karies im Rahmen der GKV auf breiter Front zu reduzieren. Nun obliegt es zunächst dem G-BA, Art und Umfang der Leistungen sowie Altersgrenzen und Häufigkeit der neuen Untersuchungen vor dem 30. Lebensmonat zu bestimmen. Die entsprechenden Beratungen dazu sowie zu Effekten der Therapeutischen Fluoridierung dauern noch an. Erst im Anschluss können wir mit den Kassen dann im Bewertungsausschuss über die jeweilige Bewertung verhandeln.“

Quelle: OTS: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung vom 2.9.2016

Kommentare

  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    es soll Kinder geben, die bis zum Schulalter nie nen Zahnarzt sehen :( wir waren von selbst mit etwa 1 Jahr das erste mal dort !
  • CriosaCriosa

    2,598

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hmm also ich war mit Elias ab dem 2. Lebensjahr beim Zahnarzt. Und das hatte ich mit Mara auch so vor. Gerade fremdelt sie so sehr, da weiß ich ehrlich gesagt nicht ob das so toll wäre, sie schon zum Zahnarzt zu schleppen.

    Vorm Kinderarzt hat sie jetzt schon Mega Panik. :sad:
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    nimm sie einfach zu deinem Termin mit. nur Kontaktaufnahme... so haben wir das auch gemacht, und schwupps, hat er sich plötzlich rein sehen lassen. wir waren total erstaunt. Und wenn das so nicht klappt - auch egal :fungif52: hauptsache sie lernt den ZA kennen. Gute zahnärzte machen bei den ersten 2-3 Terminen eh erstmal nix mit den Kindern, außer die wollen das.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Findet Ihr die Neuerung denn gut, oder nicht?
  • MäusleMäusle

    7,471

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    also ich schon!! :fungif52: anders funktioniert es ja scheinbar nicht. wäre was anderes, wenn die Eltern selbst drauf achten würden. tun aber halt manche / viele nicht.
  • NaylaNayla

    1,534

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Lustig, lustig, jetzt endlich gibt es mal eine Richtlinie ...
    keine Frage ich finde das als Zahnarzthelferin gut aber seid wie vielen Jahren reden wir mit den Eltern darüber?
    Ich vermute das trotz dieser Richtlinie viele Eltern dieses einfach ignorieren, genauso wie die Zahnärztlichen Vorsorgehefte für Kinder die man vom Zahnarzt bzw. vom Kinderarzt bekommt.
    Es ist eine sinnige Richtlinie aber ob sie etwas bringt? Ich bezweifel es.
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