Folgende Änderungen gelten bereits seit dem 30. Mai 2017:
Einführung eines viermonatigen Kündigungsschutzes für Frauen bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche.
Die Schutzfrist nach der Entbindung für Mütter von Kindern mit Behinderung kann, bei entsprechendem Antrag der Mutter, auf 12 Wochen verlängert werden.
Die Regelungen zur Gefahrstoffkennzeichnung werden an unionsrechtliche Vorgaben angepasst.
Weiteres folgt
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