Reform des Unterhaltsvorschusses wirkt

bearbeitet 4. 09. 2018, 09:05 in Plauderecke
Ein Jahr nach Einführung der Reform des Unterhaltsvorschusses zeigt sich: Seit Juli 2017 beziehen 300.000 Kinder mehr als zuvor diese Leistung, haben also vorher keine Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil erhalten. In der Regel mussten ihre Mütter – nur 15 Prozent aller Alleinerziehenden sind Väter – den ganzen oder zumindest einen Teil des Unterhalts aufbringen. Nicht gezahlter, unregelmäßig oder nur teilweise geleisteter Kindesunterhalt ist ein wesentlicher Grund für die Armut alleinerziehender Mütter und ihrer Kinder. Es ist außerordentlich zu begrüßen, dass die vorherige willkürliche Grenze, Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Geburtstag des Kindes zu zahlen und nicht länger als für die Dauer von sechs Jahren, weitgehend aufgehoben wurde.

Damit sind viele Kinder und Jugendliche hoffentlich einen Schritt weiter von der Armut entfernt, und vielen Müttern ist ein Teil der Existenzsorge genommen. „Vieles ist damit besser geworden, einige Forderungen bleiben trotzdem offen, damit der Unterhaltsvorschuss dem nicht gezahlten Unterhalt des anderen Elternteils tatsächlich gleich gestellt ist“, sagt Insa Schöningh, Geschäftsführerin der eaf. „Sicherlich können manche Elternteile keinen Unterhalt zahlen, obwohl sie dazu verpflichtet sind, weil sie nicht genug Einkommen haben. Allerdings werden die Bemühungen, den Vorschuss vom Zahlungspflichtigen zurückzuholen, auch häufig nicht sehr engagiert betrieben. Hier sind größere Anstrengungen von Kommunen, Land und Bund nötig. Ebenso ist nicht einzusehen, warum der Unterhaltsvorschuss im Falle einer Wiederverheiratung des betreuenden Elternteils endet: Die Eltern bleiben immer die Eltern – bei einer Ne uverheiratung tritt der neue Partner nicht in eine zahlungspflichtige Elternposition für das Kind ein. Und schließlich sollte dem betreuenden Elternteil das ganze Kindergeld ausgezahlt werden und nicht nur die Hälfte.“

Leider scheint die ausgeweitete Leistung in einigen Fällen zu einer Verschlechterung beizutragen, da wegen des Unterhaltsvorschusses manche anderen Leistungen nicht mehr bewilligt werden und das Haushalteinkommen tatsächlich sinkt. Die Abstimmung verschiedener Leistungen muss noch nachjustiert werden.

Quelle: Pressemitteilung der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!

Aktionen

Ratgeber

Ratgeber - Baby und Eltern beim Kuscheln

Social Media & Apps

Registrieren im Forum