Geburtsbeihilfe??

bearbeitet 3. 10. 2004, 13:05 in Plauderecke
Hallo,

gibt es so etwas wirklich, ist das irgendwie für einen bestimmten Arbeitnehmer bereich (z.B. öffentlicher Dienst) begrenzt oder dürfen das alle bekommen?
Freigrenze für Heirats- und Geburtsbeihilfen

Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes sind nur noch
steuerfrei, wenn sie jeweils 315,- EUR (bislang 358,- EUR) nicht übersteigen (§ 3 Nr. 15 EStG).

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das steht im Einkommensteuergesetz und müsste demnach alle Erwerbstätigen betreffen....

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hm....also, gemeint ist mit dem Paragraph nur: das sollte der AG sowas zahlen, das eben bis zur genannten Höchstgrenze steuerfrei bleibt, nicht, dass alle AN Anspruch auf diese Zahlung hätten - das ist meistens in Tarifverträgen geregelt....
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, ich möchte nur wissen, ob es grundsätzlich geht. Um ihm einen Wink zu geben, mal sehen ob er das dann macht.
  • wudwudwudwud

    2,744

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bei uns gibt es sowas. Das ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben, somdern eine freiwillige Leistung des AG bzw. der Tarifpartner.
    Also hast Du kein Anrecht darauf.
  • PiratFinnPiratFinn

    276

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das ist ne rein freiwillige Leistung deines Ag bzw. im Tarifvertrag geregelt. Das einzige, wenn ein AG das zahlt, dann an alle Berechtuigten zu gleichen Teilen. Im öD ist das seit 2004 allerdings abgeschafft.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    die ganz großen Firmen zahlen sowas meistens nur, so welche wie BASF; SAP; Datev uä.... die zahlen dann eine Pauschale in diesem rahmen, wenn ein Angestellter heiratet, Kind bekommt oder auch bei Umzügen;
    wenn ein Angestellter sowas bekommt, müssen alle Angestellten, die auch irgendwann in der selben Lage sind, auch das gleiche bekommen (Gleichbehandlungsgrundsatz), die können das dann einklagen!

    der A-geber kann das auch absetzen, dieser §, den du reingeschrieben hast (§ 3 Nr. 15 EStG) heißt ja nur, dass du nicht noch von dem Betrag, den du erhälst, etwas abgeben musst!
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