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Freigrenze für Heirats- und Geburtsbeihilfen
Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes sind nur noch
steuerfrei, wenn sie jeweils 315,- EUR (bislang 358,- EUR) nicht übersteigen (§ 3 Nr. 15 EStG).
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Kommentare
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:byebye01:
Gisela
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Also hast Du kein Anrecht darauf.
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wenn ein Angestellter sowas bekommt, müssen alle Angestellten, die auch irgendwann in der selben Lage sind, auch das gleiche bekommen (Gleichbehandlungsgrundsatz), die können das dann einklagen!
der A-geber kann das auch absetzen, dieser §, den du reingeschrieben hast (§ 3 Nr. 15 EStG) heißt ja nur, dass du nicht noch von dem Betrag, den du erhälst, etwas abgeben musst!