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Mutterschaftsgeld bei Verschiebung des Geburtstermins, Frühgeburt und Mehrlingen
Im Regelfall wird das Mutterschaftsgeld während des 14-wöchigen Mutterschutzes gezahlt. Dieser Zeitraum ergibt sich aus dem errechneten Geburtstermin und beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach. Was aber passiert, wenn Ihr Kind vor dem errechneten Termin geboren wird?
Bei einer früheren Geburt als errechnet kürzte sich bislang das Mutterschaftsgeld entsprechend. Seit Juni 2002 aber haben Mütter auch bei Geburten vor dem errechneten Termin den vollen Aspruch auf das Mutterschaftsgeld im Sinne des 14-wöchigen Mutterschutzes. Nach der Entbindung wird die Mutterschutzfrist dann einfach um den Zeitraum verlängert, der vorher aufgrund des früheren Geburtstermins nicht in Anspruch genommen werden konnte. Kommt Ihr Kind also z.B. zwei Wochen früher als errechnet zur Welt, werden diese zwei Wochen an die Mutterschutzfrist nach der Geburt angehängt.
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Kommentare
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ja, Du bekommst auf jeden Fall die 14 Wochen Mutterschaftsgeld, egal wann das Kind geboren wird. Früher war`s ja auch so, dass die Mutterschutzfrist auch nicht verlängert wurde wenn das Kind früher kam. Das ist auch geändert. Man bekommt jetzt in jedem Fall 14 Wochen.
Ich habe mich deswegen informiert, da ich vorher mit einem Kollegen gestritten habe ob das stimmt oder nicht. Der war nämlich auch der Meinung, wenn mein Baby drei Wochen zu früh kommt, gehen mir die drei Wochen flöten. Ist aber nicht mehr so.
Gruß
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Naja, finde ich auch gerecht, das hat mich damals schon geärgert, 3 Wochen sind schließlich fast ein Monatslohn.