Arbeitlos + Erziehungsgeld?

bearbeitet 6. 02. 2007, 19:58 in Plauderecke
Hallo.

Vielleicht kann mir jemand aus eigener Erfahrung weiterhelfen:

Ich habe mich nach meinem Mutterschaftsurlaub arbeitslos gemeldet, da mein befristeter Vertrag ausgelaufen ist. Wegen der Vermittlung mache ich mir keine Sorgen.

Nun sitze ich mit meinem Partner vor der Erziehungsgeldantrag und wir grübeln wie und wen wir was beantragen lassen.

Mein Freund ist freiberuflich und hat ein geringes Einkommen. Mein vorheriges Einkommen des Kalenderjahres 2003 war sehr hoch. Wenn er Erz.geld erhält zählt mein hohes Einkommen mit (ohne Arbeitslosengeld) und sein zukünftiges geringes Teilzeit-Einkommen.

Besser wäre, wenn ich mich parallel zum Arbeitlosengeld noch das Erziehungsgeld bekommen könnte. Hierbei würde zwar das Arb.losengeld als zukünftiges Einkommen zählen, aber nur das geringe Einkommen meines Partners im Jahr 2003.

Wäre das möglich beides (Arbeitslosengeld + Erz.geld) zu beantragen?

Freue mich auf Eure Hilfe.

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich glaube eher nicht bzw. nur Anteilmäßig, da Du dem Arbeitsmarkt ja zur verfügung stehen musst. Und wenn Du Erziehungsurlaub hast tust Du das ja nicht und wenn überhaupt nur Teilzeit.

    Ich habe schon von Fällen gehört, wo das Arbeitsamt verlangt hat einen Beleg zu bringen, das man sein Kind wenn man einen Arbeitsplatz hat, untergebracht bekommt :???:
  • stromerstromer

    727

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Arbeitslosengeld und Erziehungsgeld nebeneinander geht. Aber nur, wenn man für maximal 29 Stunden pro Woche arbeitsuchend gemeldet ist. Eine volle Arbeitslosmeldung wird mit einer Vollzeitstelle gleichgesetzt, für die es kein Erziehungsgeld gibt.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke für eure Antwort.

    Wenn man nur 29h pro Woche arbeitsuchend gemeldet ist, werden dann die Arbeitslosenleistungen (-geld) gekürzt?

    Danke.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Natürlich wird das Arbeitslosengeld dann anteilmäßig gekürzt...

    :byebye01:

    Gisela
  • InfernoInferno

    1,361

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Und wie ist das mit dem neuen Elterngeld? Wohl genauso?!
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    davon gehe ich aus- man kann ja nicht arbeitslos sein und damit dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen und gleichzeitig im erziehungsurlaub sein.... mal von den 29 wochenstunden abgesehen
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