Hallo.
Vielleicht kann mir jemand aus eigener Erfahrung weiterhelfen:
Ich habe mich nach meinem Mutterschaftsurlaub arbeitslos gemeldet, da mein befristeter Vertrag ausgelaufen ist. Wegen der Vermittlung mache ich mir keine Sorgen.
Nun sitze ich mit meinem Partner vor der Erziehungsgeldantrag und wir grübeln wie und wen wir was beantragen lassen.
Mein Freund ist freiberuflich und hat ein geringes Einkommen. Mein vorheriges Einkommen des Kalenderjahres 2003 war sehr hoch. Wenn er Erz.geld erhält zählt mein hohes Einkommen mit (ohne Arbeitslosengeld) und sein zukünftiges geringes Teilzeit-Einkommen.
Besser wäre, wenn ich mich parallel zum Arbeitlosengeld noch das Erziehungsgeld bekommen könnte. Hierbei würde zwar das Arb.losengeld als zukünftiges Einkommen zählen, aber nur das geringe Einkommen meines Partners im Jahr 2003.
Wäre das möglich beides (Arbeitslosengeld + Erz.geld) zu beantragen?
Freue mich auf Eure Hilfe.
Kommentare
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Ich habe schon von Fällen gehört, wo das Arbeitsamt verlangt hat einen Beleg zu bringen, das man sein Kind wenn man einen Arbeitsplatz hat, untergebracht bekommt :???:
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Wenn man nur 29h pro Woche arbeitsuchend gemeldet ist, werden dann die Arbeitslosenleistungen (-geld) gekürzt?
Danke.
59,500
:byebye01:
Gisela
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