AU oder Beschäftigungsverbot ?!?

LoreleiLorelei

4,536

bearbeitet 14. 10. 2004, 12:41 in Schwangerschaft
Meine Frauenärztin hat bei mir einen Leistenbruch festgestellt. Daraufhin war ich zunächst knapp 2 Wochen krank geschrieben, weil ich auf den bestellten Symphysegürtel gewartet hab, der den Bauch stützen sollte und eigentlich dafür sorgen sollte, dass ich trotz Leistenbruch weiter arbeiten gehen kann, denn eine OP ist natürlich erst nach der Entbindung möglich bzw. ratsam. Dann stellte sich heraus, dass der Gürtel nicht alltagstauglich ist und ich damit definitiv nicht arbeiten kann, da er mir im Sitzen den Bauch einschnürt. Eine andere Möglichkeit gibt es jedoch nicht und daher sagte meine Frauenärztin, dass sie mich unter diesen Umständen auf keinen Fall gesund schreiben wird und gab mir eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung mit, die am ersten Tag des Mutterschutzes endet.
Hier beginnt mein Problem bzw. meine Frage:
Mit einer AU würde ich nur 6 Wochen Entgeltfortzahlung bekommen und danach nur noch Krankengled, also 70% des Netto. Wenn ich alelrdings schon zu Hause bleiben muss, dann möchte ich natürlich lieber ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen, da man da in der SS ja volles Gehalt bekommt und keine finanziellen Einschnitte hat. Die Richtlinie für die Erteilung eines Beschäftigungsverbotes ist laut meiner Krankenkasse, dass das Wohl des ungeborenen Kindes in "Gefahr" sein muss und dass die Ursache für die Erteilung mit der SS in Zusammenhang stehen muss.
1. Ich habe den Leistenbruch auf Grund der SS.
2. Wäre ich nicht schwanger, würde ich mich operieren lassen und würde keine 6 Wochen oder mehr zu Hause bleiben müssen.
3. Wenn ich mich operieren lassen könnte (was theoretisch machbar ist), um nicht länger als 6 Wochen zu Hause zu bleiben, dann stellt das durchaus eine Gefahr für das Kind dar. Das sieht die FÄ eigentlich genauso, denn SIE hat mir ja von der OP abgeraten.
4. SIE hält es für unvertretbar, mich gesund zu schreiben.
Aber sie will mir kein Beschäftigungsverbot erteilen, weil ihrer Meinung nach die Situation dafür nicht gegeben sei. Für mich widerspricht sich das alles und meiner Meinung nach gibt die Situation durchaus ein Beschäftigungsverbot her.
Wie seht ihr das? Habt ihr Erfahrung damit?
Vielleicht könnt ihr mir noch ein gutes Argument nennen. Heute nachmittag telefoniere ich nochmal mit meienr FÄ deswegen und hoffe, sie "überzeugen" zu können. Wäre super dankbar für Tipps von euch.

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Du siehst die Option "Arbeitsverbot" aus einem vollkommen falschen Blickwinkel. Arbeitsverbot wird erteilt, wenn die Gesundheit von dir oder deinem Baby aufgrund Verschulden deines Arbeitgebers nicht mehr gewährleistet ist oder er z. B. aufgrund betrieblicher Umstände keinen Arbeitsplatz schaffen kann, der den Mutterschutzrichtlinien entspricht.

    Dies ist aber bei dir nicht der Fall, dein Arbeitgeber kann definitiv nichts für deine Situation. Somit wäre auch ein Arbeitsverbot rechtswidrig, da die Voraussetzungen nicht gegeben sind.

    Du wirst wohl mit einer Krankschreibung vorlieb nehmen müssen...

    :byebye01:

    Gisela
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Gisela,

    also wenn ich das falsch verstanden habe, dann aber, weil das Mutterschutzgesetz es hergibt. Denn gem. § 3 Abs.1 MuSchG geht es NICHT um ein Verschulden einer Situation. Der Wortlaut ist: Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. Das MuSchG sagt nichts darüber, wer die Situation verschulden muss. Wenn der AG eine Unzumutbarkeit verschuldet, weil eben die Arbeitsumstände nicht mutterschutzkonform sind oder die Schwangere im Arbeitsumfeld unter grossem psychischem Druck steht etc., dann wäre das EIN MÖGLICHER GRUND für eine Erteilung eines individuellen Beschäftigungsverbotes. Es ist jedoch nicht der einzige Grund, der dazu führen kann.
    Das wäre ja auch Nonsens, wenn man bedenkt, dass das individuelle Beschäftigungsverbot meist pauschal an Mehrlingsgebährende, allgemeine Risikoschwangerschaften, bei Schmerzen etc. erteilt wird. Es geht ja dabei nicht nur um den "Schutz" von Geusndheit von Mutter und Kind, denn das kann eine AU ja auch. Es geht vielmehr auch darum, dass die Schwangere geschützt werden soll, da sie eben WEGEN der Schwangerschaft "krank" ist bzw. nicht arbeiten kann und dann ja auch weniger Geld bekommt. Da dieses geringere Einkommen dann ja auch Grundlage für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes wäre, wäre das mehr als unsozial. Um das zu verhindern, gibt es das invividuelle Beschäftigungsverbot. Entscheidend ist wohl, wenn man die Rechtssprechung betrachtet, ob es sich um eine Krankheit handelt oder um einen schwangerschaftsbedingten Zustand, der nicht zwingend mit einer Krankheit einher gehen muss.
    Bei mir wäre es eben Krankheit durch die Schwangerschaft bedingt und würde damit in die Regelung fallen.
  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist
    Du hast einen Leistenbruch, das ist nicht lebensgefährlich, weder für Dich, noch für Dein Kind. Deine Gesundheit wird auch nicht darunter leiden, auch nicht die Deines Kindes, denn du kannst das schließlich nach der Entbindung operieren lassen.
    Das der Gesetzgeber nicht berücksichtigt, dass dann Dein Geldbeutel nicht mehr stimmt, ist bedauerlich, aber scheints nicht zu ändern, denn es obliegt dem ARZT und nicht der Krankenkasse AU zu schreiben oder Arbeitsverbot zu erteilen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich verstehe das Problem gar nicht, das Krankengeld sind doch nicht 70% vom Netto sondern vom Brutto??
    Das Krankengeld beträgt 70 % des Arbeitsentgeltes und- einkommens, das der Beitragsberechnung zugrunde liegt (Entgelt). Dabei darf es 90% des Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Quelle: versicherungsnetz.de

    Oder?
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    :roll:
    Ja geht's denn eigentlich überhaupt ums Geld???!!!

    Entweder ich kann arbeiten oder nicht.
    Oder ich darf arbeiten oder nicht.
    Wichtig ist doch die Gesundheit und das Leben des Babys, das Geld spielt im Leben eine zwar wichtige aber in diesem Fall doch wohl eindeutig nachgeordnete Rolle, oder???

    :roll:

    LG, Supi
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, es geht hier ausschließlich ums Geld, das gibt Lorelei auch unumwunden zu:
    Lorelei schrieb:
    Mit einer AU würde ich nur 6 Wochen Entgeltfortzahlung bekommen und danach nur noch Krankengled, also 70% des Netto. Wenn ich alelrdings schon zu Hause bleiben muss, dann möchte ich natürlich lieber ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen, da man da in der SS ja volles Gehalt bekommt und keine finanziellen Einschnitte hat.
    Der Arbeitgeber bekommt zwar in so einem Fall bis zu einem gewissen Grad Ersatz, aber bleibt, je nach Betriebsgröße, bis zu einem doch ziemlich großen Teil auf den Kosten sitzen.

    :byebye01:

    Gisela
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sorry, ich glaube, da bin ich falsch verstanden worden.

    Ich sehe das ja im Grunde ähnlich.

    Entweder es ist eine berechtigte Begründung für ein Beschäftigungsverbot gegeben oder nicht.
    Ich persönlich würde "in diesem Fall" auch eher auf ein Beschäftigungsverbot tippen bzw. es erwarten.
    Wenn allerdings die gesetzliche Lage anders ist, dann würde ich mir ohne Murren auch eine Krankschreibung geben lassen, da wäre für mich das Geld nachrangig nach dem Wohl meines Kindes.

    Aber: Wer würde nicht lieber bei voller Lohnfortzahlung zu Hause bleiben???

    LG, Supi
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    supi schrieb:
    Aber: Wer würde nicht lieber bei voller Lohnfortzahlung zu Hause bleiben???
    Da gebe ich dir Recht. Nur nachdem ich sowohl schon in der Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberposition war, kann ich beide Seiten verstehen. Und unter dem Aspekt der (schlechten) wirtschaftlichen Situation sehr vieler Firmen denke ich da vielleicht etwas anders als die Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung, zumal ich auch noch betroffene Frau eines Arbeitnehmers bin, der heuer auf 50 % seines Weihnachtsgeldes sowie tarifliche Lohnerhöhungen verzichten "darf".......

    :byebye01:

    Gisela
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja es geht hier nur noch um das Geld, denn krank geschrieben bin ich eh und das nicht, weil ich es will, sondern weil meine FÄ sagte, sie würde mich in KEINEM FALL gesund schreiben. Das heisst, wenn ich arbeiten gehe, dann besteht mein AG darauf, dass ich schriftlich bekunde, dass ich es auf eigenes Risiko mache.
    Ausserdem geht es nicht nur um das Krankengeld, sondern auch um das Mutterschaftsgeld, was ja auf der Basis der Monate davor berechnet wird. Ergo: bekomme ich Krankengeld, bekomme ich auch weniger Mutterschaftsgeld.

    Gisela, es geht nicht nur um das LEBEN von Mutter und Kind, sondern auch um die GESUNDHEIT. Gehe ich arbeiten, dann riskiere ich gem. FÄ, dass der Druck auf meinen Leistenbruch steigt und ich dann doch während der SS operiert werden muss. Das widerum bedeutet sehr wohl ein Risiko für die Gesundheit des Kindes. Wäre dem nicht so, könnte ich mich ja getrost während der SS operieren lassen. Das widerum befürwortet meine FÄ in keinem Falle.

    Versteht mich nicht falsch. Ich möchte hier niemanden abzocken. Aber wenn eine FÄ es nicht verantworten kann, dass ich arbeiten gehe, was ich eigentlich gern würde, dann widerspricht sich das eindeutig damit, dass ich kein Beschäftigungsverbot bekomme, weil das Wohl des Kindes und der Mutter nicht gefährdet sind.


    P.S. Krankengeld sind 70 % des Netto, ich hab extra meine Krankenkasse angerufen und gefragt.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Lorelei schrieb:
    P.S. Krankengeld sind 70 % des Netto, ich hab extra meine Krankenkasse angerufen und gefragt.

    Sorry, aber gib das mal bei Google ein, das ist eine falsche Auskunft, Deine KK kann das schließlich nicht anders handhaben als alle anderen! Ich würde mich da wirklich noch mal erkundigen.
    Gesetzliche Krankenkassen
    Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Brutto- bzw. maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens, jedoch nicht mehr als 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
    Ab 2006 wird zur Finanzierung des Krankengeldes ein Sonderbeitrag von 0,5% des Bruttoeinkommens erhoben. quelle: ratgeber-krankenversicherung.info
  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Lorelei:
    ich denke, Du must das mit deiner FÄ diskutieren, nicht mit uns. Wir haben Dir die Infos gegeben, die Du von uns wolltest, und wie gesagt, nur dein Arzt kann das beurteilen, egal, ob wir dafür oder dagegen sind.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    jauchzerle
    1. ich habe ja auch nach Erfahrungen gefragt nicht nach einer Entscheidung ;-)
    2. Hier werden viiiel Fragen gestellt, die bei einer FÄ sehr gut aufgehoben wären und trotzdem hilft es oft, auch hier einmal nachzufragen.

    Sonnenblume, da steht, dass das Krankengeld irgendwo zwischen 70 % des Brutto und 90% des Netto liegt. Ergo ist 70 % des Netto als Antwort durchaus möglich. Ist aber wirklich etwas verwirrend formuliert, also werde ich da nochmal nachhaken.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nur mal ein paar Fragen:
    Ist es Deinem Arbeitgeber denn unmöglich, Dir die Arbeitsbedingungen so zu schaffen, daß Du nicht sitzen mußt?
    Und mußt Du den Gürtel auch im Sitzen tragen?
    Ist er sehr schwer an- und abzulegen?

    Gruß, Anja
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Pondress,

    gern beantworte ich dir deine Fragen:
    1. Ich darf auch nicht lange stehen. Meine Ärztin sagt ich muss jederzeit die Möglichkeit haben zu liegen und soll das auch so oft wie möglich tun. Ich habe zwar keine Bettruhe, soll also durchaus spazieren gehen, aber langes stehen oder laufen würde den Druck auf der Leiste erhöhen. Sitzen wäre an sich ok, aber es geht wie gesagt nicht, weil der Gürtel mir in Bauch und Schenkel schneidet. Bei meiner Arbeit sitze ich sagen wir mal zu 90 % der Zeit.
    2. Ja ich soll den Gürteil immer tragen, sogar im liegen und während der Entbindung. Nur nachts beim schlafen darf ich ihn ablegen.
    3. Schwer ist so eine Sache. Es ist schwer ihn überhaupt unter meine Klamotten zu kriegen. Auf Toilette gehen z.B. dauert 5-10 Minuten wegen dem Aufwand.

    Das Problem ist aber nicht, ob ich irgendwie arbeiten gehen könnte, denn sie will mich ja eh nicht gesund schreiben und mein Arbeitgeber würde es nicht akzeptieren, wenn ich beispielsweise schriftlich fixiere, dass ich auf eigenes Risiko arbeiten gehe. (was ja auch Schwachsinn ist, wenn die Ärztin sagt, ich soll nicht arbeiten gehen, dann wird das schon so stimmen... )

    Ich hab bisher immer nur mit der Schwester telefoniert und gehe heut persönlich nochmal zu meiner Ärztin. Mal schauen, vielleicht hat sie das ja auch nur nich komplett durchdacht.
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