Erziehungsurlaub und Mutterschutz!

kiki!kiki!

47

bearbeitet 3. 11. 2004, 19:46 in Plauderecke
Moin, moin!

Ich habe schon ein wenig gewühlt, aber noch nix gefunden: Ich wüßte gerne, wie ich beim Chef den Erziehungsurlaub beantrage? Geht das formlos schriftlich oder muß ich mir da einen Antrag besorgen?

Und dann ist es so, dass ich seit August krankgeschrieben bin (Wehen!) und eigentlich seit ca. 3 Wochen nur noch Anspruch auf Krankengeld habe, ich habe aber noch nix von meiner Krankenkasse gehört, der Doc meinte, die würden sich schon bei mir melden.
Und übermorgen fängt dann auch schon der Mutterschutz an, ist da vielleicht der Zeitraum für Krankengeld so gering, dass sich da keiner die Mühe macht, das auszurechnen? (Wäre ja schön! :grin: )

Und bekomme ich eine Bestätigung von meinem Arzt, die ich bei der KK einreichen muß?

Ich bin - wie man schnell merkt- ein Bürokratiehasser, der sich ein bißchen schusselig anstellt, aber vielleicht kennt sich jemand da besser aus als ich und kann Entwicklungshilfe leisten!

Merci schonmal!

Kiki

Kommentare

  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Kiki,

    also den Erziehungsurlaub musst du spätestens 8 Wochen nach der Entbindung (demnach innerhalb der Schutzfrist) schriftlich formlos bei deinem Arbeitgeber beantragen. Wie lange willst du denn zu Hause bleiben?

    Wegen dem Krankengeld: das regelt die KK nicht mit dir, sondern mit deinem Arbeitgeber. Du bekommst dann so eine Art Abrechnung, da ja auch deine Lohnabrechnung für diese Zeit anders aussehen wird. Das kann aber unter Umständen dauern. Wenn man zB im November Krankengeld bezieht ist es wahrscheinlich, dass man erstmal volles Gehalt überwiesen bekommt und die Krankenkasse im Nachhinein eine Rückerstattung anstrebt... Bürokraten brauchen nun mal ihre Zeit. Wie "gross" ist denn dein Arbeitgeber??
    Das der Krankenkasse das zu aufwendig oder so ist, das zu berechnen... die Illusion musst du dir leider abschminken ;-) .

    Und du bist krank geschrieben wegen Wehen??? Das ist keine Krankheit, sondern eine schwangerschaftsbedingte Einschränkung deiner Arbeitsfähigkeit. Daher müsste dir deine Ärztin eigenltich keine AU, sondern ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen. Das würde für dich bedeuten, dass du kein Krankengeld, sondern die ganze Zeit volles Gehalt bekommst. Sprich mal deine Ärztin darauf an. Es gibt durchaus Ärzte, die sich da nicht so blendend auskennen. War bei mir auch der Fall.

    LG, Lorelei
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    für den Mutterschutz bekommst du frühestens 7 Tage vor Beginn eine bestätigung vom Arzt - eigentlich hättest du die schon haben müssen...? jedenfalls bringt man die bei der Krankenkasse vorbei, und dann erledigen die den rest.

    mit dem Krankengeld - ich würde ehrlich gesagt einfach mal bei denen anrufen und das mit denen besprechen, wann die was überweisen und was die noch brauchen.

    Elternzeit verlangst du schriftlich beim chef, ohne besonderen Antrag. Formlos bedeutet übrigens mündlich! HIer muss es schriftlich sein, § 16 BErzGG, spätestens 6 Wochen vor Beginn, wenn die Elternzeit direkt an den Mutterschutz anschließen soll, mit der Angabe, wie lange die Elternzeit sein soll.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Cora, spätestens 6 Wochen VOR beginn der Elternzeit gilt nur, wenn es nicht an den Mutterschutz anschliesst und diese Zeitrgrenze gilt ebenfalls, wenn man beantragt in den Job zurückzukehren.

    Formlos heisst mündlich? Formell würde bedeuten, du musst einen vorgefertigten Antrag dafür nutzen. Aber egal, das ist Kleinkackerei. :biggrin:
  • kiki!kiki!

    47

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke, ihr beiden!

    Ich war heute auf´n Käffchen in meiner alten Praxis, um meinem Chef schon mal formlos, also zunächst mündlich, zu sagen, dass ich wohl erstmal 2 Jahre Erziehungsurlaub haben möchte, was zur Folge hatte, dass er mir fast seinen Kaffee über meine weiße H&M-Mama-Bluse gespuckt hat und gesagt hat:"WAAAAAAAAAAAAAAAAS? Ich dachte, Du bist 6 Wochen nach der Entbindung wieder da???"
    Jau, womöglich behandele ich meine Patienten (ich bin Krankengymnastin) mit Baby im Tragetuch???
    Chef meinte dann, wir (Team besteht aus ihm und 4 Mädels) könnten uns doch im Wechsel um den Zwerg kümmern?!?!?

    Als ich dann fragte, ob er denn auch schon angefangen hat mit der Brustwarzenstimulation, damit es bei ihm dann auch mit dem stillen passt, ist scheinbar dann doch noch der Groschen gefallen! Manche Männer sind halt einfach unglaublich! :fantasy05:

    Grüße von Kirsten
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Lorelei schrieb:
    Cora, spätestens 6 Wochen VOR beginn der Elternzeit gilt nur, wenn es nicht an den Mutterschutz anschliesst und diese Zeitrgrenze gilt ebenfalls, wenn man beantragt in den Job zurückzukehren.

    Formlos heisst mündlich? Formell würde bedeuten, du musst einen vorgefertigten Antrag dafür nutzen. Aber egal, das ist Kleinkackerei. :biggrin:



    guck mal in den Paragraph rein... 6 Wochen, wenn es unmittelbar anschließt, sonst 8 Wochen...

    schriftlich IST eine Form, nämlich Schriftform, formlos bedeutet deshalb immer, dass auch mündlich möglich ist!
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Cora, zu dem "formlos-Thema" :biggrin:
    das würde dann bedeuten, dass wann immer formlos ausreicht auch konkludentes Handeln ausreicht und das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Abgesehen davon ist auch mündliches und konkludentes Willenerklärungsabgeben eine Form deutschen Recht.

    Kiki, *lach* aber sonst sieht er noch klare Bilder?
    Ich werde nicht so lange im ErzUrlaub bleiben, aber mein Chef hatte auch ähnlich spannende Ideen. In der Theorie mag das ja nett sein, das Kind mitzunehmen, aber praktisch ist das doch total unrealistisch... oder gibts da Leute mit anderen Erfahrungen? Würde mich ja interessieren.
  • kiki!kiki!

    47

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Lorelei!

    Bei mir sind die 2 Jahre auch nur "offiziell", mein Mann hat eine Zahnarztpraxis, in der ich jetzt auch schon immer mal mitgearbeitet habe und da ich dort viel im Büro mache bzw. an der Anmeldung, kann ich den Zwerg auch mitnehmen.
    Das Gute daran ist, dass mein Chef mein Mann ist, der mir keine Szene macht, wenn ich mal nicht arbeiten komme, weil Söhni vielleicht die ganze Nacht wach war, denn das bekommt er ja am eigenen Leib mit und es reicht ja, wenn dann einer von uns Übernächtigten zur Arbeit muß! :biggrin:

    Aber in welchem Umfang ich das meinem eigentlichen Chef mitteilen werde, ohne das er sich die Kugel gibt, muß ich mal sehen.
    Aber Krankengymnastik mit Baby, das kann er voll vergessen, schließlich hatte ich da immer Patienten im 20min.-Takt, wie soll das gehen, wenn´s Kind mal krank ist!?

    Was machst Du denn beruflich? Und hast Du eine Mama in der Nähe, die dann die Oma spielt, während Du arbeitest?
    Meine Mama und meine Schwiegermama wohnen jeweils 400km weit weg (manchmal ist das ja auch nicht das Schlechteste! :???: ) und da ist es mit Babysitten eben so´ne Sache!

    Grüße und einen schönen Tag!
    Kiki
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Kiki,

    meine Mom und Familie wohnen in Berlin wie ich auch, aber was bringt das, wenn die ebenfalls alle berufstätig sind. :biggrin:

    Ich werde wahrscheinlich nach nem guten halben Jahr wieder arbeiten gehen, weil es finanziell nicht anders tragbar sein wird...dann aber nicht gleich wieder voll. Bei 25 Stunden die Woche, wären das 5 Stunden tgl... abgerechnet einer Stunde, die ich einrechne, weil ich hoffe dann trotzdem noch teilstillen zu können, sind es noch 4 am Tag und die muss ich dann eben mit Betreuung irgendwie hinbekommen.
    Sollte sich herausstellen, dass wir das finanziell doch hinbekommen, dann würde ich schon gern ein Jahr komplett zu Hause bleiben, aber da wir sicher ab dem 7. Lebensmonat kein bzw. kaum noch Erziehungsgeld bekommen werden bei den drastisch abgesenkten Einkommensgrenzen, ist es leider eher unwahrscheinlich.

    Mein Chef sagte immer mal, dass ich den Wurm nach dem ersten halben Jahr die paar Stunden am Tag halt mitbringen solle, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich machbar sein wird. Bin bei der Bundeswehr im Personalwesen tätig und da ist dann die Umgehung rechtlicher Bestimmungen nicht so einfach. Aber das wird man alles sehen. Letztlich leben Menschen mit weit weniger Geld und mehreren Kindern auch von irgendwas. ;-)

    Was meinst du denn mit "in welchem Unfang du das deinem Chef sagen willst". Du hast nicht wirklich vor, bei deinem Mann zu arbeiten und deinem eigentlichen AG das zu sagen? Da wäre ich vorsichtig... :roll:

    LG, Lorelei
  • kiki!kiki!

    47

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich werde ihm das wohl sagen müssen, selbst er kann ja schließlich 1 und 1 zusammenzählen :fies02: und weiß, dass ein Teilzeitjob in unserer Praxis mit Baby viel besser zu händeln ist als ein Fulltimejob in seiner Praxis, ausserdem ist er es auch von mir gewöhnt gewesen, dass ich um 8.00 anfange und frühestens um 20.00 wieder aufhöre zu arbeiten und er käme mit mir als unberechenbare (weil Mama) Teilzeitkraft eh nicht klar!

    Ausserdem bekomme ich ja bei meinem Mann kein Gehalt (nur gaaaaanz viel Liebe und ein Taschengeld! :razz: ) und da kann mein Cheffe ja eigentlich nix sagen!

    Mal sehen, kommt Zeit, kommt Kind, kommt Lösung des Problems!
    Erstmal werden wir wohl beide einen Fulltimejob haben, oder? :biggrin:

    Schöne Grüße, Kiki
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Kiki,
    frag´ Deinen Chef doch mal wegen Deinem "Job" bei Deinem Mann. Mit Genehmigung des Chefs kann man während der Elternzeit einen anderen Job annehmen (bis 30h/Woche natürlich). Hat eine Kollegin von mir auch gemacht, der war die Fahrerei für einen Halbtagsjob zuviel, sie hat dann einen Job um die Ecke angenommen (natürlich in Rücksprache mit unserem Chef).
    Liebe Grüße,
    Melanie
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    wenn sie kein Gehalt bekommt und keinen Arbeitsvetrrag etc. dann ist es rechtlich gesehen kein Job, sondern ihre Freizeit. Im Prinzip demzufolge nciht meldepflichtig. Was soll sie denn melden? "Ich bin am Tage oft bei meinem Mann und helfe ihm, wenn ich kann"?? :biggrin:
  • kiki!kiki!

    47

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich werd´s ihm wohl besser sagen, denn viele meiner KG-Patienten sind auch bei meinem Mann in Behandlung und es steht mir ja nicht auf der Stirn:"Ich bin ein Liebessklave, der hier umsonst ackert!"
    Die rennen nur zu meinem Chef und schnattern! :fun10:
    Da ist es glaube ich schon besser, dass ich mich absichere!

    Wenn er ein Problem damit hat, sage ich ihm, dass ich dann wohl bei ihm kündigen muß, dann kriegt er garantiert einen Weinkrampf, denn er freut sich ja jetzt schon auf den Tag, an dem ich endlich wieder komme! :cry:
    Ich bin sein "erstes Pferd im Stall" und habe einen Riesenpatientenstamm mit aufgebaut, von denen jetzt, wo ich nicht mehr da bin, viele sich eine andere Praxis suchen. Bin eben doch viel netter als mein Boss!
    :biggrin:
    Und viel dicker ausserdem, mein momentander Bauchumfang beträgt 1m!!!

    Grüße, Kiki
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