Ich habe mal eine Frage....
Mein Freund und ich sind nicht verheiratet. Wenn mir etwas zustösst und ich sterbe, wie ist das Sorgerecht für unsere Kleine geregelt?
Ich weiss mittlerweile, dass das Jugendamt dann darauf schaut, zu wem sie am meisten Bezug hat und dort kommt sie dann hin.
Man kann am Bezirksgericht auch einen Obsorgeantrag stellen und das regeln. Oder ein Testament machen.
Hat da jemand Erfahrung?
Danke
Kommentare
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Wenn man nicht verheiratet ist, hat automatisch nur die Mutter das Sorgerecht...
Man kann dann aufs Bezirksgericht gehen und einfach das geteilte, gleiche Sorgerecht beantragen... wir haben sogar nur angerufen, haben die Unterlagen zugeschickt bekommen und diese wieder zurück geschickt...
das wars...
mir war das von anfang an sehr wichtig... eben wie du sagst, falls mir etwas zustößt, möchte ich auf keinen Fall das dem Vater sein Kind weggenommen wird... nur weil vielleicht meine Mama denkt sie muss ihre Enkelin groß ziehen... das kommt gar nicht in Frage...
Deshalb haben wir das gleich geregelt...
Ob die Obsorge über ein Testament bestimmt werden kann, kann ich mir nicht vorstellen... aber 100% weiß ich das nicht...
Solltet ihr nicht das geteilte Sorgerecht haben, und dir passiert etwas, kann es schon sein, dass dann ein Gericht entscheidet wo eure kleine groß werden wird... bzw. bin ich mir ziemlich sicher...
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