Wohngeld

bearbeitet 8. 11. 2004, 20:43 in Plauderecke
Hallo Ihr Lieben,

die Frage hat zwar nicht direkt mit dem Nachwuchs zu tun, sondern eher mit der finanziellen Situation in der Elternzeit, aber vielleicht könnt ihr mir ja trotzdem helfen. Ich habe folgende Fragen zum Wohngeld:

- Hängt die Genehmigung nur von der Miete und dem Einkommen ab, oder spielen da noch andere Faktoren eine Rolle?
- Wird Wohngeld auch genehmigt, so lange noch "eiserne Reserven" in Form von Ersparnissen vorhanden sind?
- Wird Wohngeld nur genehmigt, wenn man auch Sozialhilfe beantragt hat?

Ihr wißt doch sonst auch immer alles... ;-)

Kommentare

  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo sunshineberlin,
    ich hab mal google angeschmissen. Beim Bundeministerium für Verkehrs- Bau- und Wohnungswesen gibt es eine ganze Reihe PDF-Dateien zum Thema Wohngeld. Zum einen die Tabellen mit deren Hilfe man rausfinden kann wie viel Geld einem zusteht. Zum anderen aber auch eine Datei "Ratschläge und Hinweise". Ich denke mal das könnte dir weiterhelfen. Ich schick dir den Link gerade mal per PN.

    viele Grüße

    Eowyn
  • LinusLinus

    405

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo

    Habe gerade mal mit meiner Freundin telefoniert. Die arbeitet beim Sozialamt in Falkensee, also fast bei dir um die Ecke.

    Sie sagt, das Studenten und Auszubildende kein Wohngeld bekommen (ob es noch ander Faktoren gibt, weiß sie nicht).

    Soweit sie informiert ist wird in dem Antrag nicht nach Ersparnissen oder Ähnlichem gefragt.

    Außerdem sagt sie, dass Wohngeld unabhängig von der Sozialhilfe beantrag werden kann.

    Sie kann das aber nicht so genau sagen, da das Wohngeld beim Bezirksamt und der dafür vorgesehenen Wohngeldstelle bearbeitet wird und nicht beim Sozialamt.

    Vielleicht rufts du einfach mal beim Bezirksamt in Berlin an.

    Tanja/Linus 37 SSW
    ET 28.11.04
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Eowyn und Linus,

    danke für eure Mühe! Den Link hatte ich mir vorher auch schon durchgelesen und darauf hin auch den Antrag gestellt. Als Antwort bekam ich einen Fragebogen, wo ich nicht nur Einkommen und Miete, sondern auch meine monatlichen Ausgaben für

    - Nahrungsmittel
    - Kosmetik
    - Haushaltsgegenstände
    - laufende Versicherungen
    - Kfz bzw. BVG
    - Reparaturen im Haushalt u.ä.
    - Hobbies
    - Kleidung

    und etliches mehr. Parallel wurde gefragt, in welcher Höhe ich von meiner Familie und Bekannten Unterstützung durch Kleidung, Essen etc. erhalte und wovon ich meinen Lebensunterhalt bestreite.

    Das hat mich dann doch ziemlich irritiert und den Grund konnte ich bislang nirgendwo nachvollziehen. Ich bin einfach total erstaunt darüber.
    Sorry, ich hätte das vielleicht gleich detaillierter schildern müssen.
  • KersiKersi

    920

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    wir haben auch wohngeld beantragt und entscheidend ist in erster linie das einkommen, die kaltmiete und die personen, die in der wohnung wohnen. die größe der wohnung spielt auch eine rolle, da für jede person eine bestimmte qm berechnet werden. abgegeben wird der antrag bei der zuständigen wohngeldstelle deines bezirks (meist rathaus). von dort aus wird es zur obersten stelle geschickt. hier in NRW ist das in oberhausen und von dort aus geht es dann nach dortmund, oder andersrum, und dann wieder an die zuständige wohngeldstelle. das ganze kann bis zu 10 wochen dauern, bis do weißt ob du welches bekommst. wird dann natürlich nachgezahlt. beantragen würde ich auf jeden fall welches, denn die chance ist nicht so klein welches zu bekommen.
    wir haben jetzt im nachhinein festgestellt, das wir die ganzen letzten 24 monate wohngeld hätten bekommen können, wenn wir denn welches beantragt hätten. aber wir dachten, das wir zuviel verdienen und zuwenig miete bezahlen. tja...so kann man sich täuschen.
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @sunshineberlin
    vielleicht klären die mit den ganzen Fragen nebenbei ab, ob du evtl. Anrecht auf weitere Gelder hättest. Denn wofür sie diese Angaben fürs Wohngeld brauchen ist mir ehrlich gesagt schleierhaft.
    Frag doch einfach mal auf dem Amt nach, wofür das alles gut ist. Die müssten dir das ja sagen können.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Eowyn und Linus,

    danke für eure Mühe! Den Link hatte ich mir vorher auch schon durchgelesen und darauf hin auch den Antrag gestellt. Als Antwort bekam ich einen Fragebogen, wo ich nicht nur Einkommen und Miete, sondern auch meine monatlichen Ausgaben für

    - Nahrungsmittel
    - Kosmetik
    - Haushaltsgegenstände
    - laufende Versicherungen
    - Kfz bzw. BVG
    - Reparaturen im Haushalt u.ä.
    - Hobbies
    - Kleidung

    und etliches mehr. Parallel wurde gefragt, in welcher Höhe ich von meiner Familie und Bekannten Unterstützung durch Kleidung, Essen etc. erhalte und wovon ich meinen Lebensunterhalt bestreite.

    Das hat mich dann doch ziemlich irritiert und den Grund konnte ich bislang nirgendwo nachvollziehen. Ich bin einfach total erstaunt darüber.
    Sorry, ich hätte das vielleicht gleich detaillierter schildern müssen.
    Das wurde alles beim Wohngeldantrag gefragt oder verstehe ich jetzt etwas falsch? :oops:

    Und noch etwas @Linus:
    Sie sagt, das Studenten und Auszubildende kein Wohngeld bekommen (ob es noch ander Faktoren gibt, weiß sie nicht).
    Wo bitte ist das verankert? :shock:
  • Janina1Janina1

    1,145

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wir haben auch gerade unseren Wohngeldantrag erneuert.

    Wie die anderen schon sagte, ausschlaggebend ist das Einkommen, die Kaltmiete, Größe der Wohnung und Personenanzahl. Nahrungsmittel, Kleidung usw. mussten wir niemals angeben! Aber das Erziehungsgeld wird glaube ich auch angerechnet.

    Das Wohngeld wird auch unabhängig von Sozialhilfe gezahlt, denn die bekommen wir nicht.

    Ich weiss ja nicht, wie du momentan deinen Lebensunterhalt bestreitest. Wenn du nicht arbeitest und auch kein Geld von Verwandten bekommst, wollen die sicher wissen, wovon du lebst. :confused01:

    Ach so, ich komme aus NRW, vielleicht ist das hier noch anders als bei euch.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wohngeld ist Bundesgeld und somit muss das in jedem Bundesland einheitlich geregelt sein...

    :byebye01:

    Gisela
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ganz ehrlich, wisst ihr, was sehr wichtig in dem Antrag ist: Wie alt die Wohnung/Haus ist, in dem du lebst! Also das Baujahr... danach bemisst sich auch oft die Höhe...

    eigentlich sind die Anträge bundeseinheitlich geregelt...
    geh doch mal zum Amt und lass dich da beraten! Ehrlich gesagt, geht das die nichts an, wieviel Geld ich für was ausgeben, es kommt nur auf die Höhe des Einkommens an...
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gisela schrieb:
    Und noch etwas @Linus:
    Sie sagt, das Studenten und Auszubildende kein Wohngeld bekommen (ob es noch ander Faktoren gibt, weiß sie nicht).
    Wo bitte ist das verankert? :shock:
    In Bezug auf Studenten kann ich das nur bestätigen. Da wird man von einem Amt zum anderen geschoben. Grundsätzlich sagen die Beim Ordnungsamt (was ja fürs Wohngeld zuständig ist) als Student habe man Anspruch auf bafög. Und im Bafög ist bereits der Wohnzuschuss mit drin.
    Wer kein Bafög bekommt muss von seinen Eltern finanziell unterstützt werden. Zumindest sind die glaube ich bis zum 27. Lebensjahr dafür zuständig einen zu finanzieren so lange man noch in der Ausbildung ist. Erst danach hätte man wohl Anspruch auf Wohngeld oder ähnliches.
  • LinusLinus

    405

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Gisela

    Kann ich noch nicht sagen muß ich noch mal meine Freundin anrufen.
    Melde mich dann.

    Tanja/Linus 37 SSW
    ET 28.11.04
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gisela schrieb:
    Das wurde alles beim Wohngeldantrag gefragt oder verstehe ich jetzt etwas falsch? :oops:

    Nee nee, du verstehst das schon richtig! Nachdem ich den ausgefüllten Antrag abgeschickt habe, kamen zwei neue Fragebögen zurück, die genau diese Dinge zum Inhalt hatten :shock:

    Deshalb bin ich ja so erstaunt...

    Klar kann ich da nachfragen, aber die Auskünfte von Ämtern sind ja oft nicht allzu hilfreich und meist sind die Mitarbeiter dort ja gleich ziemlich pikiert. Deshalb dachte ich, ich frage euch erst einmal nach euren Erfahrungen... :biggrin:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Daniela -
    ich habe den Wohngeldantragsmarathon schon mehrfach hinter mir und tippe auf ziemliche Willkür, bzw. einen riesigen Ermessensspielraum des Sachbearbeiters. Wenn du "nur" Wohngeld beantragst, will das Wohngeldamt wissen, wovon du lebst - denn wenn du deinen Lebensunterhalt sowieso nicht bestreiten kannst, dann bist du verpflichtet, Sozialhilfe zu beantragen (das dann Wohngeld beeinhaltet), um sicherzustellen, daß du über die Runden kommst.
    Wenn du momentan kein laufendes Einkommen hast, aber keine Sozialhilfe beantragen willst, dann mußt du detailliert auflisten, was du an Reserven hast und damit nachweisen, daß du deine laufenden Kosten für den Bewilligungszeitraum decken kannst. Das ist in der Regel ein Jahr. Deshalb mußt du deine laufenden Kosten angeben.
    Falls du Einkommen hast - und dazu zählt Kindergeld, Erziehungsgeld, Unterhalt (von den Eltern oder vom Kindsvater), dann mußt du das auch angeben und das Amt rechnet aus, ob du dann überleben kannst, wenn du "nur" Wohngeld bekommst, oder ob sie dich ans Sozialamt weiterschicken. Geht dann nämlich nicht aus ihrem Finanztopf...
    Kannst Du dich mittels Reserven oder Einkünften "gerade so" über Wasser halten udn du hast Anspruch auf Wohngeld, dann entscheidet Personenzahl, Wohnungsgröße, -alter und Miethöhe über die Höhe des Zuschusses.
    Wenn Du selbständig bist, mußt du vierteljährlich alles neu einreichen, jeweils mit aktueller Gewinn- und Verlustrechnung, Kontoauszügen des vergangenen Vierteljahres etc. Die setzen da wohl auf Zermürbungstaktik...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo, Ihr Lieben,
    also, dass Studenten bzw. Leute in der Ausbildung sehr wohl Wohngeld bekommen können, auch wenn sie sich Bafög-unabhängig über Wasser halten (Eltern oder Einkommen), kann ich bestätigen.
    Das Ordnungsamt für das Wohngeld zuständig? Bei uns gibt es ein Amt für Wohnungswesen - ist das dann diesem angeschlossen, oder hat hier jemand was falsch verstanden?
    Ob man Wohngeld bekommt oder nicht, ist prinzipiell doch erst mal abhängig von der zu zahlenden Miete, der Größe der Wohnung, der Anzahl der dort lebenden Familienmitglieder und dem Einkommen - ich kenne sogar Studenten, die haben für WG-Zimmer Wohngeld erhalten.
    Wie immer bei Ämtern spielt hier das Engagement und die Willkür des Bearbeiters eine große Rolle - ich habe diese Erfahrung auch mit unserem ehemaligen Arbeitsamt sowie dem Versorgungsamt (Erziehungsgeld) gemacht - zum Glück beide Male im positiven Sinne für mich.
    Aber dieser Fragebogen nach Ausgaben für Kosmetika usw. den kenne ich auch nicht - und wir hatten auch Wohngeld beantragt.
    Ich denke, auch als Student oder Auszubildende bloß nicht zu schnell aufgeben, es war schon als als halbtagsarbeitende Mutter in Elternzeit mit arbeitslosem Papa eine größere Aktion (ich war bestimmt 4x oder 5x auf dem Amt) - ich denke man kann auch ganz schnell an Pappnasen geraten, die entweder keinen Bock eine vernünftige Beratung/Auskunft haben oder einfach keine Ahnung - letzteres habe ich mehrfach erlebt, deshalb mußte ich so oft hin. Kollege B wollte nämlich ganz andere Unterlagen von als Kollege A vom ersten Gespräch verlangt hat...
    Liebe Grüße,
    Melanie
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Falls du Einkommen hast - und dazu zählt Kindergeld, Erziehungsgeld, Unterhalt (von den Eltern oder vom Kindsvater), dann mußt du das auch angeben und das Amt rechnet aus, ob du dann überleben kannst, wenn du "nur" Wohngeld bekommst, oder ob sie dich ans Sozialamt weiterschicken. Geht dann nämlich nicht aus ihrem Finanztopf...
    Kannst Du dich mittels Reserven oder Einkünften "gerade so" über Wasser halten udn du hast Anspruch auf Wohngeld, dann entscheidet Personenzahl, Wohnungsgröße, -alter und Miethöhe über die Höhe des Zuschusses.

    Danke Katja - das war genau der Teil, der mir zum Verständnis gefehlt hat. Es geht also um ein "Zuständigkeitsgerangel" zwischen Sozialamt und Wohnungsamt - diese Erkenntnis hilft mir sehr :grin:

    @ Alle:
    Vielen Dank für eure Unterstützung - es ist schon krass zu sehen, wie unterschiedlich das Thema so gehandhabt wird... :shock:
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