Hallo,
vielleicht gehört meine Frage hier nicht rein, aber ich bin so erbost!
Als ich von der Tagesmutter mit gut verpacktem Baby im Auto zurückgefahren bin, hat mir ein Auto die Vorfahrt genommen, ist trotz Hupen und Vollbremsung weitergefahren und wir sind fast zusammen gestoßen. Ich dachte nur an mein Kind und habe gekocht vor Wut. Am liebsten hätte ich dem Kerl sofort den Hals umgedreht.
Ich habe seine Autonummer, aber keine Zeugen trotz zweier weiterer Kennzeichen. Bremsspuren fotografieren war nicht wegen Regen.
Die erste Wut ist verraucht, aber ich will trotzdem noch, dass er nicht so davon kommt. Hab ich eine Chance ohne Zeugen? Bin rechtsschutzversichert (in dem Fall auch?) und will kein Geld ausgeben.
Kommentare
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Ich hasse diese rücksichtslosen Autofahrer. :flaming01:
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:byebye01:
Gisela
405
Also dann klinke ich mich mal hier ein.
Also grundsätzich ist da, was du da geschrieben hast lediglich eine Ordnungswidrigkeit (Vorfahrtsverletzung nach § 8 StVO, rechts vor links oder § 41 StVO wenn Verkehrszeichen die Vorfahrt regeln) und kein Straftatbestand (für einen Verstoß gem. § 315 c StGB, Gefährdung des Straßenverkehrs, oder einer Nötigung, § 240 StGB fehlen noch viele Tatbestandsmerkmale, wäre aber jetzt zuviel das alles aufzuschreiben).
Wenn du das Kennzeichen hast und den Fahrer beschreiben kannst, kannst du bei jeder Polizeidienststelle in Deutschland eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufnehmen lassen. Die muß auch von jeder Dienststelle aufgenommen werden. Nicht abwimmeln lassen mit so schlauen Sprüchen wie:"Da steht dann Aussage gegen Aussage und dann wird das Ganze eingestellt". Auch wenn es eingestellt wird hat der Halter/Fahrer erst einmal jede Menge Schreibkram am Hals und das reicht meistens schon, um jemanden zu ärgern.
Zunächst wird es ja erst einmal eine sog. Halteranzeige werden, da du ja nicht weißt, ob der Fahrer auch der Halter des Fahrzeugs ist. Deshalb ist es wichtig, dass du den Fahrer so exakt wie möglich beschreiben kannst.
Schmerzensgeld oder Schadenersatz bekommt man natürlich nicht für eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Nur noch mal grundsätzlich. Bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung gibt es einmal ein Verwarngeld (das sind alle Verstöße bis 35 Euro die auch direkt bei der Polizei oder mittels Zahlkarte bezahlt werden können) und zum zweiten ein Bußgeld. Ein Bußgeld (das sind dann die Verstöße ab 35 Euro aufwärts da die Polizei Bargeld nur bis 35 Euro annehmen darf) zieht die Ordnungswidrigkeitenanzeige (OWI) immer nach sich.
Die OWI kommt dann immer innerhalb von 4-6 Wochen per Post. Zusätzlich zu dem Bußgeld wird dann noch eine Verwaltungsgebühr von 18 Euro und in 95 % aller Fälle auch ein oder mehrere Punkt/e in Flensburg fällig.
Also wenn du dich darüber geärgert hast und es dir besser geht wenn du was unternimmst dann schreib alles auf was du hast. Ort, Zeit, Kennzeichen, Fahrerbescheibung usw. Je mehr du hast desto besser.
Dann viel Spaß beim Anzeige aufgeben.
Tanja/Linus 38 SSW
ET 28.11.04
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Den Fahrer habe ich gesehen und kann ihn einigermaßen beschreiben.
Vielleicht lasse ich die Anzeige wirklich bleiben. Nur beim letzten Unfall wurde unser parkendes Liebhaberauto beschädigt, ich konnte den Verursacher ausfindig machen. Wir wollten es im guten Regeln zum Werkstatt-Freundschaftpreis, aber wir sind an einen ganz miesen Kerl geraten, den wir sofort zur Polizei hätten schleppen sollen. Blöd wie wir waren, haben wir es letztendlich nur über die Versicherung laufen lassen. Zwei Wochen später war er so dreist, zu behaupten, wir hätten extra auf diesem stinknormalen Parkplatz geparkt, um eine Restauration rauszuschlagen. Der Kerl hat unseren letzten Ehepaar-Urlaub versaut, uns beleidigt und hat uns eine Menge Ärger gekostet. Deswegen bin ich jetzt so auf Kampfposition.
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Im Februar 2001 wurde unser Käfer (kein New Beetle) vor meinem Haus in Nürnberg angefahren und der Verursacher beging Fahrerflucht. :flaming01: Wir haben damals auch die Polizei geholt, herausgekommen ist, dass wir angezeigt wurden, wegen Vortäuschung einer Straftat, weil wir ja den Unfall angeblich selbst verursacht hätten. :shock: Dabei stand der Wagen schon über eine Woche an derselben Stelle... :sad: Wir wurden sogar verurteilt und blieben neben den immensen Reparaturkosten noch auf den Kosten des Strafbefehls und für den Anwalt (gesamt damals über 3.500.- DM) sitzen. :twisted: Und das nur, weil wir Gerechtigkeit wollten.
Aber dass ich deswegen mein Nervenkostüm für die Zukunft strapaziere? Ich bin viel per Auto unterwegs, das geht am Land schon gar nicht anders, komme auch immer wieder in Situationen wie du. Würde ich mich deswegen jedes mal so aufregen wie du, wäre ich dem Herzinfarkt sicher sehr nahe.
Keep cool, es könnten noch ganz andere Dinge auf dich zukommen, wo das jetzt im Vergleich dazu "Peanuts" waren. ;-)
:byebye01:
Gisela
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Manchmal habe ich das Gefühl, die Welt wimmelt nur so vor lauter Ungerechtigkeiten. Wenn es einen selber betrifft, kann man sich ja schon ärgern und aufregen, aber wenn es um die Kinder geht, dann sehe ich auch röter als rot!
Ich würde dem Kerl auch versuchen, etwas zu ärgern. Wenn du dich allerdings daurch noch weiter aufregst, ist es da nicht wert.
Gisela, du hast ja sowas von Recht, aber wenn man doch nicht anders kann, als sich immer wieder über solche Ungerechtigkeiten aufzuregen!? :oops: Trotz der besten Vorsätze!? :???:
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:byebye01:
Gisela
59,500
Du hast recht (sag mal, wie oft schreibe ich das eigentlich Komme mir schon vor, wie die Speichelleckerin vom Dienst :biggrin: , aber ich steh dazu :biggrin: ).