Stillzeit laut Mutterschutzgesetz

NaehhexeNaehhexe

809

bearbeitet 29. 12. 2004, 12:19 in Langzeitstillen
Hallo,

ich hab mal ne rechtliche Frage:

Im Mutterschutzgesetz ist verankert, das berufstätigen Müttern täglich mindestens 1 Stunde Stillzeit zu gewähren ist, die nicht nachgearbeitet werden darf, Müttern also zusätzlich zu den "normalen" Pausen "zusteht".
Gibt es da Beschränkungen?

Ich werde ab 3.1.2005 wieder Vollzeit arbeiten, Laurin ist dann 15 Monate alt und wird noch teil-gestillt, an manchen Tagen sogar noch voll.

lg, Ina

Kommentare

  • Kayleigh119Kayleigh119

    3,579

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Naehhexe schrieb:
    Gibt es da Beschränkungen?

    Ja leider :???: Das mit den Pausen zum abpumpen und stillen gilt nur im ersten Lebensjahr des Kindes.
    Das habe ich vor kurzem irgendwo gelesen, da ich berufsbedingt auch vor dem Problem stand.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nein, soweit ich weiß und das auch von Kirstens Beispiel in Erinnerung habe, gibt es keine Einschränkungen. Es muss nur eine Hebamme/Arzt dem Arbeitgeber bescheinigen, dass du noch stillst.

    :byebye01:

    Gisela
  • Kayleigh119Kayleigh119

    3,579

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hab schnell mal geschaut woher ich das hatte :
    | Stillpausen

    Wenn Sie nach der Mutterschutzfrist oder in der Elternzeit die Arbeit wieder aufnehmen, Ihr Kind aber noch stillen wollen, können Sie Stillpausen während der Arbeitszeit beanspruchen. Ein Verdienstausfall darf durch die Stillzeit nicht eintreten. Dieser Anspruch besteht selbstverständlich auch, wenn der Vater im Rahmen seiner Elternzeit das Kind betreut. Die Stillzeit darf nicht von der Mutter vor- oder nachgearbeitet werden und nicht auf festgesetzte Ruhepausen angerechnet werden.


    | Anspruch geltend machen

    Die Freistellung muss bei Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin beantragt werden. Besteht er/sie auf einen Nachweis, muss das Stillen durch eine Bescheinigung eines Arztes/einer Ärztin oder der Hebamme attestiert werden. Sofern das Kind zu einer bestimmten Zeit gestillt werden muss, sollte auch dies, um Streitigkeiten über den Zeitpunkt der Freistellung vorzubeugen, in das Attest aufgenommen werden. Die Kosten des Attests muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin tragen.


    | Stillen bis zu welchem Alter?

    Der Anspruch auf Stillzeiten ist nicht an ein bestimmtes Alter des Kindes gebunden. Er ist vielmehr davon abhängig, bis wann das Kind hauptsächlich mit Muttermilch ernährt wird. Bis zum ersten Lebensjahr des Kindes werden Stillzeiten deshalb auch als unproblematisch angesehen. Nach Vollendung des ersten Lebensjahres besteht ein Anspruch auf Stillzeit nur ausnahmsweise, wenn das Stillen aus besonderen medizinischen Gründen weiterhin notwendig oder zweckmäßig ist.


    | Mindestzeiten

    Die Zeit zum Stillen ist durch das Mutterschutzgesetz (§ 7) gesichert. Anspruch besteht auf die erforderliche Stillzeit, einschließlich der Fahrzeiten, zumindest aber auf zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal eine Stunde. Werden mehr als acht Stunden zusammenhängend gearbeitet, erhöht sich die Mindestzeit auf zweimal 45 Minuten oder einmal 90 Minuten.


    Quelle. Bielefeld.de
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Kayleigh119 schrieb:
    Hab schnell mal geschaut woher ich das hatte :

    | Stillen bis zu welchem Alter?

    Der Anspruch auf Stillzeiten ist nicht an ein bestimmtes Alter des Kindes gebunden. Er ist vielmehr davon abhängig, bis wann das Kind hauptsächlich mit Muttermilch ernährt wird.


    Quelle. Bielefeld.de

    Hm.. das "hauptsächlich" würde ich dann in Frage stellen, wenn man nur noch teilweise stillt.
  • Kayleigh119Kayleigh119

    3,579

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ach es ist schade, das das Stillen nicht einfach so toleriert wird :cry:
    Da merkt man wieder, das wir in keiner sehr stillfreundlichen Gesellschaft leben.

    Wenn ich auf der Arbeit manchmal erwähne, dass ich noch immer stille, bekommen die Leute solche Augen :arrow: :shock:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Fragt doch mal Kirsten (wenn sie wieder da ist), wie sie es gemacht hat. Sie hat weit über ein Jahr hinaus ihre Stillpausen "verordnet" bekommen.

    :byebye01:

    Gisela
  • NaehhexeNaehhexe

    809

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    danke für eure Antworten, jetzt bin ich noch verwirrter als vorher. Ich hatte nämlich auch von Kirsten in Erinnerung, daß die Grenze beim vollendeten 2. Lebensjahr liegt, war mir aber nicht sicher :???: :???: Nu bin ich noch unsicherer.......... Wo könnte man denn da gesicherte Info´s herbekommen? Die LLL schreibt auf ihrer Seiten nix rechtliches. (oder ich hab´s nicht gefunden)

    Naja, ich kontaktier dann vorsorglich mal meine Hebi, damit ich schonmal ne Stillbescheinigung habe. (Nich das sie mir in den Weihnachtsurlaub entfleucht)

    lg, Ina
  • Kayleigh119Kayleigh119

    3,579

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Naehhexe schrieb:
    Naja, ich kontaktier dann vorsorglich mal meine Hebi, damit ich schonmal ne Stillbescheinigung habe.

    Vielleicht weiss sie ja mehr, oder kann dir eine Bescheinigung austellen das du stillen musst . Oder aber dein Kinderarzt, quasie wie ein ärztliches Atest .
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wieso, so alt ist doch Dein Nino noch gar nicht, ich finde das toll! :fun47:

    Aber andererseits muss mann das auch aus der Sicht des AG sehen. Bei einer kleinen Firma wäre das schon schlimm, wenn die Frauen dann Stundenlang weg sind. Die Zeiten die da angegeben sind sind ja Mindestzeiten, ich würde alleine an Fahrzeit mind. 1 Stunde brauchen :roll:

    Und unser Gesetzgeber gibt den Frauen ja die Chance auf Elternzeit und Erziehungsgeld.

    Ich war ja Alleinerziehen, weißt Du wie lange ich einen Arbeitsplatz gesucht habe, bis ich einen gefunden hatte nur weil die AG dann Angst haben eine Mutter einzustellen, weil man da ja nun auch wesentlich mehr Rechte hat wie z.B. Krankentagegeld, wenn das Kind krank ist. Das gehört jetzt nicht zum Thema, aber ich denke, wenn man arbeiten will, dann muss man sich auch ein bischen opfern, dann kann man eben nur noch stillen, wenn man zu Hause ist, und das Kind ist ja nun schon 15 Monate.

    Ansonsten wird vielleicht demnächst in dieser Firma nur noch ein Mann eingestellt, weil man mit Frauen so schlechte Erfahrungen hatte. :oops:
  • Kayleigh119Kayleigh119

    3,579

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    sonnenblume74 schrieb:
    Wieso, so alt ist doch Dein Nino noch gar nicht, ich finde das toll! :fun47:

    Ich weiss, grad mal 10 Monate. Wie werden die erst schauen, wenn er ein ahr alt ist. :roll:
  • NaehhexeNaehhexe

    809

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wer redet hier von arbeiten wollen??

    lg, Ina
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @sonnenblume: Wer gibt jemandem eigentlich das Recht zu entscheiden, wann eine Frau ihr Kind wie lange stillt? Der Gesetzgeber hat eindeutig für die Frau und das Kind entschieden und diese Stillzeiten gesetzlich verankert.

    Es kann doch niemand etwas dafür, dass in unserer ach so zivilisierten Welt nur noch wenige Frauen überhaupt willens sind, ihre Kinder über so einen Zeitraum das Beste zu geben.

    Da liegt Ina mit ihren 15 Monaten weit unter der weltweiten Durchschnittsstilldauer von über 4 Jahren!!!

    Außerdem finde ich es schon etwas vermessen von dir, Aussagen wie
    Das gehört jetzt nicht zum Thema, aber ich denke, wenn man arbeiten will, dann muss man sich auch ein bischen opfern, dann kann man eben nur noch stillen, wenn man zu Hause ist, und das Kind ist ja nun schon 15 Monate.
    zu schreiben. Es ist nämlich niemands Angelegenheit, wie sich die persönlichen Umstände für die betreffende Person darstellt. Woher weißt du eigentlich, dass Ina arbeiten gehen will und nicht gehen muss und das sogar noch den ganzen Tag?!?

    Ach ja, Kirsten z. B. ist genau so alleinerziehend wie du damals und musste Vollzeit arbeiten gehen. Sie hat für ihren Kleinen trotzdem bis zum schluß abgepumpt. Ist das etwa verwerflich, nur weil sie das Beste für ihn will und sich nicht irgendwelchen "zivilisierten" Dogmen unterworfen hat?

    Sorry, aber ich wäre mit solchen Aussagen etwas zurückhaltender und vorsichtiger...

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja aber abpumpen ist doch dann eine super Lösung oder?

    Und hier in Deutschland muss wirklich keine Frau hungern, wenn sie nicht arbeiten geht.
  • stella_azurstella_azur

    3,009

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    sonnenblume schrieb:
    dann muss man sich auch ein bischen opfern, dann kann man eben nur noch stillen, wenn man zu Hause ist, und das Kind ist ja nun schon 15 Monate.

    es ist ja auch nicht nur opfer für die mutter, sondern auch fürs kind. von meiner schwiemu höre ich auch so oft: "was, du stillst immer noch??!" diese vorwurfsvolle frage immer! wo bleibt die toleranz?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    sonnenblume74 schrieb:
    Und hier in Deutschland muss wirklich keine Frau hungern, wenn sie nicht arbeiten geht.

    Bist du dir da so sicher?!?!?!? :flaming01:

    Ich habe z. B. erst im August eine Woche gehungert, damit meine Kinder und mein Mann zu essen hatten. Da hatten wir nämlich für 6 Personen nur 20.- - und das, weil ich nicht berufstätig bin.

    Paß bloß gut auf, was du von dir gibst!!! :flaming01:
  • stella_azurstella_azur

    3,009

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich denke auch, liebe sonnenblume74, daß dir ein blick über den tellerrand sicher gut täte!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das weiß ich nicht, aber wenn Du es nicht mal schaffst Deiner Schwiegermutter klarzumachen, warum Du stillst, wieso soll es dann ihr AG kapieren? Es ist nur eine Vermutung aber es ist bestimmt nicht besonders gut für das Betriebsklima.

    Es scheint sich hier ja auch um eine besonders kleine Firma zu handeln, ansonsten würde ihr ja auch ein Teilzeitarbeitsplatz zustehen.

    Und das sind nur Überlegungen die ich hier einbringe, noch mal ganz deutlich ich finde es gut das Du bzw. sie so lange stillt. Nur durch das bestehen auf Stillzeit usw. wird sie es nicht leichter haben, wenn er schon keinen Teilzeitarbeitsplatz genehmigt. Und dann ist Ärger vorprogrammiert und eine frustrierte Mama ist sicher nicht gut.

    Irgendein Kompromiss wäre sicher besser, wie z.B. Abpumpen.

    Abegesehen davon ist das ein Disskusions Forum, wenn man dann jedesmal wenn man eine Meinung einbringt angegriffen wird bringt es auch nicht. Und mir wurde ja auch schon einiges zu Unrecht unterstellt, wie z.B. das ich nichts für meine Milchbildung tue nachdem ich dann geschrieben habe das LLL mir erklärt hat warum ich gescheitert bin und das es nicht an mir liegt, hat sich komischerweise keiner mehr gemeldet und den Thread haben sie sicher gelesen.
    Sorry, aber das ist nicht fair!
    Gisela schrieb:
    Paß bloß gut auf, was du von dir gibst!!! :flaming01:
    Ja mache ich, das hat nämlich keinen Sinn darüber weiter zu diskutieren.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenn das so ist, ist es auch nicht fair. Frauen werden schon genug benachteiligt, und wer nimmt Rücksicht auf bestimmte Situationen? Der Arbeitgeber? Das ist selten, und wenn Frau immer zurücksteckt, um es dem Chef recht zu machen, ändert sich nie etwas in der Einstellung der Leute.
  • stella_azurstella_azur

    3,009

    bearbeitet 9. 12. 2004, 00:06
    sonnenblume74 schrieb:
    Das weiß ich nicht, aber wenn Du es nicht mal schaffst Deiner Schwiegermutter klarzumachen, warum Du stillst, wieso soll es dann ihr AG kapieren? Es ist nur eine Vermutung aber es ist bestimmt nicht besonders gut für das Betriebsklima.

    ich denke, dann muß nähhexe prioritäten setzen. und daß ihr das stillen sicher wichtiger ist, kann ich mir vorstellen. ich denke, deine denkweise ist ein wenig zu angepaßt!!!

    ich muß es nicht schaffen, meiner schwiegermutter das zu erklären, denn sie muß es nicht begreifen, es reicht, wenn ich weiß, was ich als wichtig für mein kind erachte.

    und außerdem ging es auch gerade um deine äußerung, daß bestimmt keine frau im erziehungsurlaub verhungern muß. oft kann frau sich aber nur das allernötigste leisten und manchmal noch nicht einmal das. warum sind viele frauen gezwungen, wieder arbeiten zu gehen? sicher nicht nur aus gründen der selbstverwirklichung oder weil ihnen die decke auf den kopf fällt!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das ist war, aber wenn man mit zwei Kleinkindern alleine da steht, nur die Wahl zwischen Sozialamt und einem Vollzeitjob hat, und einem dann wirklich massenhaft Steine in den Weg gelegt werden, sich dann die Finger wund schreibt an Bewerbungen und immer abgewiesen wird, weil die AG so schlechte Erfahrungen mit Müttern hatten. Dann kann man nicht das durchsetzen was man als Recht hat, dann sorgt man für die Kinder und sieht zu den Lebensunterhalt sicherzustellen.

    Wer hat denn dann noch die Kraft seine Rechte durchzusetzen? Und besonders, wieviel Kraft fehlt einem dann für die Kinder?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    stella_azur schrieb:
    sonnenblume74 schrieb:
    Das weiß ich nicht, aber wenn Du es nicht mal schaffst Deiner Schwiegermutter klarzumachen, warum Du stillst, wieso soll es dann ihr AG kapieren? Es ist nur eine Vermutung aber es ist bestimmt nicht besonders gut für das Betriebsklima.

    ich denke, dann muß nähhexe prioritäten setzen. und daß ihr das stillen sicher wichtiger ist, kann ich mir vorstellen. ich denke, deine denkweise ist ein wenig zu angepaßt!!!

    ich muß es nicht schaffen, meiner schwiegermutter das zu erklären, denn sie muß es nicht begreifen, es reicht, wenn ich weiß, was ich als wichtig für mein kind erachte.

    und außerdem ging es auch gerade um deine äußerung, daß bestimmt keine frau im erziehungsurlaub verhungern muß. oft kann frau sich aber nur das allernötigste leisten und manchmal noch nicht einmal das. warum sind viele frauen gezwungen, wieder arbeiten zu gehen? sicher nicht nur aus gründen der selbstverwirklichung oder weil ihnen die decke auf den kopf fällt!

    Das stimmt, ich denke angepasst, weil ich sonst meinen Job nicht bekommen hätte. Und, ich bin 2 Jahre lang für das selbe Geld Vollzeit arbeiten gegangen, das ich auch vom Sozialamt bekommen hätte.

    Und sicher, Deine Schwiegermutter muss es nicht begreifen, aber mich würde es trotzdem ärgern, das sie es nicht begreift, dich nicht?
  • stella_azurstella_azur

    3,009

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    jedem, der die kraft nicht aufbringt, für solche rechte zu kämpfen, geht ein teil seiner selbstbestimmung verloren. hätten alle diese ansicht, wären wir ein komplettes volk von jasagern. daß es kraft kostet, ist unbestritten.

    sicher bekommt die alleinerziehende nicht keinen job, weil eine frau stillpausen eingefordert hat, sondern weil deutschland in vielen fällen kein sozialstaat ist.
  • RantiRanti

    330

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mal was anderes... ab wieviel Stunden Arbeit durchgehend hat man eigentlich das Recht auf eine Stillpause?
    Bei 4 Stunden noch nicht oder?
  • NaehhexeNaehhexe

    809

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo nochmal,

    zurück zum Thema, ich kam heute auf die gloreiche Idee, mal die für mich zuständige Betriebsrätin anzusprechen, wie das bei meinem Arbeitgeber gehandhabt wird, und siehe da (sie hat selbst länger gestillt) es gibt überhaupt keine Beschränkung, es kann nur sein, daß meine Personalabteilung eine Bescheinigung verlangt, daß ich noch stille. Es bleibt sogar mir überlassen, wie ich diese (Mindest-)Stunde lege :-)

    Na, wenn das keine guten Nachrichten sind.

    lg, Ina
  • Kayleigh119Kayleigh119

    3,579

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das ist doch super ! :grin:
  • KirstenKirsten

    3,493

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Soooooooo... es gibt tatsächlich Beschränkungen. Ein Jahr lang muss der Arbeitgeber Dir STillzeiten gewähren, bei einem Vollzeitjob 90 Minuten Täglich. (Es sei denn, Du arbeitest einen TAg in der Woche, z. B. Freitags kürzer, da wird dann berechnet) Die kannst DU während der Arbeitszeit oder auch zu Anfang oder Ende nehmen und damit Deine Arbeitszeit verkürzen. Bescheinigungen musst Du dem Arbeitgeber im von ihm gewünschten Rhytmus, bei mir war es Monatlich, vorlegen. Diese bekommst Du von Deiner Hebi oder Deinem Arzt. Nach dem ersten Lebensjahr ist es Ermessen vom AG, ob er Dir noch Stillzeiten genehmigt, evtl. kann er da weitere Atteste verlangen, vom Kinderarzt oder ähnlichem... aber das weiss kaum ein AG. Also mit anderen Worten wirst Du die STillzeit wohl genehmigt bekommen. Das ganze mit dem ersten Lebensjahr ist übrigens neu ins MuSchG aufgenommen worden.
    Die Stillzeit musst Du schriftlich beantragen, am besten schon jetzt, damit nichts schief geht.
    Die ganze Antragssache kann ich Dir kopieren und geben, allerdings sitze ich ja momentan in der Warteschleife, wie Du ja weisst. Du kannst Dich ansonsten auch bei der Frauenbeauftragten der Stadt Leverkusen melden, die hilft Dir auch gerne weiter beim Antrag schreiben oder mit weiteren Infos. Ebenso weiss Deine Hebi darüber auch einiges (wir hatten doch die selbe, oder???)
    So... ich hoffe mal, ich hab nicht zu wirr geschrieben, bin etwas übermüdet...
  • steffiisteffii

    1,316

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Kirsten schrieb:
    Soooooooo... es gibt tatsächlich Beschränkungen. Ein Jahr lang muss der Arbeitgeber Dir STillzeiten gewähren, bei einem Vollzeitjob 90 Minuten Täglich. (Es sei denn, Du arbeitest einen TAg in der Woche, z. B. Freitags kürzer, da wird dann berechnet) Die kannst DU während der Arbeitszeit oder auch zu Anfang oder Ende nehmen und damit Deine Arbeitszeit verkürzen. Bescheinigungen musst Du dem Arbeitgeber im von ihm gewünschten Rhytmus, bei mir war es Monatlich, vorlegen. Diese bekommst Du von Deiner Hebi oder Deinem Arzt. Nach dem ersten Lebensjahr ist es Ermessen vom AG, ob er Dir noch Stillzeiten genehmigt, evtl. kann er da weitere Atteste verlangen, vom Kinderarzt oder ähnlichem... aber das weiss kaum ein AG. Also mit anderen Worten wirst Du die STillzeit wohl genehmigt bekommen. Das ganze mit dem ersten Lebensjahr ist übrigens neu ins MuSchG aufgenommen worden.
    Die Stillzeit musst Du schriftlich beantragen, am besten schon jetzt, damit nichts schief geht.
    Die ganze Antragssache kann ich Dir kopieren und geben, allerdings sitze ich ja momentan in der Warteschleife, wie Du ja weisst. Du kannst Dich ansonsten auch bei der Frauenbeauftragten der Stadt Leverkusen melden, die hilft Dir auch gerne weiter beim Antrag schreiben oder mit weiteren Infos. Ebenso weiss Deine Hebi darüber auch einiges (wir hatten doch die selbe, oder???)
    So... ich hoffe mal, ich hab nicht zu wirr geschrieben, bin etwas übermüdet...

    Mein Arbeitgeber hat mir nur eine Stunde Stillzeit pro Tag gewährt und da ich im öffentlichen Dienst arbeite, bin ich mal davon ausgegangen, dass das schon stimmen wird. Bist Du Dir mit den 90 Minuten sicher? Allerdings mussten die sich selber erst mal im Mutterschutzgesetz schlau machen, da die so einen "merkwürdigen Fall" wie mich vorher wohl noch nicht hatten. Bescheinigungen hat übrigens niemand verlangt.
  • KirstenKirsten

    3,493

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich arbeite auch im öffentlichen Dienst. Aber ob ö. D. oder nicht, die Vorgaben sind gleich.
    Also... § 7 Abs. 1 MuschG:
    § 7
    Stillzeit
    (1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens fünfundvierzig Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens neunzig Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird.
    Alles klaro???
  • steffiisteffii

    1,316

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Kirsten schrieb:
    Ich arbeite auch im öffentlichen Dienst. Aber ob ö. D. oder nicht, die Vorgaben sind gleich.
    Also... § 7 Abs. 1 MuschG:
    § 7
    Stillzeit
    (1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens fünfundvierzig Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens neunzig Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird.
    Alles klaro???

    Ich glaube das Problem ist, dass es keine zusammenhängende Arbeitszeit von 8 Stunden gibt, da nach mind. 6 Stunden eine Pause eingelegt werden muss? Ansonsten wüsste ich nicht, wieso ich immer nur 60 Minuten hatte?
  • KirstenKirsten

    3,493

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    HEy... das steht aber im letzten von mir zitierten Satz. Die Arbeitszeit gilt immer als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Pause von MINDESTENS zwei STunden unterbrochen wird. Ich selbst habe während meiner 8.45 STunden Arbeitszeit eine Frühstückspause von 15 Min. und eine Mittagspause von 30 Minuten... also unter 2 STunden Pause. Und somit ist die Arbeitszeit zusammenhängend und es stehen einem 90 Minuten Pause zu.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe auch im öffentlichen Dienst gearbeitet und bei mir war die Arbeitszeit. ca8,2 Stunden (da muss man aber die Mittagspause abziehen)! Mann kommt nicht auf 8 Stunden es sei denn mann macht überstunden.
  • steffiisteffii

    1,316

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Kirsten schrieb:
    HEy... das steht aber im letzten von mir zitierten Satz. Die Arbeitszeit gilt immer als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Pause von MINDESTENS zwei STunden unterbrochen wird. Ich selbst habe während meiner 8.45 STunden Arbeitszeit eine Frühstückspause von 15 Min. und eine Mittagspause von 30 Minuten... also unter 2 STunden Pause. Und somit ist die Arbeitszeit zusammenhängend und es stehen einem 90 Minuten Pause zu.

    Sorry, das hatte ich nicht mitbekommen. Also meine reine Arbeitszeit lag damals zumindest an zwei Tagen bei 8.5 Stunden und an den anderen drei Tagen bei acht Stunden. Damit hätte mir zumindest an zwei Tagen mehr Zeit zugestanden. Ob ich die jetzt nachfordern kann? :shock:
  • KirstenKirsten

    3,493

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es geht bei dem ganzen um die Regelarbeitszeit. Und bei z. B. 8 Stunden 45 Minuten arbeitszeit, in denen 45 Minuten Pause abgezogen werden, gelten trotzdem die 8.45 Stunden, und somit über 8 Stunden Arbeitszeit. In jeder Stadt gibt es bei der Stadtverwaltung Frauenbeauftragte. Diesen liegt das MuSchG vor und sie können beraten. Sie müssen sogar. Fragt doch da einfach mal nach.
    NAchfordern dürfte übrigens schwer werden... ;-)
  • steffiisteffii

    1,316

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Kirsten schrieb:
    Es geht bei dem ganzen um die Regelarbeitszeit. Und bei z. B. 8 Stunden 45 Minuten arbeitszeit, in denen 45 Minuten Pause abgezogen werden, gelten trotzdem die 8.45 Stunden, und somit über 8 Stunden Arbeitszeit. In jeder Stadt gibt es bei der Stadtverwaltung Frauenbeauftragte. Diesen liegt das MuSchG vor und sie können beraten. Sie müssen sogar. Fragt doch da einfach mal nach.
    NAchfordern dürfte übrigens schwer werden... ;-)

    Dann waren es bei mir an jedem Tag über 8 Stunden. Ich merke es mir für das nächste Mal, falls es das geben sollte. :lol:
  • KirstenKirsten

    3,493

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Auf jeden Fall!!! Leider werden STillzeiten so selten beantragt, entweder, weil die MAmas nicht wieder arbeiten oder weil sie nicht mehr stillen, so dass die Arbeitgeber kaum Bescheid wissen. Bei mir mussten auch alle zuerst mal grübeln. Ich hab die Stillzeiten beantragt und bin vom Personalbüro angerufen worden, wo es dazu etwas gesetzliches gibt :???:
  • steffiisteffii

    1,316

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Kirsten schrieb:
    Auf jeden Fall!!! Leider werden STillzeiten so selten beantragt, entweder, weil die MAmas nicht wieder arbeiten oder weil sie nicht mehr stillen, so dass die Arbeitgeber kaum Bescheid wissen. Bei mir mussten auch alle zuerst mal grübeln. Ich hab die Stillzeiten beantragt und bin vom Personalbüro angerufen worden, wo es dazu etwas gesetzliches gibt :???:

    So ungefähr war das bei mir auch. Das Personalbüro rief mich an und sagte, dass sie schon einmal gehört hätten, dass es soetwas geben solle und dass sie das nachlesen würden :idea:
  • KirstenKirsten

    3,493

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich hab dazu sogar die Gesetze rausgesucht, kopiert, angemarkert und zugeschickt :???: Nun ja. Müssen wir halt ein bissel Werbung für machen. ;-)
  • griddi169griddi169

    389

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    bin mal wieder am lesen und muss mich hier mal einmischen.
    Soooooooo... es gibt tatsächlich Beschränkungen. Ein Jahr lang muss der Arbeitgeber Dir STillzeiten gewähren, bei einem Vollzeitjob 90 Minuten Täglich. (Es sei denn, Du arbeitest einen TAg in der Woche, z. B. Freitags kürzer, da wird dann berechnet) Die kannst DU während der Arbeitszeit oder auch zu Anfang oder Ende nehmen und damit Deine Arbeitszeit verkürzen. Bescheinigungen musst Du dem Arbeitgeber im von ihm gewünschten Rhytmus, bei mir war es Monatlich, vorlegen. Diese bekommst Du von Deiner Hebi oder Deinem Arzt. Nach dem ersten Lebensjahr ist es Ermessen vom AG, ob er Dir noch Stillzeiten genehmigt, evtl. kann er da weitere Atteste verlangen, vom Kinderarzt oder ähnlichem... aber das weiss kaum ein AG. Also mit anderen Worten wirst Du die STillzeit wohl genehmigt bekommen. Das ganze mit dem ersten Lebensjahr ist übrigens neu ins MuSchG aufgenommen worden.

    Das ist nicht richtig. Das MuSchG enthält keine Beschränkung der Stillzeit nach oben. Die letzte von 2 Änderungen des MuSchG war im Jahre 2002. Geändert wurde Abs. 4 S. 1, welcher die Vergütungsregelung für Heimarbeiterinnen betrifft ...
    Es existiert ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen v. 29.10.1987, Az. 10 Sa 379/87, zu dem die Leitsätze veröffentlicht sind. Danach bestehe kein Anspruch auf Stillzeit, wenn das Kind älter als 2,5 Jahre alt ist und "im Allgemeinen werde ein Anspruch, für den eine Obergrenze im Gesetz nicht genannt ist, nur für das 1. Lebensjahr des Kindes in Betracht kommen." Es gibt noch ein weiteres Urteil des LAG Baden-Würtemberg v. 03.11.1989, Az. 5 Sa 106/98, wonach "keine Obergrenze der Stillzeit" bestehe.

    Aktuellere Urteile hierzu sind jedenfalls in der größten Urteilsdatenbank (juris) nicht veröffentlicht. Ich will hier kein Rechtsgutachten erstellen, aber im Hinblick auf die gewandelte Einstellung zum Stillen dürfte tendenziell eher im Sinne des letztgenanntes Urteils zu entscheiden sein. Heranzuziehen sind insbesondere die Empfehlungen der WHO und der Nationalen Stillkommission. Das Urt. des LAG Niedersachsen ist - denke ich - veraltet.

    Im Gesetz ist damit auch kein Ermessen des AG bezgl. des "Ob" bestimmt. Der Anspruch besteht unabhängig von der Zustimmung des AG.

    Ich stille weiterhin voll und gehe seit September voll arbeiten. Da Richter keine Arbeitszeiten im eigentlichen Sinne haben, wurde die Stillzeit bei der Geschäftsverteilung mit berücksichtigt (jetzt habe ich nach Pensenschlüssel statt einer 1,7-Stelle eine 1,4-Stelle, aber das nur am Rande)
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