Hallo,
ich hab mal ne rechtliche Frage:
Im Mutterschutzgesetz ist verankert, das berufstätigen Müttern täglich mindestens 1 Stunde Stillzeit zu gewähren ist, die nicht nachgearbeitet werden darf, Müttern also zusätzlich zu den "normalen" Pausen "zusteht".
Gibt es da Beschränkungen?
Ich werde ab 3.1.2005 wieder Vollzeit arbeiten, Laurin ist dann 15 Monate alt und wird noch teil-gestillt, an manchen Tagen sogar noch voll.
lg, Ina
Kommentare
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Ja leider :???: Das mit den Pausen zum abpumpen und stillen gilt nur im ersten Lebensjahr des Kindes.
Das habe ich vor kurzem irgendwo gelesen, da ich berufsbedingt auch vor dem Problem stand.
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:byebye01:
Gisela
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Hm.. das "hauptsächlich" würde ich dann in Frage stellen, wenn man nur noch teilweise stillt.
3,579
Da merkt man wieder, das wir in keiner sehr stillfreundlichen Gesellschaft leben.
Wenn ich auf der Arbeit manchmal erwähne, dass ich noch immer stille, bekommen die Leute solche Augen :arrow: :shock:
59,500
:byebye01:
Gisela
809
danke für eure Antworten, jetzt bin ich noch verwirrter als vorher. Ich hatte nämlich auch von Kirsten in Erinnerung, daß die Grenze beim vollendeten 2. Lebensjahr liegt, war mir aber nicht sicher :???: :???: Nu bin ich noch unsicherer.......... Wo könnte man denn da gesicherte Info´s herbekommen? Die LLL schreibt auf ihrer Seiten nix rechtliches. (oder ich hab´s nicht gefunden)
Naja, ich kontaktier dann vorsorglich mal meine Hebi, damit ich schonmal ne Stillbescheinigung habe. (Nich das sie mir in den Weihnachtsurlaub entfleucht)
lg, Ina
3,579
Vielleicht weiss sie ja mehr, oder kann dir eine Bescheinigung austellen das du stillen musst . Oder aber dein Kinderarzt, quasie wie ein ärztliches Atest .
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Aber andererseits muss mann das auch aus der Sicht des AG sehen. Bei einer kleinen Firma wäre das schon schlimm, wenn die Frauen dann Stundenlang weg sind. Die Zeiten die da angegeben sind sind ja Mindestzeiten, ich würde alleine an Fahrzeit mind. 1 Stunde brauchen :roll:
Und unser Gesetzgeber gibt den Frauen ja die Chance auf Elternzeit und Erziehungsgeld.
Ich war ja Alleinerziehen, weißt Du wie lange ich einen Arbeitsplatz gesucht habe, bis ich einen gefunden hatte nur weil die AG dann Angst haben eine Mutter einzustellen, weil man da ja nun auch wesentlich mehr Rechte hat wie z.B. Krankentagegeld, wenn das Kind krank ist. Das gehört jetzt nicht zum Thema, aber ich denke, wenn man arbeiten will, dann muss man sich auch ein bischen opfern, dann kann man eben nur noch stillen, wenn man zu Hause ist, und das Kind ist ja nun schon 15 Monate.
Ansonsten wird vielleicht demnächst in dieser Firma nur noch ein Mann eingestellt, weil man mit Frauen so schlechte Erfahrungen hatte. :oops:
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Ich weiss, grad mal 10 Monate. Wie werden die erst schauen, wenn er ein ahr alt ist. :roll:
809
lg, Ina
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Es kann doch niemand etwas dafür, dass in unserer ach so zivilisierten Welt nur noch wenige Frauen überhaupt willens sind, ihre Kinder über so einen Zeitraum das Beste zu geben.
Da liegt Ina mit ihren 15 Monaten weit unter der weltweiten Durchschnittsstilldauer von über 4 Jahren!!!
Außerdem finde ich es schon etwas vermessen von dir, Aussagen wie zu schreiben. Es ist nämlich niemands Angelegenheit, wie sich die persönlichen Umstände für die betreffende Person darstellt. Woher weißt du eigentlich, dass Ina arbeiten gehen will und nicht gehen muss und das sogar noch den ganzen Tag?!?
Ach ja, Kirsten z. B. ist genau so alleinerziehend wie du damals und musste Vollzeit arbeiten gehen. Sie hat für ihren Kleinen trotzdem bis zum schluß abgepumpt. Ist das etwa verwerflich, nur weil sie das Beste für ihn will und sich nicht irgendwelchen "zivilisierten" Dogmen unterworfen hat?
Sorry, aber ich wäre mit solchen Aussagen etwas zurückhaltender und vorsichtiger...
:byebye01:
Gisela
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Und hier in Deutschland muss wirklich keine Frau hungern, wenn sie nicht arbeiten geht.
3,009
es ist ja auch nicht nur opfer für die mutter, sondern auch fürs kind. von meiner schwiemu höre ich auch so oft: "was, du stillst immer noch??!" diese vorwurfsvolle frage immer! wo bleibt die toleranz?
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Bist du dir da so sicher?!?!?!? :flaming01:
Ich habe z. B. erst im August eine Woche gehungert, damit meine Kinder und mein Mann zu essen hatten. Da hatten wir nämlich für 6 Personen nur 20.- - und das, weil ich nicht berufstätig bin.
Paß bloß gut auf, was du von dir gibst!!! :flaming01:
3,009
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Es scheint sich hier ja auch um eine besonders kleine Firma zu handeln, ansonsten würde ihr ja auch ein Teilzeitarbeitsplatz zustehen.
Und das sind nur Überlegungen die ich hier einbringe, noch mal ganz deutlich ich finde es gut das Du bzw. sie so lange stillt. Nur durch das bestehen auf Stillzeit usw. wird sie es nicht leichter haben, wenn er schon keinen Teilzeitarbeitsplatz genehmigt. Und dann ist Ärger vorprogrammiert und eine frustrierte Mama ist sicher nicht gut.
Irgendein Kompromiss wäre sicher besser, wie z.B. Abpumpen.
Abegesehen davon ist das ein Disskusions Forum, wenn man dann jedesmal wenn man eine Meinung einbringt angegriffen wird bringt es auch nicht. Und mir wurde ja auch schon einiges zu Unrecht unterstellt, wie z.B. das ich nichts für meine Milchbildung tue nachdem ich dann geschrieben habe das LLL mir erklärt hat warum ich gescheitert bin und das es nicht an mir liegt, hat sich komischerweise keiner mehr gemeldet und den Thread haben sie sicher gelesen.
Sorry, aber das ist nicht fair! Ja mache ich, das hat nämlich keinen Sinn darüber weiter zu diskutieren.
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3,009
ich denke, dann muß nähhexe prioritäten setzen. und daß ihr das stillen sicher wichtiger ist, kann ich mir vorstellen. ich denke, deine denkweise ist ein wenig zu angepaßt!!!
ich muß es nicht schaffen, meiner schwiegermutter das zu erklären, denn sie muß es nicht begreifen, es reicht, wenn ich weiß, was ich als wichtig für mein kind erachte.
und außerdem ging es auch gerade um deine äußerung, daß bestimmt keine frau im erziehungsurlaub verhungern muß. oft kann frau sich aber nur das allernötigste leisten und manchmal noch nicht einmal das. warum sind viele frauen gezwungen, wieder arbeiten zu gehen? sicher nicht nur aus gründen der selbstverwirklichung oder weil ihnen die decke auf den kopf fällt!
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Wer hat denn dann noch die Kraft seine Rechte durchzusetzen? Und besonders, wieviel Kraft fehlt einem dann für die Kinder?
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Das stimmt, ich denke angepasst, weil ich sonst meinen Job nicht bekommen hätte. Und, ich bin 2 Jahre lang für das selbe Geld Vollzeit arbeiten gegangen, das ich auch vom Sozialamt bekommen hätte.
Und sicher, Deine Schwiegermutter muss es nicht begreifen, aber mich würde es trotzdem ärgern, das sie es nicht begreift, dich nicht?
3,009
sicher bekommt die alleinerziehende nicht keinen job, weil eine frau stillpausen eingefordert hat, sondern weil deutschland in vielen fällen kein sozialstaat ist.
330
Bei 4 Stunden noch nicht oder?
809
zurück zum Thema, ich kam heute auf die gloreiche Idee, mal die für mich zuständige Betriebsrätin anzusprechen, wie das bei meinem Arbeitgeber gehandhabt wird, und siehe da (sie hat selbst länger gestillt) es gibt überhaupt keine Beschränkung, es kann nur sein, daß meine Personalabteilung eine Bescheinigung verlangt, daß ich noch stille. Es bleibt sogar mir überlassen, wie ich diese (Mindest-)Stunde lege :-)
Na, wenn das keine guten Nachrichten sind.
lg, Ina
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Die Stillzeit musst Du schriftlich beantragen, am besten schon jetzt, damit nichts schief geht.
Die ganze Antragssache kann ich Dir kopieren und geben, allerdings sitze ich ja momentan in der Warteschleife, wie Du ja weisst. Du kannst Dich ansonsten auch bei der Frauenbeauftragten der Stadt Leverkusen melden, die hilft Dir auch gerne weiter beim Antrag schreiben oder mit weiteren Infos. Ebenso weiss Deine Hebi darüber auch einiges (wir hatten doch die selbe, oder???)
So... ich hoffe mal, ich hab nicht zu wirr geschrieben, bin etwas übermüdet...
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Mein Arbeitgeber hat mir nur eine Stunde Stillzeit pro Tag gewährt und da ich im öffentlichen Dienst arbeite, bin ich mal davon ausgegangen, dass das schon stimmen wird. Bist Du Dir mit den 90 Minuten sicher? Allerdings mussten die sich selber erst mal im Mutterschutzgesetz schlau machen, da die so einen "merkwürdigen Fall" wie mich vorher wohl noch nicht hatten. Bescheinigungen hat übrigens niemand verlangt.
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Also... § 7 Abs. 1 MuschG:
§ 7
Stillzeit
(1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens fünfundvierzig Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens neunzig Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird.
Alles klaro???
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Ich glaube das Problem ist, dass es keine zusammenhängende Arbeitszeit von 8 Stunden gibt, da nach mind. 6 Stunden eine Pause eingelegt werden muss? Ansonsten wüsste ich nicht, wieso ich immer nur 60 Minuten hatte?
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Sorry, das hatte ich nicht mitbekommen. Also meine reine Arbeitszeit lag damals zumindest an zwei Tagen bei 8.5 Stunden und an den anderen drei Tagen bei acht Stunden. Damit hätte mir zumindest an zwei Tagen mehr Zeit zugestanden. Ob ich die jetzt nachfordern kann? :shock:
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NAchfordern dürfte übrigens schwer werden... ;-)
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Dann waren es bei mir an jedem Tag über 8 Stunden. Ich merke es mir für das nächste Mal, falls es das geben sollte.
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So ungefähr war das bei mir auch. Das Personalbüro rief mich an und sagte, dass sie schon einmal gehört hätten, dass es soetwas geben solle und dass sie das nachlesen würden :idea:
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bin mal wieder am lesen und muss mich hier mal einmischen.
Das ist nicht richtig. Das MuSchG enthält keine Beschränkung der Stillzeit nach oben. Die letzte von 2 Änderungen des MuSchG war im Jahre 2002. Geändert wurde Abs. 4 S. 1, welcher die Vergütungsregelung für Heimarbeiterinnen betrifft ...
Es existiert ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen v. 29.10.1987, Az. 10 Sa 379/87, zu dem die Leitsätze veröffentlicht sind. Danach bestehe kein Anspruch auf Stillzeit, wenn das Kind älter als 2,5 Jahre alt ist und "im Allgemeinen werde ein Anspruch, für den eine Obergrenze im Gesetz nicht genannt ist, nur für das 1. Lebensjahr des Kindes in Betracht kommen." Es gibt noch ein weiteres Urteil des LAG Baden-Würtemberg v. 03.11.1989, Az. 5 Sa 106/98, wonach "keine Obergrenze der Stillzeit" bestehe.
Aktuellere Urteile hierzu sind jedenfalls in der größten Urteilsdatenbank (juris) nicht veröffentlicht. Ich will hier kein Rechtsgutachten erstellen, aber im Hinblick auf die gewandelte Einstellung zum Stillen dürfte tendenziell eher im Sinne des letztgenanntes Urteils zu entscheiden sein. Heranzuziehen sind insbesondere die Empfehlungen der WHO und der Nationalen Stillkommission. Das Urt. des LAG Niedersachsen ist - denke ich - veraltet.
Im Gesetz ist damit auch kein Ermessen des AG bezgl. des "Ob" bestimmt. Der Anspruch besteht unabhängig von der Zustimmung des AG.
Ich stille weiterhin voll und gehe seit September voll arbeiten. Da Richter keine Arbeitszeiten im eigentlichen Sinne haben, wurde die Stillzeit bei der Geschäftsverteilung mit berücksichtigt (jetzt habe ich nach Pensenschlüssel statt einer 1,7-Stelle eine 1,4-Stelle, aber das nur am Rande)