Ende Erziehungsurlaub 1. Kind,schwanger mit 2. Kind?WICHTIG

bearbeitet 10. 12. 2004, 19:55 in Schwangerschaft
Hallo ich habe da so eine Frage. Ich bin zur Zeit im Erziehungsurlaub meine Tochter wird am 25.05.05 3 Jahre alt. Mein Arbeitsvertrag bei meiner alten Firma ist ausgelaufen. Wir sind gerade beim arbeiten für unser 2. KInd. Wie ist das dann eigentlich. Muss ich jetzt schon zum Arbeitsamt gehen und mich Arbeitslos melden? und Wenn ich dann schwanger bin wieder zum Arbeitsamt gehen und das dann dort melden. Ich kann ja im endeffekt nicht mehr weiter vermittelt werden oder. Bekomme ich dann wenigstens wenn ich kein Erziehungsgeld mehr bekomme bis ich entbinde Arbeitslosengeld???
Ich weiss ist eine komische Frage aber wir würden sehr gern ein zweites kind bekommen kann es mir aber nicht so ganz leisten das ich von mai bis...........kein geld bekomme weil mir ja die 300 euro erziehungsgeld fehlen. Vielleicht kann mir jemand helfen

vielen dank und einen schönen Abend noch.

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Arbeitslosengeld bekommst Du wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, das tust Du dann ja, wenn dich keiner Einstellt weil Du SS bist, bekommst Du trotzdem Leistungen, Du musst Dich eben nur Bewerben und um Arbeit bemühen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ähm so ganz richtig ist das nicht.Also sobald das Erziehungsgeld zu Ende ist also nach 2 Jahren,hast du ja noch ein Jahr erziehungsurlaub.So an Deiner stelle Würde ich kurz vor Ablauf des 3.Jahres zum AA gehn und mich ab Geburtsdatum Deines Kindes Arbeitslos/suchend melden.Dabei würde ich aber mit keiner silbe erwähnen das ein 2. in planung ist. Bis zu dem zeitpunkt wo Du wieder schwanger bist mußt Du schon versuchen nen Job zu bekommen sonst kriegst Du strafe.Dann ist die sache so,6 wochen vor der Geburt bekommst Du das letzte mal Arbeitslosen Geld.Dann mußt Du zur Krankenkasse und da Mutterschaftsgeld beantragen.Die KK zahlt 6 wochen vor und 6 wochen nach der Geburt danach ist dann wieder Erziehungsgeld dran.
    Hoffe nur Du hast nicht das gleiche Glück wie meine Freundin damals die hat vom AA nicht den anteil an geld bekommen von Ihrem alten Job vor der SS sondern um die 50% weniger.Genaueres weiß ich da nicht mehr müßte ich noch mal nachfragen...
    Hoffe das hilft Dir erstmal....
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Erst einmal: In Bayern gibt es noch ein drittes Jahr Erziehungsgeld, nämlich das Landeserziehungsgeld.

    Dann musst du zwingend eine Voraussetzung erfüllen: Du musst einen adäquaten Nachweis erbringen, dass dein erstgeborenes Kind in der Zeit, in der du arbeiten würdest, hinreichend versorgt ist. So einfach ist das aber nicht, da das Arbeitsamt genau bei deinen Angaben nachforscht und, falls es sich um Verwandte wie deine Mutter handelt, sogar eidesstattliche Versicherungen verlangen kann. Sie darf also aus diesem Grund z. B. keinesfalls selbst erwerbstätig sein! Optimal wäre hier natürlich, wenn dein Kind einen Kindergarten besuchen würde...

    Wenn du diese Voraussetzung erfüllst, bekommst du Arbeitslosengeld, das sich zum einen nach der Höhe deines letzten Einkommens richtet und zum anderen nach dem Umfang, in dem du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Sprich, wenn du u. a. aufgrund deiner Tochter keinen Vollzeitarbeitsplatz annehmen kannst, bekommst du das Arbeitslosengeld anteilig für einen Teilzeitplatz.

    Dabei spielt es aber keine Rolle, ob du ein weiteres Kind planst oder bereits schwanger bist!

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es ist so das dir sobald du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst Arbeitslosengeld bekommst. Am besten ist es wenn das 1. Kind in den Kindergarten geht. Das Arbeitsamt führt dich bis 6 Wochen vor dem errechneten Termin als Arbeitssuchend. Wenn es dir gut geht kannst du dich sogar bis zum errechneten Termin dem Arbeitsamt zur Verfügung stellen. Musst allerdings sobald das Baby kommt dem Arbeitsamt bescheid geben damit ab dem Tag der Mutterschutz gilt. Finanziell stehst du dir so aber besser, da die Krankenkasse max. 13,- pro Tag zahlen und es beim Arbeitsamt unter Umständen mehr ist. Ab der Geburt zahlt dann die Krankenkasse für 8 Wochen nach der Geburt (bzw. 12 bei Früh- oder Mehrlingsgeburten) wie gesagt max. 13,- pro Tag. Sobald der Bescheid für das Mutterschaftsgeld da ist muss Erziehungsgeld beantragt werden. Ist das Erziehungsgeld bewilligt läuft für den Zeitraum wo du Erziehungsgeld bekommst die Krankenkasse automatisch für dich und die Kinder weiter.
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