Mehr Kindergeld für Geringverdiener????????

bearbeitet 13. 12. 2004, 00:16 in Plauderecke
Hallo zusammen!

Ich hab da mal ne frage,weiß zwar nich ob ich hier an der richtigen Stelle schreibe aber egal....
Also ich hatte heute Besuch von meiner Freundin..Die hat mir eine Zeitung (klatschblatt) mitgebracht.Dort steht drin das wenigverdiener ab Januar 2005 bis zu 140 € mehr Kindergeld bekommen können...????
Da ich nicht alles glaube was in solchen Zeitungen steht wollte ich mal wissen ob einer von Euch hier schon was davon gehört/gelesen hat????
Kennt sich einer mit sowas aus???
Danke schon mal.

Gruß Christine

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    :shock: Was ist denn da an mir vorüber gegangen?!? Ich geh mal googlen... :gruebel01:

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gisela das soll sich wohl Kinderzuschlag 2005 schimpfen!!!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Was da wieder an mir vorbei gegangen ist :shock: Naja, schade das das nur für 36 Monate gezahlt wird, wenn überhaupt.

    Aber wenigstens etwas, nee wozu das Forum nicht alles gut ist :knutsch01:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Neulich in WISO wurde darüber berichtet. Durch den Zuschlag sollen wohl Familien oder Alleinerziehende vor der Sozialhilfe bewahrt werden. Die Kriterien zur Beantragung sind aber wohl ähnlich, es werden sämtliche Einkünfte und Ersparnisse mit angerechnet. Beantragen kann man den Zuschlag wohl ab Januar, die Anträge soll es angeblich auch im Internet geben. Genauer weiss ich es leider auch nicht mehr....
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hm und wie is das wenn man noch Erziehungsgeld bekommt?Wird das auch angerechnent? Kindergeld soll ja laut dem schlauen blatt nicht mitgerechnet werden....
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    sonnenblume74 schrieb:
    Naja, schade das das nur für 36 Monate gezahlt wird, wenn überhaupt.

    Ich dachte immer Kindergeld gibts bis das Kind 18 ist bzw. seine Ausbildung beendet hat? Verwechselst du vielleicht was mit Erziehungsgeld oder steh ich aufm Schlauch?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nein leider nicht, habe ich gerade "ergoogelt" ;-)
    Der Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse schriftlich beantragt. Er wird für maximal 36 Monate gezahlt. Quelle: abc-recht.de
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hah! :eek01:

    Ein bißchen habe ich gegooglet, aber wirklich schlau bin ich leider noch nicht geworden. Das Wichtigste nämlich, die "Einkommensgrenzen", habe ich nicht gefunden. Weiß da jemand von euch schon näheres?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ganz genau nicht, aber ich glaube, das bekommt man nur wenn man ansonsten in die Sozialhilfe fallen würde bzw. aufstockende Sozialhilfe bekommt.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, das stimmt wohl. Aber weiter oben wurde geschrieben, dass das Kindergeld bei dieser Berechnung nicht mit reinfallen würde. Das wäre bei uns nämlich der Casus Knaxus... :gruebel01:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also ich Tipp mal die Einkommensgrenze aus der Zeitung ab...
    Alleinerziehende Eltern mit monatlichem NETTO 700-1000€.Ehepaare mit 1000-1500€ netto einkommen.Wohngeld und Kindergeld werden nicht mit angerechnet steht hier nur ob Erziehungsgeld nun mitgerechnet wird oder nich weiß ich immer noch net....
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Rein logisch gesehen dürfte Erziehungsgeld auch nicht mit in die Berechnung fallen, wenn das Kindergeld nicht mit darunter fällt. Zumal bei der bisherigen Sozialhilfe (Hartz IV sei dank, blicke ich da auch nicht mehr durch :sad:) das Erziehungsgeld nicht mit in die Berechnung der Sohi kam... Aber was ist in diesem Land schon noch logisch? :traurig04:

    Ich mach mich dieser Tage schlau, weil das Thema auch für uns sehr interessant scheint...


    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hm ich hab grad ne PDF datei gei Google gefunden da steht alles ganz genau drin nur halt keine Zahlen.... würde sie gerne Posten aber weiß nicht wie....
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    In dem PDF vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend steht, das Wohngeld, Kindergeld Erziehungsgeld nicht als Einkommen zu berücksichtgen sind.

    Wenn ich den Link hier reinkoprieren darf, mach ich das ;-)
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Externe Links posten dürfen nur Moderatorinnen. ;-)

    Ich bin aber auch fündig geworden: http://www.arbeitsagentur.de/content/de ... schlag.pdf

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hm ich hab nen anderen Link :???:
  • lindschilindschi

    278

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ist bei euch in deutschland sicher anders, doch ich schreibe trotzdem, weil ich mich schon darüber geärgert habe. bei uns gibts kindergeldzuschuss, wenn der lebenspartner,etc, unter 500 euro verdient. familienbeihilfe wird nicht mitgerechnet. es wundert mich nicht, dass soviele unter der armutsgrenze liegen! man braucht nur zu schauen wie hoch bei uns schon die mieten für winzigwohnungen sind. :flaming01:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja das mach mal.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Lt. Infobroschüre der "Arbeitsagentur" fällt Erziehungsgeld nicht zu dem anrechenbaren Einkommen!

    Holt euch die Broschüre von dem von mir o. g. Link, da steht tatsächlich soweit alles Relevante darin.

    Ich lese morgen weiter, mein Sofa ruft... ;-)

    :byebye01:

    Gisela
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Die Anträge für den Kinderzuschlag kann man sich jetzt schon bei der Kindergeldstelle holen und auch schon abgeben. Die gibt es aber auch online bei Kinderzuschlag.de zum runterladen und ausdrucken.
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