lohnfortzahlung bei befristeten vetrag????????

ansanaansana

25

bearbeitet 22. 12. 2004, 14:13 in Plauderecke
hallo,
ich hab da mal eine frage und hoffe ihr könnt mir da weiter helfen.
also ich bin jetzt in der 7. woche schwanger und der geburtstermin ist der 07.08.2005. ich gehe zur zeit arbeiten, habe aber leider nur einen befristeten vertrag bis zum 30.06.2005.
mich würde jetzt mal interessieren wie es für mich in diesem fall ausschaut, da man ja bei einem unbefristeten vertrag eine zeitlang lohnfortzahlung erhält und in den mutterschutz fällt(bekomme ich dennoch eine zeitlang geld weitergezahlt, nicht vom arbeitgeber , aber von irgendeinem amt?)
ich hatte schon im internet gesucht gehabt, dazu aber nichts gefunden gehabt, wäre als wirklich nett von euch wenn ihr mir weiterhelfen könntet, sofern ihr euch damit ein wenig auskennt.

lg andrea

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hm also wenn ich richtig gerechnet habe müßtest Du kurz vor ablauf deines Arbeitsvertrages in Mutterschutz gehen. Was eigentlich bedeutet bis zum ende des Vertrages müßte Dein Chef weiter zahlen. Ich weiß nur das die Krankenkasse Mutterschaftsgeld zahlt und zwar 6 wochen vor der Geburt und 6-8 Wochen nach der Geburt, aber bis maximal 13€ pro tag.Also wirst Du wenn du jetzt mehr verdienst etwas weniger haben.Geh am besten mal zu Deiner Krankenkasse hin und lass Dir alles genau erklären und am besten nimmst Du die ganzen Anträge schon mal mit.
  • ansanaansana

    25

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    vielen dank, das werde ich machen :grin:
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo


    Relativ einfach. Dein Arbeitsvertrag geht bis zum 30.6.05 bis dahin muß dir dein Arbeitgeber erst Gehalt zahlen, und wenn du in Mutterschutz gehst, den Rest der vom Mutterschaftsgeld bis zum Gehalt fehlt.
    Die KAsse bezahlt 15 Euro pro Tag Mutterschaftsgeld, und dein ARbeitgeber muß bis Ende das Vertrages den Rest zum Lohn drauflegen.
    Wenn der Vertrag ausläuft, bekommst du nur noch Mutterschaftsgeld, und anschließend Erziehungsgeld.
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