nicht mehr als 5 kilogramm tragen????

ansanaansana

25

bearbeitet 23. 12. 2004, 15:16 in Schwangerschaft
hallo,

mich würde einmal interessieren ab welchem zeitpunkt man nicht mehr als 5 kilogramm heben sollte. ich arbeite in einer tagesförderstätte mit schwerst mehrfach behinderten menschen, also gehört das heben zu jedem arbeitstag dazu.
ich bin jetzt in der 7. ssw und mein arbeitgeber weiss bisher auch noch nicht bescheid.
meine frauenärztin meinte es würde jetzt noch nichts ausmachen, das käme erst später, allerdings sagte mir vor ein paar tagen meine cousine, die im 9 monat schwanger ist man dürfe von anfang an nicht mehr als 5 kilogramm heben.
welche aussage stimmt nun???

danke im voraus

lg andrea

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das Deutsche Mutterschutzgesetz bezieht hier sehr eindeutig Stellung:
    § 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter

    (1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.

    (2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.


    § 4 Weitere Beschäftigungsverbote

    (1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.

    (2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden

    1. mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,
    2. nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,
    3. mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen,
    4. mit der Bedienung von Geräten und Maschinen aller Art mit hoher Fußbeanspruchung, insbesondere von solchen mit Fußantrieb,
    5. mit dem Schälen von Holz,
    6. mit Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht,
    7. nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln,
    8. mit Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt sind.
    etc.
    Du kannst die vollständige Fassung hier nachlesen:
    http://hebamme4u.net/forum/viewtopic.php?t=9422

    :byebye01:

    Gisela
  • steffiisteffii

    1,316

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hey, dann dürfte ich meinen Sohn ja nicht mehr tragen, wenn ich wieder schwanger werde: Er wiegt mehr als 10 kg und will gelegentlich ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden :lol:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wie, du übst deinen Sohn beruflich aus? :lol: :eek02:

    ;-)

    Gisela
  • PatyPaty

    2,953

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Andrea!
    Dort steht ja, nicht ständig tragen ;-) !
    Oder musst du ständig Lasten heben?
    Wenn nicht, kannst du ja noch ein paar Wochen mit Bescheid sagen warten!
    @Steffi
    Und wenn man dann noch ab und zu ein Kind kurz anhebt, ist das glaub ich garnicht so schlimm, geht mit der Kugel hinterher eh nicht mehr so gut!
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Stichwort "Arbeitgeber Bescheid sagen":

    Hier sagt das MuSchG:
    § 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis

    (1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben.

    (2) Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. Irrt sich der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist entsprechend.

    (3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber.
    Hauptsächlicher Hintergrund dabei ist eben, dass der Arbeitsplatz der Frau ggf. ihrem "Zustand" entsprechend abgeändert werden kann, um eine Gefahr für das Leben der Frau oder des Ungeborenen nicht unnötig zu gefährden.

    Gerade im Humanpflegebereich muss hier Rechnung getragen werden und man sollte das Risiko einer möglichen grundsätzlichen Gefahr einer Fehlgeburt nicht höher bewerten als die vorhandenen Risiken, die durch eine verspätete Bekanntgabe einer Schwangerschaft erfolgen. Weil für was gibt es ein Mutterschutzgesetz, wenn die betroffenen Frauen selbst keinen oder nicht ausreichend Wert auf dessen Einhaltung legen? Wo Rechte sind, gibt es meist auch Pflichten und da sollte man sich nicht nur die Rosinen, sprich Rechte, herauspflücken. ;-)

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich dachte, man sollte gerade am Anfang der SS nicht so schwer heben, weil die SS da noch nicht so "festsitzt".
    Obwohl, eine intakte Schwangerschaft kann nichts erschüttern!
  • ansanaansana

    25

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    vielen dank für eure vielen beiträge dazu :grin:
  • steffiisteffii

    1,316

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gisela schrieb:
    Wie, du übst deinen Sohn beruflich aus? :lol: :eek02:

    ;-)

    Gisela

    Hey, ein Kleinkind zu erziehen ist ein schweres Stück Arbeit :biggrin:
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