selbständig - bekomme ich Mutterschafts,- u. Erziehungsgeld?

LillieLillie

3

bearbeitet 11. 01. 2005, 20:45 in Schwangerschaft
Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich bin selbständig, das was ich aber an Geld bekomme, deckt grad meine Kosten. Nun ist es aber so, das mein Partner und ich, gern ein Kind möchten. Aus angst vor finanziellen Problemen, hab ich aber trotz des großen wunsches angst davor, weil ich nicht weis was ich an Geld bekomme. Bekomme ich als selbständige und privat versicherte auch Mutterschafts,- und Erziehungsgeld? Da ich mit jemandem zusammen die Firma hab, wollte ich gern wenn das Kind da ist, ein Jahr zu haus bleiben. Doch da ich in der Zeit nur Geld für die KV und ein bissel mehr entnehmen könnte, hab ich angst von was wir dann leben sollen, da mein Lebenspartner auch nicht sehr viel verdient. Es wäre schön wenn mir jemand die Angst nehmen könnte und vielleicht ein paar Antworten für mich hätte.

Vielen Dank im voraus.

Liebe Grüße

Lillie

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das ist alles davon abhängig, wieviel "Gewinn" du als Selbständige im letzten Jahr erwirtschaftet hast.
    Du bekommst in jedem Fall Kindergeld 157 Euro/Monat - das ist unabhängig vom Einkommen. Für Erziehungsgeld kommt es auf das an, was auf deiner letzten Steuererklärung, bzw. betriebwirtschaftlichen Auswertung steht. Gib Erziehungsgeld in Google ein, da kommst du auf Seiten, wo die Grenzen stehen, weiß ich jetzt nicht auswendig, ich lag drunter. Das sind nochmal 300 Euro im Monat für 2 Jahre. Veranlagt wirst du allerdings zusammen mit deinem Mann/Partner, das solltest du berücksichtigen. Wenn es gerade so reicht, aber dein Einkommen wegfällt, kannst du auch Wohngeld beantragen, das würde ich auf jeden Fall versuchen, falls eure Wohnung nicht zu teuer ist. Mutterschaftsgeld bekommst du als freiwillig Versicherte nicht, aber du kannst dich bei der KV als erwerbslos einstufen lassen, das senkt den Beitrag. Ob das in der privaten Krankenversicherung auch geht, weiß ich nicht.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    wenn du freiwillig in der gesetzlichen KV wärst, würdest du Mutterschaftsgeld bekommen, wenn du die KV mit Krankengeldanspruch abschließt. Du hast dann eine gewisse Übergangszeit, in der du keinen Anspruch auf Krankengeld/Mutterschaftsgeld hast, aber wenn du jetzt noch nicht oder grade erst schwanger bist, reicht es noch. Ich würde es mal ausrechnen, ob es für dich vielleicht günstiger so wäre? Als Mutterschaftsgeld bekommst du in der zeit des Mutterschutzes 70 % deines Durchschnittsverdienstes. Wenn du wenig verdienst, lohnt es sich normalerweise nicht, da die Einstufung und die Höhe des KV-Beitrages recht hoch ist (ich glaube, die stufen fast alle bei mind. ca. 1700,- € ein! :arrow: davon dann die ca. 14? %) und das ganze sehr teuer. Außerdem bist du in der Zeit befreit vom Krankenkassenbeitrag, genau wie beim ERziehungsgeldanspruch

    Als Privat versicherte bekommst du gar nichts, glaube ich.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Privat versicherte haben grds. keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Das richtet sich nach dem Vertrag. Mir sind aber keine solchen Verträge bekannt, wo ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld geregelt ist.

    Generell empfehle ich dir, dich mit deiner Krankenkasse (egal ob gesetzlich oder privat) in Verbindung zu setzen.
    Lass dich beraten, denn dazu sind sie ja schließlich da :grin:

    Andrea aus Erfurt
  • quandelequandele

    1,868

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das Erziehungsgeld ist, wie oben gesagt, vom Einkommen des Vorjahres abhängig. Auf der Seite des Familienministeriums (bmfsfj) findest Du die Broschüre zum Erziehungsgeld als pdf. Da stehen die Beträge, unter denen ihr liegen müßt, genau drin. Man kann - falls das in 2005 immer noch so ist - allerdings dann wählen ob man ein Jahr 450 oder zwei Jahre 300 € im Monat haben will. Dazu kommen auf jeden Fall die 154 € Kindergeld, also kannst Du mit bis zu 604€ (450 + 154) im ersten Lebensjahr rechnen. Zum Erziehungsgeld müssen die die Erziehungsgeldstellen beraten, bzgl. Wohngeld ist (glaube ich) das Sozialamt zuständig und bzgl. Mutterschaftsgeld (das aber glaube ich nicht gezahlt wird) kann Dir Deinen KK etwas sagen.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Für das Wohngeld ist das Wohngeldamt zuständig ;-)
    Die schicken dich zum Sozialamt, falls du deinen Lebensunterhalt garnicht decken kannst - dann müßtest du nämlich Sozialhilfe beantragen und dafür sind die nicht zuständig, geht aus einem anderen Topf.
    Separates Wohngeld bekommt man prinzipiell nur, wenn man nachweisen kann, daß das Einkommen grade so zum Überleben reicht... Wieviel dann allerdings ist von Wohnung, Baujahr, Personenzahl und Miete abhängig.
    Du wendest dich am besten an eine der Schwangerschaftberatungsstellen in deiner Stadt. Die unterhalten z.B. die Stadt selber, ProFamilia, Donum Vitae, die Diakonie udn noch andere Stellen - findest du unter Schwangerschaftsberatung im telefonbuch. Dort kannst du ganz genau erfahren, wohin du dich wegen Unterstützung wenden, und wieviel du wo bekommen kannst.
  • CatlinCatlin

    20

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Lillie,

    ich bin in einer ähnlichen Situation (allerdings schon schwanger ;-) ) -und in einer gesetzlichen KK versichert. Nach meiner Erfahrung ist an Infos zum Thema leider wenig zu finden, das Beste wird also wirklich sein, Du kontaktierst deine Krankenkasse. Mein Internet-Fund zum Thema:

    "Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben auch selbstständige Frauen ( nach § 200 Reichsversicherungsordnung), wenn sie zu Beginn der Mutterschutzfrist - also am 42. Tag vor der voraussichtlichen Entbindung - mit Anspruch auf Krankengeld in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind - als freiwilliges Mitglied oder über die Künstlersozialkasse. In dem Fall zahlt die Kasse während er Mutterschutzfrist (14 Wochen) Muttterschaftsgeld. Dieses ist so hoch wie das Krankengeld, beträgt also 70 Prozent des Einkommens, das dem Krankenkassenbeitrag im Durchschnitt der letzten zwölf Monate zu Grunde lag.

    Privat versicherte Frauen erhalten kein Mutterschaftsgeld. Es hängt jedoch von der indiv. Vertragsvereinbarung ab, ob und welche Leistungen von der privaten Kasse gezahlt werden".

    Und falls deine Kasse doch zahlt: Mutterschaftsgeld ist steuerfrei, und während der Mutterschutzfrist ist die Renten-, Pflege und Krankenversicherung beitragsfrei.

    Viel Glück!
  • LillieLillie

    3

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo alle zusammen :grin:

    Vielen Dank für eure Ratschläge. Einiges hat mir sehr geholfen. Wie ich aber mitbekommen habe, steh ich als selbständige mit einer privaten KV ganz schön dumm da. Ich werd mir mal einen Termin bei meiner KV machen und mich mal erkundigen was die so rausrücken :biggrin: .
    Wenn ich aber auf jeden Fall Erziehungsgeld und Kindergeld bekomme und nicht so ganz ohne Geld dastehe, da ich ja nicht arbeiten kann, dann ist mir damit schon geholfen. Wenns dann mit dem Wohngeld auch noch klappen würde, dann wär das Leben wenigstens etwas abgesichert. Möchte ja nicht den Staat abzocken, ich möchte nur etwas haben um mein Kind (was hoffentlich nun bald mal zustande kommt) zu ernähren usw.

    Also vielen Dank und für weitere Tipps halte ich mich immer bereit.

    Liebe Grüße

    Lillie
  • BiboBibo

    260

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,
    Und falls deine Kasse doch zahlt: Mutterschaftsgeld ist steuerfrei, und während der Mutterschutzfrist ist die Renten-, Pflege und Krankenversicherung beitragsfrei.
    Schön wärs. Ich bin freiwillig versichert, mein Mann privat. Deshalb wird meine liebe KK den (wenigstens etwas, dass ich nicht auch noch den AG-Anteil zahlen darf) halben Betrag für die Zeit, in der ich nicht arbeite von mir verlangen. Also sind nur Renten- und Arbeitslosenversicherung ausgesetzt. Wieviel ich genau zahlen darf, hängt vom Einkommen meines Mannes ab, aber gehen wir mal vom Höchstsatz aus. Und ich kann vermutlich von Glück sagen, dass ich die Kinder für die Zeit nicht auch noch privat versichern muss!
    Stinkesauer über die Abzocke und deshalb ab Mai wieder in Amt und Würden zur Freude meines AG
    Bibo
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @Bibo: ??
    das verstehe ich nicht... du bist selbständig und freiwillig gesetzlich versichert? Dann wärest du eigentlich vollständig freigestellt in der mutterschutzzeit! Ich war es!
    und mein Kind muss natürlich auch privat versichert werden... kostet also einen Haufen Geld. Wenn du freiwillig versichert bist, gibt es keine Familienversicherung... :???:
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