Ich weiss nicht, ob die Frage unbedingt in dieses Forum gehört, aber ich habe keinen besseren Platz dafür gefunden ;-)
Meine Frage ist , wie sich der Urlaubsanspruch errechnet, für das Jahr, in dem ich in Mutterschutz gehe. Da ich mich meinem AG noch nicht "offenbart" habe, kann ich nicht in der Personalabteilung nachfragen.
Termin ist Anfang August, 6 Wochen vorher arbeite ich ja bereits nicht mehr. Wenn ich nun normalerweise 30 Tage Jahresurlaub habe, wie errechnet sich dann anteilig der Urlaubsanspruch für dieses Jahr ?
Da ich meinen Urlaub gerne direkt vor dem Mutterschutz nehmen möchte, würde ich gern ausrechnen, wann denn nun mein letzter Arbeitstag ist ! Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen !
Vielen Dank,
Tablamu
Kommentare
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Hmmm ich weiss es nicht genau, schätze aber das nur die arbeiteten Monate mit einbezogen werden, oder?
Das wäre dann also bis einschliesslich Juni, als hättest du 6 Monate gearbeitet, bei 30 Tagen Jahres Urlaub also noch 15 Tage Urlaub, könntest also Mitte Juni den Urlaub nehmen?
So genau auf den Tag würde ich auch bei der Personalabteilung nachfragen, oder musst du den Urlaub schon sehr früh im Vorfeld beantragen?
Viele Grüße
Christiane
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Liebe Grüße
Tablamu
86
Viele Grüße
Tablamu
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Und der Monat, in dem der MuSchu endet, zählt auch als voller Monat mit.
Beispiel: Du hast einen normalen Jahresurlaub von 30 Tagen, Dein MuSchu endet irgendwann im Oktober. Dann hast Du anteilig 30/12*10 Tage Urlaub, macht also 25 Tage Urlaubsanspruch.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
VIele Grüße
Siobhan
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LG
Tablamu
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Ich habe bisher 35 Stunden pro Woche gearbeitet. Mein Mutterschutz endete am 8. August 2005. Von da an arbeite ich 15 Stunden pro Woche. Wie kann ich berechnen, wieviel Urlaub mir dieses Jahr zusteht???
Ist ja schon eine Expertenfrage ;-)
Liebe Grüße
Carolin
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Meinst du, es kommt nur auf die Anzahl der Arbeitstage an, nicht auf die Stundenzahl? D.h., wenn ich jetzt meine 15 Stunden auf 3 Tage verteile, statt auf 2, dann hätte ich mehr Urlaubstage???
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