Fragen zum Mutterschaftsurlaub

Mia26Mia26

13

bearbeitet 29. 04. 2005, 22:48 in Schwangerschaft
Hallo,

ich bin nun genau in der 32. SSW. Morgen fängt meine 33. SSW an. Mein Mutterschaftsurlaub beginnt also am 31.01.05 ?

Wollte deswegen fragen, wie das eigentlich mit dem Mutterschaftsurlaub abläuft.

Am 31.01.05 muß ich wieder zur FÄ. Bekomme ich von ihr automatisch eine Bescheinigung oder muß ich sie darauf ansprechen?

Dann habe ich gehört, das man von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld bekommt, wenn man die Bescheinigung vom Frauenarzt mitbringt, die wiederum ein Formular der KK ausfüllen muß.
Bekommt man auch Mutterschaftsgeld, wenn man arbeitslos ist? Und wenn, bekommt man bei einer Zwillings-SS mehr?

Und dann frage ich mich, ob die FÄ mir die Bescheinigung schon vorher ausstellen muß/sollte und nicht erst an dem Tag, wo der Mutterschaftsurlaub beginnt? Weiß ja nicht, wie lange die Bearbeitungszeit bei der KK dauert.

LG
Mia26

Kommentare

  • HannahNo1HannahNo1

    259

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    meines Wissens stellt der FA 7 Wochen vor ET eine Bescheinigung aus, mit der Du dann bei der KK vorstellig wirst.
    Bist Du gesetzlich krankenversichert und beziehst Arbeitslosengeld? Dann bekommst Du Mutterschaftsgeld in Höhe des voher bezogenen Arbeitslosengeldes. Für ALGII-Empfänger gelten abweichende Regelungen, bin mir da aber nicht ganz sicher. Korrigiert mich, wenn irgendwas nicht stimmt.
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Kann mich Hanna nur anschließen.

    Für die Zwillinge gibt es nicht mehr. Das Mutterschaftsgeld ist unabhängig von der Anzahl der Kinder.
    Nur Lindergeld gibt es mehr.
  • Mia26Mia26

    13

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    habe heute mit meiner FÄ telefoniert. Auf meine Frage hin, ob ich die Bescheinigung jetzt schon bekommen könnte und nicht erst am Tag, an dem mein Mutterschaftsurlaub beginnt, meinte sie, das es noch zu früh wäre, denn die KK würden die Bescheinigung wieder zur FÄ zurück senden. Also bekomme ich sie doch erst am 31.01. !

    Habe dann gleich mal bei meiner KK angerufen und erst mal gefragt, ob ich überhaupt Mutterschaftsgeld bekommen würde. Da ich nun aber über meinen Mann familienversichert bin, bekomme ich leider nix. Da hat sich natürlich für mich alles erledigt!

    Aber die Bescheinigung muß ich dann aber bestimmt dem Arbeitsamt vorlegen, oder?

    LG Mia26
  • HannahNo1HannahNo1

    259

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wissen die noch nicht, dass Du schwanger bist? Oft reicht ihnen auch der ET, der im Mutterpass vermerkt ist, frag doch einfach mal nach. Die müssen Dich nämlich genau 6Wochen vor ET (also zu Beginn des Mutterschutzes) "abmelden". Sag denen lieber früher als später Bescheid, die Bescheinigung kannst Du immernoch nachreichen.
  • Mia26Mia26

    13

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Hannah,

    das Arbeitsamt weiß das ich schwanger bin, glaube seit dem ich meinen Mutterpass habe. Vor allem habe ich es ja auch bei dem Antrag für Arbeitslosenhilfe II angeben müssen. Nur hatte ich vor ein paar Wochen ein Stellenangebot zugeschickt bekommen, was ich als Schwangere hätte nicht ausführen dürfen, da habe ich mich auch schon gefragt, ob die überhaupt in ihren Rechner schauen! Habe dann gleich erst mal mit dem AA gesprochen und denen auch nochmal erklärt das ich SS bin usw. aber die hat das überhaupt nicht interessiert. Ich mußte mich trotzdem bei dieser Firma bewerben, habe aber bis jetzt noch keinen Bescheid von denen. Wäre ja wohl oder über sowieso nicht zu übersehen, das ich SS bin.

    LG Mia26
  • HannahNo1HannahNo1

    259

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Tja, da weiß die linke Hand oft nicht, was die rechte tut... :???:
    Dann würde ich da nochmal hingehen, wenn Du die Bescheinigung hast. Aber meistens sind die Behörden immer recht schnell im Reagieren, wenn eine Situation eintritt, in der sie keine Leistungen mehr auszahlen müssen :roll: Will heißen, wahrscheinlich würden sie Dich ohnehin rechtzeitig abmelden, aber bevor es einem als Nachlässigkeit ausgelegt wird...
    Eine Freundin von mir wurde nicht mal mehr zur regelmäßigen 3-Monats-Meldung einbestellt, als sie schwanger war. Da hat der Sachbearbeiter wohl mal mitgedacht, dass kein AG eine schwangere Frau einstellen würde und seine Kraft auf die Personen verteilt, die dringlich eine Stelle suchen.
    Wünsch Dir noch eine geruhsame Schwangerschaft und lass Dich nicht ärgern ;-)

    Noch was Wichtiges. Seit der Gesetzesnovelle wird Erziehungsgeld PRO KIND gezahlt, für Zwillinge also doppelt, falls Du die üblichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllst!
  • meleuzmeleuz

    1

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bei Mehrlingsgeburten hast Du 12 Wochen Mutteschutz nach der Geburt!
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