gemeinsames Sorgerecht ?

LoreleiLorelei

4,536

bearbeitet 25. 01. 2005, 20:32 in Plauderecke
Wir wollen am Freitag auf dem Jugendamt die Vaterschaftsanerkennung meines Freundes regeln und gleichzeitig könnten wir dann das gemeinsame Sorgerecht eintragen lassen. Nun wissen wir aber gar nicht so genau, ob das so sinnvoll ist bzw. was es uns bringen soll. Wenn ich das richtig sehe, hat das hauptsächlich den Nachteil, dass wir alles amtliche gemeinsam regeln und unterschreiben müssen. Aber wo liegen die Vorteile. Wenn mir was passieren würde oder so, dann wäre er ja auch mit "nur" Vaterschaftsanerkennung der erste Ansprechpartner.

Wäre super, wenn uns da jemand ein paar Infos geben könnte, damit wir eine Entscheidung treffen können.

Lieben Dank,
LG Lorelei

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Er wäre dann der erste Ansprechpartner aber er müsste dann trotzdem erst einmal das Sorgerecht beantragen.

    Wir haben das auch zusammen gemacht damit es im Zweifelsfall keine Probleme gibt. Und man muss ja den 2 Sorgebrechtigten auch nicht überall mitschleppen nur bei wirklich wichtigen Dingen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hi!

    Wir haben auch beides gemacht. Schließlich ist er der Vater und das gemeinsame Sorgerecht ist auch wichtig für ihn.
    Der Vorteil besteht darin das er auch entscheidungen treffen kann.
    Beim Standesamt um die Geburtsurkunden zu holen mußten wir die Sorgerechtserklärung dabei haben.
    Für meinen Freund war es einfach wichtig das er auch das Sorgerecht hat, einfach gefühlsmäßig.

    Wenn du dir sicher bist das ihr zusammen bleibt, dann macht die Sorgerechtserklärung.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wir haben das auch so gemacht.Wir sind hin vor der Geburt von unserm Großen.Haben dort die Vaterschaftsanerkennung+Namensgebung(der Große trägt von Geburt an den Nachnamen seines Vaters) und gemeinsames Sorgerecht.
    Uns wurde auf den Jugendamt erklärt das für den fall das MIR was passiert das gemeinsame Sorgerecht dafür sorgt das Er ohne probleme das Kind behalten kann.Nur mit Vaterschaftsanerkennung würde der kleine zu MEINEN nächsten Verwandten kommen(so die Aussage der Frau vom Amt).In den Infopapieren von der steht das auch nochmal genau erklärt drin.Mit der Namensgebung haben wir hauptsächlich gemacht weil wir eine Hochzeit für igendwann mal geplant haben.
    Ach ja,mein großer Bruder hatte ein Jahr vor und Nachwuchs bekommen und hat uns immer ausgelacht und für Blöd erklärt das wir das alles so mit dem Jugendamt geregelt haben.Er meinte mit der Vaterschaftsanerkennung und Namensbegung habe sich das alles erledigt.Heute lebt er von der Mutter der Kleinen getrennt und das einzige was er darf ist ZAHLEN.Daraufhin is er zum Jugendamt und meinte ja aber ich hab doch Anerkennung und Namen gegeben warum darf ich sie nich mehr sehen und hab keine rechte mehr?Ja sagte die Frau...Hätten sie Gemeinsame Sorge wäre das was anderes!!!!!!!!!
    Soviel zum Thema....
  • babygrillbabygrill

    1,633

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja Darkangel,

    das kann man von beiden Seiten aus betrachten. Ich wiederum hab eine Freundin, die nun obgleich getrennt, bei jeder Sache den Ex fragen muss. Sie kann nicht, aber auch nichts!!! alleine entscheiden und der Vater versucht aus gekränkter Eitelkeit alles, aber auch alles, zu blockieren. ! :roll:

    Weitere Ausführungen erspare ich mir, meine Meinung aber ist:
      Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass einem mal etwas zustösst und weiter... . In jenem Fall, wie hoch ist dann wieder die Wahrscheinlichkeit, dass jene Verwandten den Vater, wenn er bislang seiner Rolle gerecht geworden ist, ausschliessen??? Und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass man sich mal trennt und man hinterher nicht zu guten Freunden wird???

    Entscheiden muß jeder selbst, aber wenn man schon nicht verheiratet ist... ;-)
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe mich bei meiner Scheidung vom Vater meiner drei Großen blödsinnigerweise auf das gemeinsame Sorgerecht eingelassen. Hätte ich geahnt, was das für ein Theater nach sich zieht, hätte ich es nie getan. Momentan läuft übrigens ein Verfahren, diese gemeinsame Sorge aufzuheben und mir allein zu übertragen. Der Vater torpediert alle Entscheidungen und Wünsche der Kinder z. B. bzgl. der Schullaufbahn und viele weitere Dinge. Er möchte meiner 16jährigen ein kleines Nasenpiercing verbieten etc. :traurig04:

    Unter dem Aspekt, dass heutzutage 30 % aller Ehen scheitern und weitaus mehr Lebensgemeinschaften auseinander gehen, sollte wirklich sorgsam abgewägt werden, was man tut. Es ist ja sogar so, dass man als Mutter nicht einmal einen Kinderausweis bekommt, wenn bei einem gemeinsamen Sorgerecht der Vater nicht mit unterschreibt!

    Gerade bei einem derartigen Thema sollte man die rosarote Brille abnehmen und nicht darauf hoffen, dass man bis zum Lebensende ein Paar bleibt. Die Realität spricht leider eine andere Sprache. :sad:

    Halte dir vor Augen, was dir persönlich wichtig ist. Wenn du Angst hast, dass dein Zwerg nach einem möglichen frühzeitigen Tod von dir allein da steht, erkläre testamentarisch deine Wünsche vorab, wer sich um das Kind kümmern soll. Wenn das dann gleichzeitig der leibliche Vater ist, steht deinem Wunsch nichts mehr entgegen.
    Es sieht bei solchen Testamenten übrigens sogar so aus, dass die Kinder bei ihrem Stiefvater verbleiben können, statt zu ihrem leiblichen Vater zu müssen, wenn sie zum einen einen Großteil ihres bisherigen Lebens dort verbracht haben und zum anderen ihren Lebensmittelpunkt im familiären Umfeld des Stiefvaters haben.

    :byebye01:

    Gisela
  • stella_azurstella_azur

    3,009

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hallo lorelei, leider muß ich gisela und babygrill da beipflichten. ich habe mich auch auf das gemeinsame sorgerecht eingelassen, obwohl ich gewarnt worden bin von der frau auf dem jugendamt, daß dies nur gerichtlich zurückzunehmen ist und habe es blauäugig trotzdem vereinbart für meine älteste.

    zum vater des kindes besteht spärlicher kontakt (ich habe ihn nicht unterbunden), aber wenn etwas ansteht, wie z.b. die unterschrift für einen kinderausweis, muckt er herum und spielt seine "macht", und die tatsache, daß er gekränkt ist, weil ich mich getrennt habe (nach 5 jahren immer noch), aus. wenn ich an die bevorstehende einschulung denke, wird es mir angst vor seiner willkür, wenn entscheidungen anstehen.

    sicher läuft das nicht bei jedem vater so ab, aber du solltest daran denken.

    an deiner stelle: wenn er sich in seinem stolz nicht gekränkt fühlt, würde ich das thema "gemeinsames sorgerecht" vermeiden und nicht darauf bestehen. ist aber nur meine meinung, die ich mir leider bilden mußte... .
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich dachte mir schon fast, dass das eigentlich nciht wirklich was bringt, darum danke für die Bestätigungen.

    Das mit dem Urkunden abholen etc hat hier der ein oder andere nicht ganz eindeutig formuliert. Damit der Vater in der Geburtsukrunde mit drin steht, benötigt man kein Sorgerecht, sondern nur die Vaterschaftsanerkennung und um sie abzuholen (die Geburtsurkunde) hab ich ihm zB einfach ne ordentliche Vollmacht erteilt und that`s it.
    Das Erbrecht wäre beim Sorgerecht rechtlich geklärt, aber das wäre es auch schon.

    Stimmt, sicher ist nichts und davon würde ich auch niemals ausgehen. Solange alles schön ist, treffen wir die Entscheidungen eh zusammen und im Falle einer Trennung, würde ich mit Sicherheit alleiniges Sorgerecht haben wollen und Entscheidungsträger sein.

    Also werde ich meiner erster Ahnung nachgehen und wir belassen es bei der Vaterschaftsanerkennung... wenn es für ihn "emotional" so wichtig wäre, dann könnte ich ihn ja mal zwingen mich zu heiraten, weil MIR das emotional so wichtig ist. *hehe*.

    Danke für eure Meinungen und Erfahrungen.
  • babygrillbabygrill

    1,633

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ... die Lorelei ist halt ein gescheites Kind... :biggrin:
  • wudwudwudwud

    2,744

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Der Vater ist im Fall der Fälle nicht entscheidungsberechtigt.
    Er darf nichts entscheiden was das Kind angeht.
    Deshalb macht man als unverheiratete eine Sorgerechtserklärung.
    Wenn man heiratet ist sie hinfällig.
    Wir haben sie gemacht weil ich wollte das der Papa auch mal alleine mit ihr weg kann. Man soll es ja nicht beschwören, aber es kann immer mal was sein.
    Außerdem wollte ich das der Vater auch sein Recht bekommt und nciht nur die Pflicht nehmen muß. Aber das muß jeder selbst wissen.
    Wenn ihr eh demnächst heiratet ist es unnötig, aber falls ihr das nicht vor habt solltet Ihr euch das alles mal auf dem Amt erklären lassen bevor ihr das ablehnt.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ähm moment...So ist das nicht ganz richtig....
    Ich hab jetzt die Papiere raus gesucht..Sorgerecht hat absolut nix mit Erbe zu tun...Sorgerecht ist einfach dafür das beide Sorgerecht haben oder eben nur einer...Erbberechtigt is das Kind ab dem moment wo der Erzeuger die Vaterschaftsanerkennung unterschreibt.Dabei spielt es keine Rolle ob das Kind seinen Nachnamen hat oder peng...Fakt is ER hat Unterschrieben das es SEIN LEIBLICHES KIND ist und selbst wenn ihr euch trennen würdet und er weitere Kinder bekommt hat Dein Kind jedes recht wie die anderen auch auf erbe...Bei nicht gemeinssamen Sorgerecht ist es klar das Du ihm für jeden Mist ne Vollmacht ausstellen mußt...
    Letzten endes mußt Du alleine wissen ob Du allein das sorgerecht haben willst oder ob Du teilen willst....Wenn ihr nich sicher seit würde ich auch nich unbedingt sagen BEIDE...Bei uns war das eh was anderes wir wollen ja noch Heiraten...

    Und warum sollen Väter eigentlich immer nur Pflichten haben?Wir Frauen wollen ja auch alles haben Rechte und Pflichten...Warum dann den Männern keine Rechte zusprechen????

    @Babygrill:
    Über wahrscheinlichkeiten brauch man sich nicht unterhalten..Es hieß auch immer Flugzeuge können nich abstürzen und doch tun sie es gelegentlich...HEUTE ist NICHTS mehr unmöglich..Kannst auch aus dem Haus gehn und wirst überfahren...Also sooooooo weit is das man nich hergeholt.Und das ein Kind NICHT zu seinem Vater kommt wenn der Mutter was passiert auch wenn er immer für das Kind da war....Auch das ist nicht unmöglich...Und sei es nur einer der Lieben verwandten kennt auch nur ein klitze kleines Geheimniss aus der vielleich doch nicht so weißen Weste des Vaters...........
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sorgerecht ist ja nicht nur ein RECHT auch die Pflicht zu Sorgen.

    Also für mich gab es da keine Diskussionen, er bekommt es er ist der Vater.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Meine Worte Sonnenblume74 :knutsch01:
  • babygrillbabygrill

    1,633

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Darkangel2210 schrieb:
    Sorgerecht hat absolut nix mit Erbe zu tun...
    das hat hier, soweit ich mitgelesen habe, niemand behauptet! :schuechtern01:
    Darkangel2210 schrieb:
    Es hieß auch immer Flugzeuge können nich abstürzen und doch tun sie es gelegentlich...Heute ist nichts mehr unmöglich...

    Es hieß noch nie, dass Flugzeuge nicht abstürzen können, es ist nur sehr unwahrscheinlich. Ob etwas wahrscheinlich ist oder nicht, hat nichts mit der heutigen Zeit zu tun, sondern man sagt etwas ist wahrscheinlich, wenn ein statistischer Zusammenhang besteht! Und das ist nun mal so, auch wenn Du anderer Meinung bist! :neutral:

    Ich sagte auch nicht, dass der Fall, dass jemandem etwas zustösst "aus der Luft gegriffen" sei. Ich wollte nur ausdrücken, dass es eben wahrscheinlicher ist, dass sich ein Paar trennt, als dass einem von beiden etwas zustösst. Das ist etwas anderes, schließlich habe ich nicht behauptet, es wäre unmöglich!

    Wie auch immer, Lorelei hat es jedenfalls richtig verstanden :idea: , das ist mehr als wahrscheinlich, nämlich sicher! ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hm also wenn meine Brille nicht dreckig ist hat Lorelei geschrieben

    Das Erbrecht wäre beim Sorgerecht rechtlich geklärt, aber das wäre es auch schon.

    Also doch geschrieben.....Und zu dem anderen....Du hast Deine Meinung und ich hab meine und das ist auch GUT so......Wäre ja schlimm wenn alle gleich wären..
  • babygrillbabygrill

    1,633

    bearbeitet 25. 01. 2005, 17:36
    @ Darkangel:
    Lorelei schrieb:
    Das Erbrecht wäre beim Sorgerecht rechtlich geklärt, aber das wäre es auch schon..

    Ja, das hat Lorelei geschrieben. Vielleicht hat sie sie sich nicht ganz 100% richtig ausgedrückt, das passiert jedem mal, aber hier ist i.d.R. keiner kleinlich. Sie meinte wohl, dass das Erbe mit der Vaterschaftsanerkennung/Sorgerecht geregelt würde und das haben glaube ich, fast alle richtig verstanden. Du schreibst aber:
    Sorgerecht hat nix mit Erbe zu tun
    wobei Du recht hast, nur hat das wiederum keiner gesagt, auch nicht Lorelei. Das ist der Umkehrschluss das ist was anderes.

    Das ist wie bei der Aussage
      Frauen verursachen Unfälle, und

      Unfälle werden von Frauen verursacht.

      Beide Sätze sagen etwas Unterschiedliches aus. Verstehst Du das? :roll:

      Nochmal zum Ausgangsthema: Lorelei spricht davon, dass die Vaterschaftsanerkennung am Freitag ansteht, somit ist die Erbgeschichte bislang definitiv noch nicht geklärt.

      Und: Du kannst natürlich gerne Deine Meinung haben. Nur ist ein statistischer Zusammenhang "heutzutage" glücklicherweise noch etwas Wissenschaftliches und keine Frage der Meinungsfreiheit! Ich gehe davon aus, es bleibt so!
    • LoreleiLorelei

      4,536

      bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
      Ihr (einigen ;-) ) redet an meiner Frage vorbei. Ich fragte ja gerade WELCHE RECHTE er dann MEHR hätte. Dass er sorgeberechtigt ist und entscheiden darf, auch wenn wir getrennt sin OK, aber wenn wir zusammen sind. Was bringt es ihm da für Rechte, die er anderweitig NICHT hat. Nennt sie mir bitte mal EXAKT. "Weggehen" kann er mit dem Kleinen auch so, dass kann auch meine Mutter so ganz ohne Omaschaftserklärung. ;-) Und mit einer Vollmacht "für jeden Mist" weiss ich zumindest wofür ich sie gebe.

      Bisher erscheinen mir die Gründe alle eher emotional begründet zu sein... was ja ok ist, deswegen ja auch mein Vergleich mit dem Heiraten, ... aber VORTEILE sind was anderes in meinen Augen. ;-)
    • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
      Also seine jetzigen und späteren(im falle einer Trennung) Rechte sind ganz einfach..Er hat bei ALLEM éin mitspracherecht.Ein beispiel...Mein großer mußte 2 wochen nach der entbindung am Herzen Operiert werden.Hätte ich alleiniges Sorgerecht gehabt hätte er garnix davon erfahren müssen somit im todesfall sich noch nich mal verabschieden können.Wir haben damals auch lange geredet ob Gemeinsames oder nicht und sind am Ende dazu gekommen das es Gemeinsam sein soll.Zum einen weil wir eh heiraten wollen.Zum zweiten kann ich viel erzählen wenn ich mit jemanden zusammen bin, ob ich es im Trennungsfall dann so mache steht auf nem anderen Blatt papier.Ich kann heut sagen egal wie die Trennung läuft Du kannst das Kind immer sehen wann du willst..Kommt Er mir aber Blöd kann ich das sofort unterbinden...Mit dem Gemeinsamen ist das nicht so einfach...Das wollte ich Dir auch vorhin mit dem beispiel meines Bruders sagen..Sie hat gesagt Du machst nicht das was ich will also darfste nur noch zahlen und Du siehst die kleine nie wieder....und warum????Er hat kein RECHT...Er ist NUR der Erzeuger....Und ich kann eben so 100% sicher sein wenn mir was passiert bleibt der kleine beim Papa es sei denn ich hab beim Notar was anderes unterschrieben(mit angabe triftiger gründe).
      Es ist eben nicht nur eine Gefühlssache sondern eine Gewissensfrage.Und ich für meinen teil finde es wunderbar in vielen schlimmen Angelegenheiten NICHT alleine entscheiden zu müssen.Und Müttern nimmt man ja im Trennungsfall auch nicht einfach die Kinder weg wie in den meisten fällen den Vätern....
      @Babygrill.:Ich versteh sehr viel kannst dir also dein :roll: schenken
    • stella_azurstella_azur

      3,009

      bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
      silke, du erheiterst mich manchmal so mit deinen beiträgen. danke schön. :fun27:
    • AnonymousAnonymous

      59,500

      bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
      Ein wenig bringst du hier aber schon Äpfel mit Birnen zusammen?
      Darkangel2210 schrieb:
      Also seine jetzigen und späteren(im falle einer Trennung) Rechte sind ganz einfach..Er hat bei ALLEM éin mitspracherecht.Ein beispiel...Mein großer mußte 2 wochen nach der entbindung am Herzen Operiert werden.Hätte ich alleiniges Sorgerecht gehabt hätte er garnix davon erfahren müssen somit im todesfall sich noch nich mal verabschieden können.
      Dreh den Spieß doch um: Ihr habt das gemeinsame Sorgerecht, seid getrennt und der Kleine muss am Herz operieren. Der werte Herr Papa will das aber nicht und verweigert seine Genehmigung zu dieser Operation. Was dann? Das Kind im schlimmsten Fall sterben lassen, weil du vor Gericht so schnell keine Eilverfügung bekommst?
      Wir haben damals auch lange geredet ob Gemeinsames oder nicht und sind am Ende dazu gekommen das es Gemeinsam sein soll.Zum einen weil wir eh heiraten wollen.Zum zweiten kann ich viel erzählen wenn ich mit jemanden zusammen bin, ob ich es im Trennungsfall dann so mache steht auf nem anderen Blatt papier.Ich kann heut sagen egal wie die Trennung läuft Du kannst das Kind immer sehen wann du willst..Kommt Er mir aber Blöd kann ich das sofort unterbinden...Mit dem Gemeinsamen ist das nicht so einfach...Das wollte ich Dir auch vorhin mit dem beispiel meines Bruders sagen..Sie hat gesagt Du machst nicht das was ich will also darfste nur noch zahlen und Du siehst die kleine nie wieder....und warum????Er hat kein RECHT...Er ist NUR der Erzeuger....
      Wer sagt denn, dass eine Frau, bei deren Kinder der Erzeuger das gemeinsame Sorgerecht hat, nicht anders agiert? Meinst du, eine Frau mit derartigen Ambitionen lässt sich von so einem Stück Papier beeindrucken?
      Und ich kann eben so 100% sicher sein wenn mir was passiert bleibt der kleine beim Papa es sei denn ich hab beim Notar was anderes unterschrieben(mit angabe triftiger gründe).
      Das geht auch ohne gemeinsames Sorgerecht, siehe eine frühere Antwort von mir.
      Es ist eben nicht nur eine Gefühlssache sondern eine Gewissensfrage.Und ich für meinen teil finde es wunderbar in vielen schlimmen Angelegenheiten NICHT alleine entscheiden zu müssen.
      Stimmt, du antwortest mit emotionalen Argumenten, Lorelei hingegen hat nach objektiven Gründen gefragt. Ich kann zumindest aus Sicht der Frau (darum geht es auch) keinerlei objektive Gründe finden, deren Umsetzung ein gemeinsames Sorgerecht voraussetzt.

      :byebye01:

      Gisela
    • wudwudwudwud

      2,744

      bearbeitet 25. 01. 2005, 19:05
      Gemeinsames Sorgerecht heißt, dass beide entscheiden!
      So ist es mal global gefasst. In was für Eventualitäten und Modellfällen das endet steht gar nicht zur Debatte.

      Und was ich meinte als ich geschrieben habe das der Papa dann auch mal alleine weggehen kann war, das er im Falle das etwas passiert er eine Entscheidung treffen darf.
      So darf er nichtmal dafür unterschreiben das das Kind eine Spritze o.ä. bekommt. Ich rede hier nicht vom Extremfall, da interessiert es keinen mehr ob sorgeberechtigt oder nicht, da wird einfach gehandelt und solche Sachen werden nachher geklärt, aber so banale Sachen darf er eben nicht entscheiden und es muß immer die Mama antraben.
      Es ist echt eine Gewissensfrage, deshalb meinte ich das Ihr es am besten mal von jemandem erklärt bekommt der jeden Tag mit sowas zu tun hat.

      Ich muß ganz ehrlich sagen das Du hier vermutlich keine 100% neutrale Antwort erhalten wirst.
      Entweder hast Du Befürworter oder Gegner, aber keine der beiden Seiten kann absolut objektiv sein.

      Wir haben es gemacht, das heißt aber nicht das Ihr das auch müsst. Das ist absolut Dein Ding und da sollte Dir niemand reinreden.
    • lilalila

      2,943

      bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
      Also ich seh auch emotional für Frau im gemeinsamen Sorgerecht keinen Vorteil. Solange man beisammen ist, entscheidet man sowieso gemeinsam, Sorgerecht hin oder her.

      Sollte die Beziehung jedoch nicht klappen, hat man als Frau einen erheblichen Nachteil, weil man ja für alle Entscheidungen den Vater dazu braucht. Im günstigsten Fall ist das lästig, im wahrscheinlicheren Fall hat der Vater ein Druckmittel. Also wenn der Vater nicht danach schreit, würde ich es nicht machen, das gemeinsame Sorgerecht :roll:
    • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
      Sorry aber es ist nun mal so das es ein GEMEINSAMES Kind ist, dann sollte auch das Sorgerecht gemeinsam sein. Und wenn man einen Idioten hat, der danach dieses gemeinsame Sorgerecht als Druckmittel nutz, dann sollte man mit dem gar kein gemeinsames Kind Zeugen, wenn man das befürchtet und ihm deshalb das Sorgerecht nun nicht geben möchte. Also das Vertrauen ein gemeinsames Kind zu bekommen ist da aber nicht das Vertrauen, das er sich im Falle einer Trennung vernünftig verhält?

      Ich habe z.B. meine Freund mal mit meinem Sohn zum Arzt geschickt, der hat gesagt er dürfe ihn normalerweise nicht ohne mein Einverständnis behandeln weil er kein Sorgerecht hat. Sein toller Papa, der sich nicht um sein Sorgerecht schert, der hat sich schon 1 Jahr nicht mehr gemeldet :flaming01:
    • lilalila

      2,943

      bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
      sonnenblume74 schrieb:
      Ich habe z.B. meine Freund mal mit meinem Sohn zum Arzt geschickt, der hat gesagt er dürfe ihn normalerweise nicht ohne mein Einverständnis behandeln weil er kein Sorgerecht hat. Sein toller Papa, der sich nicht um sein Sorgerecht schert, der hat sich schon 1 Jahr nicht mehr gemeldet :flaming01:
      Irgendwie versteh ich Dich da jetzt nicht. Also was bringt Dir das gemeinsame Sorgerecht in diesem Falle? - EBEN
    • jauchzerlejauchzerle

      6,272

      bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
      @ Sonnenblume74

      mit der entsprechenden Vollmacht darf der Arzt sehr wohl behandeln.

      Es geht nicht darum mit einem "Idioten ein Kind zu zeugen" sondern darum, daß Beziehungen auch mal unschön enden können. Wenn man das vorher wüsste, wäre das Kind wohl nicht entstanden und Dein Posting klingt schon von daher ziemlich absurd, bzw. arrogant :twisted:

      Es wurde um objektive Gründe gebeten und nicht um moralinhaltige Beiträge der Marke: hätte-wäre-wenn, dann....

      Ich bitte Dich um mehr Sachlichkeit, denn diese wurde gewünscht, da dieses Thema (wie du gerade selber merkst) sehr schnell eskaliert.
    • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
      Wenn der Partner kein Sorgerecht hat dann darf er nicht mit zum KiArzt ohne Einverständnis der Mutter.
      jauchzerle schrieb:
      Es geht nicht darum mit einem "Idioten ein Kind zu zeugen" sondern darum, daß Beziehungen auch mal unschön enden können. Wenn man das vorher wüsste, wäre das Kind wohl nicht entstanden und Dein Posting klingt schon von daher ziemlich absurd, bzw. arrogant :twisted:

      Also gut, das Kind kommt zur Welt alle sind glücklich und er bekommt kein Sorgerecht weil es irgendwann einmal unschön enden könnte?

      Was ist arrogant an meinem Posting ich finde so eine Einstellung sehr egoistisch. Es geht hier nicht um den möglichen irgendwann Streit der Eltern sondern um das Kind :table114:
    • lilalila

      2,943

      bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
      Wenn der Partner kein Sorgerecht hat dann darf er nicht mit zum KiArzt ohne Einverständnis der Mutter
      :shock:
      Und was soll das nun wieder heißen? Ist ja auch okay, wenn ich an ein etwa vierzehnjähriges Mädel denke. Da würde ich es auch nicht für richtig halten (jetzt als Vater), dass da irgendein weiterer Lebenspartner meiner Ex da mitgeht, sagen wir zum Beispiel zum Frauenarzt.
      Irgendwie kapier ich da was nicht.
    • jauchzerlejauchzerle

      6,272

      bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
      1. mit dem Einverständnis in schriftlicher Form darf das Kind auch mit dem Freund der Frau zum Doc. (auch mit der Oma, dem Onkel, der Tante...)
      2. arrogant fand ich: man soll dann eben kein Kind kriegen, wenn man einen Idioten hat.
      3. Pascals Vater hatte nie ein gemeinsames Sorgerecht und wir haben immer noch eine sehr enge Freundschaft, wahrscheinlich, weil keine Entscheidungen zur Debatte standen.
    • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
      lila schrieb:
      Wenn der Partner kein Sorgerecht hat dann darf er nicht mit zum KiArzt ohne Einverständnis der Mutter
      :shock:
      Und was soll das nun wieder heißen? Ist ja auch okay, wenn ich an ein etwa vierzehnjähriges Mädel denke. Da würde ich es auch nicht für richtig halten (jetzt als Vater), dass da irgendein weiterer Lebenspartner meiner Ex da mitgeht, sagen wir zum Beispiel zum Frauenarzt.
      Irgendwie kapier ich da was nicht.

      Das ist ja wohl weit hergeholt, da würde ich u.U. noch nicht einmal wollen, das der Papa geht. Kann ich aber nicht beurteilen ich habe Söhne und war mit 15 alleine beim FA, das konnte ich da schon alleine ;-)

      Aber mein Sohn mit damals 5 konnte nicht alleine gehen. Und der Papa ist in weiter Ferne.

      Ich ärgere mich ja selber das er noch das Sorgerecht hat, aber es geht auch nicht um mich sondern um die Jungs.
    • AnonymousAnonymous

      59,500

      bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
      sonnenblume74 schrieb:
      Sorry aber es ist nun mal so das es ein GEMEINSAMES Kind ist, dann sollte auch das Sorgerecht gemeinsam sein. Und wenn man einen Idioten hat, der danach dieses gemeinsame Sorgerecht als Druckmittel nutz, dann sollte man mit dem gar kein gemeinsames Kind Zeugen, wenn man das befürchtet und ihm deshalb das Sorgerecht nun nicht geben möchte. Also das Vertrauen ein gemeinsames Kind zu bekommen ist da aber nicht das Vertrauen, das er sich im Falle einer Trennung vernünftig verhält?
      Was ist, wenn sich aber erst nach einer Trennung herausstellt, dass der Mensch, den man einst liebte, zu einem "Idioten" mutiert? Du siehst doch an deiner Aussage, die folgt, dass das gar nicht so selten der Fall ist?
      Ich habe z.B. meine Freund mal mit meinem Sohn zum Arzt geschickt, der hat gesagt er dürfe ihn normalerweise nicht ohne mein Einverständnis behandeln weil er kein Sorgerecht hat. Sein toller Papa, der sich nicht um sein Sorgerecht schert, der hat sich schon 1 Jahr nicht mehr gemeldet :flaming01:
      Ich weiß gar nicht, warum du erwartest, dass eine Person, die mit deinem Kind weder verwandt noch verschwägert ist, ohne weiteres (Vollmacht) von einem Arzt behandelt werden soll? :confused01:
      Wenn der Partner kein Sorgerecht hat dann darf er nicht mit zum KiArzt ohne Einverständnis der Mutter.
      Aber mit(!!!) Vollmacht!
      Also gut, das Kind kommt zur Welt alle sind glücklich und er bekommt kein Sorgerecht weil es irgendwann einmal unschön enden könnte?

      Was ist arrogant an meinem Posting ich finde so eine Einstellung sehr egoistisch. Es geht hier nicht um den möglichen irgendwann Streit der Eltern sondern um das Kind :table114:
      Und welchen objektiven Nachteil hat ein Kind, dessen Vater das Sorgerecht nicht hat?

      Und nun bitteschön zurück zum Thema und zwar mit der von der Verfasserin erwünschten Contenance, da ich mich gezwungen sehe, bei weiteren verbalen Entgleisungen das Thema zu schließen.

      Gruß

      Gisela
    • LoreleiLorelei

      4,536

      bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
      Eine neutrale Antwort wollte ich ja auch nicht, denn sowas gibt es nicht. Dann hätte ich gleich raten können und mir Statistiken audenken oder so. :lol:

      Ok ich fasse zusammen:
      Wenn wir gemeinsames Sorgerecht haben, dann kann ich ihm nicht verwehren MITzuentscheiden. Nun, wir führen eine Beziehung, wir entscheiden eh zusammen. Sind wir nicht mehr zusammen, kann ich SEHR SEHR gut damit leben lieber Fallweise zu entscheiden, was er mitentscheiden soll und was nicht, DAS sind dann Gewissensdinge.
      sonnenblume74 schrieb:
      Wenn der Partner kein Sorgerecht hat dann darf er nicht mit zum KiArzt ohne Einverständnis der Mutter.

      Und wieso sollte ich ihm das verwehren?? Ich bin seine Mutter. Ich will sein Bestes. Und wenn ich verhindert bin, dann habe ich doch alle Gründe ihm das Einverständnis zu geben.

      Im Klartext: Für mich persönlich - wie auch für einige andere hier scheinbar - überwiegen die Nachteile bzw. sind die Vorteile keine Vorteile.
    • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
      Es hat nur den Nachteil das der Vater dann u.U. eine Vollmacht mitnehmen muss. Wie man das dann dem Kind erklärt, wenn es in einem Alter ist, das es das mitbekommt, kann man sich dann ja selber überlegen.

      UND was wichtiger ist, wenn der Mama was passiert, dann gibt es eben erst einmal Fragen Probleme usw. (das habe ich oben schon irgendwo erwähnt)

      Und ja, ich hatte auch so einen Idioten (naja er hat sich um das Sorgerecht nicht als Druckmittel gescheert) aber ich bin nicht davon ausgegangen und habe ihn auch geheiratet. Weil wir ein gemeinsames Kind (2) haben und dann eben auch, für mich selbstverständlich, auch ein gemeinsames Sorgerecht. Was ich damit sagen wollte ich, wenn ich doch bei der Geburt/Zeugung schon Gedanken daran verschwende, das ich mich irgendwann Trenne dann Zeuge ich doch besser gar kein Kind.

      Das wäre ja wie bei einer Heirat, wenn man dann schon den Scheidungsanwalt sucht, damit man ggf. schnell handeln kann ;-)
    • AnonymousAnonymous

      59,500

      bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
      Nachdem Lorelei für sich eine Antwort gefunden hat, schließe ich diesen Thread, um weitere Nicklichkeiten, wie bereits im Vorfeld entstanden, zu vermeiden.

      @Lorelei: Solltest du dich noch irgendwie dazu äußern wollen, schicke bitte eine kurze PN an mich.

      Gruß

      Gisela
    Diese Diskussion wurde geschlossen.

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