Hallo,
es tut mir wirklich leid, aber ich kann unter Suche zwar viel zum Mutterschaftsgeld finden, aber nichts was meine Frage beantwortet:
Wie wird das eigentlich ausgezahlt ? Die 13€ von der Krankenkasse monatlich an mich und der Rest vom AG an mich ? Oder das Geld von der KK an den AG und der rechnet die Differenz aus und zahlt komplett an mich ? Oder wie läuft das ?
Danke vorab !
Liebe Grüße
Astrid
Kommentare
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:byebye01:
Gisela
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bei mir hat der Arbeitgeber ganz normal weitergezahlt, abzüglich des Mutterschaftsgeldes. Geburtsurkunde musste ich zwar vorlegen, Geld kam aber flott (ist allerdings auch Öffentlicher Dienst).
Was Du aber vielleicht noch nicht weißt (das wusste ich nämlich auch nicht und hab mich über meine Abrechnung sehr gefreut): Die Differenz vom Arbeitgeber wird nicht versteuert und nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen belegt. Du bekommst also Brutto = Netto. Das war doch eine angenehme Überraschung. Ich bekam mein normales Brutto, auf der Abrechnung wurde das Mutterschaftsgeld abgezogen und der Restbetrag ohne Abzüge ausgezahlt.
Gruß
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also das mit dem Brutto = Netto würde erklären warum ich von meinem AG so überraschend viel überwiesen bekommen habe - so bin ich nämlich drauf gekommen, daß die KK mit dem AG abrechnet.
Aber von der KK hab ich noch gar nichts bekommen ?! Und im Muschu bin ich schon 5 Wochen - sollte ich mal nachfragen ?
Und wie ist das mit dem Verrechnen des Mutterschaftsgelds mit dem Erziehungsgeld (ich will den Budget-Betrag von 450,-- beantragen) - werden dann die ersten 8 Wochen die 13€ tägl von den 450,-- abgezogen oder wie geht das ?
Danke für Eur Hilfe !
Astrid
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jaja, das erzählt einem niemand daß die angeblichen mindestens 6 Monate Erziehungsgeld eigentlich nur 4 sind :flaming01:
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Brutto=Netto? :shock:
Schön wärs, mein AG zahlt zwar ohne Abzüge aus, aber nur die Differenz zwischen dem Durchschnitt meines Nettogehaltes der letzten drei Monate* (Weihnachtsgeld bleibt leider aussen vor) und den 13 Euro von der KK. Muschugeld bekomme ich pro Tag wie immer am 15., wenigstens was, das klappt. Also im Februar für 28 Tage, im März für 31 ...
Und in der Steuererklärung wird Muschugeld auch besonders behandelt (Progressionsvorbehalt).
Viele Grüße
Bibo
*Deswegen soll es auch so beliebt sein vorher die Steuerklasse zu wechseln, wobei da der AG meines Wissens aber zustimmen müsste, weil das nämlich sein Portemonaie betrifft. Mit der KK wird da nichts verrechnet. Für kleine Betriebe gibt es aber einen Ausgleichsfonds, glaube ich.