Mutterschutzzeit verkürzen und Urlaubsfrage

pebblespebbles

1,660

bearbeitet 5. 02. 2005, 12:40 in Schwangerschaft
Hallo zusammen,
ich hab' mal gehört, dass es möglich ist, die Mutterschutzzeit vor der Geburt zu verkürzen, sprich. länger zu arbeiten, z.B. bis 4 Wochen vor der Entbindung, und diese Zeit dann hinten dran zu hängen. Hab' dazu aber nichts Schriftliches gefunden.
Hat jemand schonmal davon gehört?
Außerdem fällt bei mir mein Urlaub genau in die Mutterschutzzeit. Verschieben lässt er sich nicht, da unsere Firma in der Zeit geschlossen hat. Habe ich ein Recht, den "verlorenen" Urlaub hinten an die Mutterschutzzeit dran zu hängen?
Wer kann mir dazu juristischen Rat geben?
Liebe Grüße
Carolin

Kommentare

  • zettizetti

    184

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich bin zwar kein Jurist, kann aber wiedergeben, was ich dazu in der bisherigen rechtssprechung und den gestzen gefunden habe: zunächst: ob die fa. in deinem Mutterschutz dich macht oder nich ist unerheblich - das ist kein Urlaub und den brauchst du als solches auch nicht zu beantragen, d.h. aber im klartext, dass dir dieser urlaub noch zusteht.

    beispiel: du hast ab mitte märz mutterschutz, dann hast du vollen urlaubsanspruch bis 8 wochen nach der geburt. also - wenn das kind dann am 30. 4. kommen würde hättest du normalen urlaubsanspruch bis 30.06. - also genau die hälfte des normalen jahresurlaubs.

    wann du den urlaub nimmst - vor oder nach dem mutterschutz, ist dir überlassen. die meisten ag möchten, dass er vorher genommen wird.

    du kannst auch vor der entbindung noch arbeiten - das kannst du - mit jederzeitigem widerrufsrecht - schriftlich beantragen. der AG braucht dies schriftlich, um sich gegenüber bestimmten behörden abzusichern.
    nach der geburt herrscht acht wochen beschäftigungsverbot - d,h, du darfst nicht arbeiten selbst wenn du wolltest - und das ist auch gut so ;-)

    einen anspruch, die vor der entbindung zusätzlich geleistete arbeitszeit wieder "abzubummeln" kenne ich jedoch nicht. ggf. ist es möglich, die konkret mit dem ag zu verhandeln. das sollte dann aber unbedingt schriftlich erfolgen!

    so - ich hoffe alle klarheite sind beseitigt :biggrin:

    grüße!

    zetti
  • pebblespebbles

    1,660

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke Zetti, das mit dem Urlaub ist schonmal gut zu wissen, den möchte ich schließlich nicht verschenken. Hat denn jemand eine Idee, wo man sich über solche Sachen schlau machen kann? Wie gesagt, das mit dem "Mutterschutz hinten dranhängen" hab' ich nur mal von einer Kollegin gehört.
    Außerdem hab ich keine Ahnung, wieviele Urlaubstage mir zustehen, wenn ich bis Anfang Mai 35 Std. die Woche arbeite, dann Mutterschutz habe und danach 18 Std. arbeite. Wo kann ich mich denn da erkundigen?
    Liebe Grüße
    Carolin
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nein, es ist in Deutschland nicht möglich, den Mutterschutzanspruch vor der Geburt an die Zeit nach der Geburt zu hängen. Mit dem Verzicht darauf hast du Ansprüche für diese Zeit verwirkt.

    Was die Berechnung deines Urlaubsanspruches betrifft, wendest du dich am Besten an dein Personalbüro, falls sich nicht zwischenzeitlich eine unserer "Zahlenjongleurinnen" meldet. ;-)

    :byebye01:

    Gisela
  • zettizetti

    184

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    dein ag muss dich dazu informieren.
    du kannst dir das allerdings auch selbst ungefähr ausrechnen: 6 Wo. vor und 8 Wochen nach Geburt (wenn`s denn am ET kommt) sind 2,5 Monate, d.h. für diese Zeit hättest du Anspruch, als ob du normal 35 h arbeiten würdest (Bsp.: Jahresurlaub 25 Tage (- bei 35 h i.d.R. weniger :cry: : ) Urlaubstage für die Zeit des Mutterschutz: 24 : 12 * 2,5 = 5) hinzu kommt der normale Urlaubsanspruch bis zum Beginn des Mutterschutzes. Je nachdem, wann du beginnst 18 Stunden zu arbeiten, steht dir ab diesem Zeitpunkt der Urlaub anteilig für die 18 h pro Woche zu.

    ich hasse mathe - aber wenn`s um den urlaub geht :biggrin:

    grüße zetti
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    und wie ich inzwischen herausgefunden habe, kannst Du den Urlaub, der Dir ja vor dem MuSchu zusteht, auch hinterher nehmen. Das kann der AG Dir nicht verwehren (steht im Erziehungsgeldgesetz - oder so ähnlich.... jedenfalls nicht im MuSchu Gesetz). Dann kannst Du den also hintendranhängen, verdienst nochmal ein paar Euro und könntest nach dem urlaub dann in Elternzeit gehen, wenn Du willst.
    Einziger "Nachteil", die Elternzeit verkürzt sich, denn die gibts ab Geburt für genau drei Jahre. Und die erste Zeit arbeitest Du ja noch... auch wenn Du Urlaub nimmst....
  • PatyPaty

    2,953

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe in meiner 1. SS meinen gesamten Urlaub so gelegt, das ich toll gefaulenzt habe vor der Geburt! Ich glaube ich war noch nie so entspannt und habe mir noch nie soviel Zeit für mich selbst genommen:biggrin:.Das geht ja jetzt so nicht mehr, allerdings habe ich Elternzeit genommen und bin nicht wieder Arbeiten gegangen!

    Wenn Du vorhast die Elternzeit in anspruch zu nehmen, w¨rde ich den Urlaub vorher nehmen, wenn du nach dem MuSchu wieder arbeiten musst, dann häng ihn dran, du wirst ihn brauchen! ;-)

    Hier in Mexico kann man den Schwangerschaftsurlaub auf hinterher verschieben, in D aber nicht!
  • pebblespebbles

    1,660

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke für eure Infos, besonders für deine Mathe-Künste, Zetti!!
    Ein Personalbüro gibt's bei uns leider nicht, ich arbeite als Angestellte in einer privaten Nachhilfeschule. Deshalb bin ich auch, was den Urlaub angeht, stark an die Schulferien gebunden. Urlaub vor Muschu nehmen wird also nichts, aber darauf verzichten will ich natürlich auch nicht. Vielleicht kann ich ihn mir ja auszahlen lassen?? Ich muss mich nochmal informieren, ist vielleicht auch nicht direkt ein Thema für dieses Forum.
    Trotzdem Danke
    Liebe Grüße
    Carolin
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wo ihr hier gerade beim Thema Mutterschutz seid, hätte ich auch noch eine Frage einzuwerfen ... und zwar bin ich Studentin, also nicht an irgendwelche Arbeitgeber oder ähnliches gebunden ... die Semesterferien fangen ja bekanntlich erst Anfang August an, und mein ET ist der 21.6. ... wie lange vorher darf ich nicht mehr zur Uni???

    Mein Problem ist nämlich, dass ich irgendwo gehört habe, dass man 6 Wochen vor dem ET nicht mehr hindarf, bzw. nur auf eigene Verantwortung (was ich jetzt auch nicht unbedingt will) ... weiß da jemand Bescheid, wie das bei Studenten aussieht?

    Ich würde nämlich am liebsten so lange wie es geht zur Uni gehen, und dann auch so bald wie möglich nach der Geburt wieder, damit ich das Sommersemester noch voll belegen kann, bevor ich dann im nächsten Wintersemester was kürzer trete ...
  • pebblespebbles

    1,660

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich kann mir nicht vorstellen, warum du nicht zur Uni gehen solltest, schließlich darf man ja auch in den 6 Wochen vor der Geburt arbeiten, wenn man möchte.
    Wir sind ja übrigens fast gleich weit und beide aus Köln. Weißt du schon, in welches Krankenhaus du gehen wirst?
    Liebe Grüße
    Carolin
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Du kannst Dir den Urlaub auszahlen lassen, wenn die das machen, aber du könntest ihn auch nach dem Mutterschutz nehmen, dann beginnt Deine Elternzeit später. Du kannst ihn aber auch nach der Elternzeit noch nehmen.
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    pebbles schrieb:
    Wir sind ja übrigens fast gleich weit und beide aus Köln. Weißt du schon, in welches Krankenhaus du gehen wirst?

    Nee, keine Ahnung! Ich wohne ziemlich nah an Holweide, und das Krankenhaus da ist ja relativ bekannt für seine Geburten ... habe auch von mehreren positives darüber gehört! ... ich werde mir aber auf jeden Fall einige Krankenhäuser in der Umgebung angucken, und dann aus dem Bauch raus entscheiden, welches mir am ehesten zusagt ... hast Du schon eins im Auge?
    Du kommst eher aus dem Süden Kölns, oder? Meine mich zu erinnern, dass Du das mal geschrieben hast ... ich bin ganz aus dem Nord-Osten, Dünnwald (bzw. gerade her gezogen ;-) )

    Liebe Grüße,

    Fiene :)
  • steffiisteffii

    1,316

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Snoopy82 schrieb:
    Wo ihr hier gerade beim Thema Mutterschutz seid, hätte ich auch noch eine Frage einzuwerfen ... und zwar bin ich Studentin, also nicht an irgendwelche Arbeitgeber oder ähnliches gebunden ... die Semesterferien fangen ja bekanntlich erst Anfang August an, und mein ET ist der 21.6. ... wie lange vorher darf ich nicht mehr zur Uni???

    Mein Problem ist nämlich, dass ich irgendwo gehört habe, dass man 6 Wochen vor dem ET nicht mehr hindarf, bzw. nur auf eigene Verantwortung (was ich jetzt auch nicht unbedingt will) ... weiß da jemand Bescheid, wie das bei Studenten aussieht?

    Ich würde nämlich am liebsten so lange wie es geht zur Uni gehen, und dann auch so bald wie möglich nach der Geburt wieder, damit ich das Sommersemester noch voll belegen kann, bevor ich dann im nächsten Wintersemester was kürzer trete ...

    So wie Frau bis zur Geburt arbeiten darf, darft Du natürlich auch zur Uni gehen. Ich habe selber auf den Mutterschutz vor der Geburt (weitgehend) verzichtet. Auf eigenes Risiko natürlich. Auf wessen Risiko denn sonst?
  • quandelequandele

    1,868

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich bin in Holweide geboren :grin: War vor 26 Jahren das einzige KH im Umkreis, das schon Rooming-In angeboten hat. Hmmm, und das ist wohl ein Sinnlosposting, das Euch in Eurer MuSch-Frage nicht weiterbringt.

    Guckt aber doch mal auf der Seite des Familienministeriums (bmfsfj), dort sind MuSchG und Erziehungsgeldgesetz bei den Publikationen als PDF zu finden.
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    steffii schrieb:
    Auf eigenes Risiko natürlich. Auf wessen Risiko denn sonst?

    Die Frage, die ich mir stelle, ist halt, was ist, wenn irgendwas passiert ... also, ein Unfall quasi ... ob ich dann versichert bin ... wenn jetzt z.B. in der Uni ein Stuhl unter mir zusammenbrechen würde, müsste die Uni ja dafür aufkommen, also, für meine Behandlung und so, aber wenn ich auf eigenes Risiko gehe, wie ist das dann??
    (hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt ;-) ... habe nämlich keine Ahnung von dem ganzen zeugs!!)
  • steffiisteffii

    1,316

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Snoopy82 schrieb:
    steffii schrieb:
    Auf eigenes Risiko natürlich. Auf wessen Risiko denn sonst?

    Die Frage, die ich mir stelle, ist halt, was ist, wenn irgendwas passiert ... also, ein Unfall quasi ... ob ich dann versichert bin ... wenn jetzt z.B. in der Uni ein Stuhl unter mir zusammenbrechen würde, müsste die Uni ja dafür aufkommen, also, für meine Behandlung und so, aber wenn ich auf eigenes Risiko gehe, wie ist das dann??
    (hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt ;-) ... habe nämlich keine Ahnung von dem ganzen zeugs!!)

    Ach so meintest Du das. Also ich bin mir ziemlich sicher, dass Du in dem Fall weiter versichert bist. Du kannst nur keine Ansprüche geltend machen, wenn Du z.B. aufgrund des Stresses dort vorzeitige Wehen hast oder so.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Oder die Uni würde sagen, der ist nur zusammengebrochen, weil Du schwanger bist (Scheeerz) :grin:
  • pebblespebbles

    1,660

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @Snoopy82
    Ich hatte 'mal ans Klösterchen (Krankenhaus der Augustinerinnen) in der Südstadt gedacht. Hatte beim Infoabend einen guten Eindruck.
    Sei vorsichtig, manche Stühle in der Uni sind noch aus den 50ern. Und schreib' mal, wie lange du noch hinter diese komischen Klapptische passt! ;-)
    Gruß
    Carolin
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Klapptische haben wir bei uns nicht, ich studiere in Bonn ;-) :cool: (hab ja bis vor kurzem in Wesseling gewohnt, da war das näher) ... da das Gebäude erst in den 60ern gebaut wurde, sind die Stühle sicher auch von da ... haben sogar einen Hörsaal letzte Semesterferien komplett renoviert bekommen :grin: ... ich traue da eher den Aufzügen nicht, die immer sehr seltsame Geräusche machen :twisted: ;-)

    Aber wo wir gerade beim Thema Uni sind ... passt zwar nicht wirklich in den Thread, aber vielleicht weiß da jemand was ... in unserem Unigebäude ist die PCB-Belastung wohl hoch grenzwertig ... also, nicht so, dass sie schließen müssten, aber er dürfte wohl nicht viel höher sein ... kann das für mich irgendwie gefährlich werden? Habe zwar jetzt erstmal Semesterferien, aber mich würde das schon interessieren, ob ich da irgendwie aufpassen muss, oder gar nicht mehr hingehen sollte, oder so?!
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