Was kann ich machen>?

BatisdaBatisda

1,729

bearbeitet 13. 02. 2005, 13:26 in Babyprodukte
Hallo
Hatte mir bei Ebay drei Dinge per Sofortkauf erworben und dann das Geld nach Österreich überwiesen..
Ware habe ich immer noch keine und antworten tut die Verkäuferin auch nicht,zudem hat sie sich noch bei Ebay abgemeldet :flaming01:
Was kann ich tun ,ich will nicht einfach so 50 Euro zum Fenster herausschmeißen :cry:

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenn es ums Ausland geht ist es immer schlecht. Ich würde auf jeden Fall schon mal mit einem RA drohen. :???:
  • Ute_66Ute_66

    2,833

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hast du denn schon mal Ebay kontaktiert ?
  • KirstenKirsten

    3,493

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ruf doch einfach mal bei der Verkäuferin an. Vielleicht bringt das ja was...
  • s.reihss.reihs

    114

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,
    ich hatte so etwas ähnliches auch schon mal.Habe ihr dann mit rechtlichen Schritten "gedroht". Aufeinmal meldete sie sich und meine Ware habe ich auch bekommen.
    ;-)
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich würde das sofort bei eBay melden. Wenn Du Dich in "mein ebay" eingeloggt hast, ist ganz unten links ein Link: Unstimmigkeiten online klären, da gibt es einen Punkt: Ware nicht erhalten.
  • LianaLiana

    529

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wir hatten sowas auch schon mal :flaming01: Ging um 170€. Ich hab den Verkäufer auch mehrmals angeschrieben. Hab ihm auch ganz klar gesagt das ich mitbekommen hätte das er sich abgemeldet hat und das ihn dies keineswegs von seinem Vertrag entbindet. Wir haben die Telefonnummer über die Auskunft erfahren und haben mehrmals angerufen. Erst hat sich, angeblich, jhemand völlig anderes gemeldet und danach sind wir nie wieder durch gekommen.
    Eine Rückmeldung haben wir trotz zig mails zwar nicht bekommen, dafür aber noch 4 wochen doch noch unsere Ware :cool: Inzwischen hatten wir die zwar schon im Laden geholt, aber dadurch das wir sie bei ebay wieder verkauft haben, war der Verlust nicht ganz so groß.

    Wenn alles nicht hilft bietet ebay übrigens einen Käufer-Schutz an. Du musst dafür 4 Wochen warten und denen nachweisen das Du alle Schritte (ebay-Mahnungen etc.) befolgt hast. Ist von Dir aus alles wie angegeben gelaufen, bekommst Du das Geld von ebay zurück.
  • BatisdaBatisda

    1,729

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo
    Danke dann probier ich das erstmal über Ebay,denn mit rechtlichen Schritten hatte ich schon gedroht aber tritzdem nichts...
    Sie verkauft auch noch privat und hat für den letzten Monat 13 negative Bewertungen bekommen vorher war das Bewertungsprofil bei 100% denn ich achte immer sehr darauf wenn ich etwas kaufe oder lese zumindest worum es sich bei negativen Bewertungen handelte...
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sag mal, war der Kontoinhaber der gleiche Name wie der Verkäufername? Es gab doch schon Fälle, wo sich welche in Ebay-Accounts eingehackt haben, dann unter deren Namen Artikel verkauft haben, Geld eingestrichen und sind verschwunden.
  • adpatadpat

    425

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wir hatten auch mal so einen Fall.

    Haben uns mit anderen, die negativ bewertet haben in Verbindung gesetzt und einfach mal alle Daten, die wir hatten gesammelt und jeder ist dann damit aufs zuständige Polizeirevier gegeangen und hat eine Betrugsanzeige aufgegeben.
    Nach zwei Monaten haben dann alle eine Mail bekommen, und auch das Geld zurücküberwiesen und die Bitte, die Anzteige fallen zu lassen. Wobei das dann ja eh über den Staatsanwalt geht und der dann enstcheiden darf was mit dem Fall gemacht wird.

    Ebay kontaktieren hatte nichts gebracht, die hatten sich noch nicht mal gemeldet...

    Wir haben daraus gelernt, daß wir Beträge, deren Verlust wir nicht verkraften könnten, nur noch über PayPal abwickeln.

    Wünsche euch viel Glück und hoffe, ihr bekommt Geld oder Ware!

    Adriane
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    adpat schrieb:
    .....Wir haben daraus gelernt, daß wir Beträge, deren Verlust wir nicht verkraften könnten, nur noch über PayPal abwickeln.....
    Oder über Treuhand (bei ebay ist es illox) abwickeln!

    :byebye01:

    Gisela
  • LydiaLydia

    1,098

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also Ware haben wir bisher immer bekommen - aber in zwei Fällen war die alles andere als beschrieben.

    Einmal erhielten wir Bodies (übrigens auch aus Österreich), die teilweise Flecken hatten, an den Druckknöpfen bzw. oben am eingesäumten Rand ausgerissen und insgesamt ausgeleiert und in keinem guten Zustand waren. Auf mehrere mails bekamen wir keine Antwort.

    Seit einer guten Woche versuche ich - leider ebenfalls erfolglos - eine Antwort von einem anderen Ebayer zu bekommen, der mir ebenfalls fleckige, beschädigte und selbst notdürftig geflickte Ware, die er im Ebay mit "super Zustand" beschrieb, geschickt hat. War zwar nur für etwas über EUR 10,- aber trotzdem ärgerlich :sad:

    In diesen Fällen kann man wohl nur schlechte Bewertungen geben oder?
  • BatisdaBatisda

    1,729

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo
    So nun habe ich ihr mit einer Anzeige und Rechtsanwalt gedroht da kam doch glatt nach nur 2 stunden eine Antwort dass die Ware längst verschickt sei und sie für unversicherte Päkchen nichts kann die dann verloren gehen...
    Ich hatte mit ihr abgemacht dass es versichert wird denn ich hab schließlich 12 Euro porto überwiesen :flaming01:
    Und was nun??
    Jetzt weiß ich auch nicht mehr weiter :???:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Tja, dann noch einmal mit dem RA drohen, wenn Du einen anderen Versand vereinbart hast, dann trägt er die Schuld.
  • luxorluxor

    1,282

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Sandra,

    na wenn Du mit ihr vereinbart hast, dass ein versicherter Versand erfolgen soll, hast Du doch auch mehr Geld für Porto überwiesen. Und wenn sie nun einfach unversichert schickt ist das nicht Dein Problem sondern ihr`s.

    Mach doch jetzt mal eine Beschwerde über ebay - Artikel nicht erhalten, bzw. auf dem Versandweg verloren gegangen. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du für versicherten Versand bezahlt hast, der Verkäufer jetzt aber schreibt, er hat unversichert verschickt, kannst Du einen Antrag im Rahmen des Käuferschutzes stellen (geh mal bei ebay auf Hilfe und gib dort Käuferschutz ein, da kommt ein Link mit dem Formular). Allerdings bindest Du Dir trotzdem 25 Euro ans Bein, das ist immer die Selbstbeteiligung bei der Sache. Ich würde dem Verkäufer nochmal auf die Füße treten und fragen, was er mit dem Restgeld für Porto gemacht hat. Die Mails hast Du doch bestimmt noch, wo ihr versicherten Versand vereinbart habt. Und wenn trotzdem anders verschickt wird, muss der Verkäufer das Risiko tragen und bei Verlust das Geld komplett erstatten.

    Sowas liebe ich auch. Im Unrecht und dann auch noch frech werden. Droh einfach nochmal mit rechtlichen Konsequenzen.

    Gruß und viel Erfolg
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    selbst wenn es unversichert wäre, muss der Verkäufer beweisen, dass er die Ware zur Post gebracht hat. Ok, das passt jetzt hier nicht, aber nur zur Info, damit kann man auch immer drohen, das können nämlich die wenigsten beweisen!

    Du kannst jetzt noch mal fragen, ob sie einen Suchauftrag bei der post gemacht hat, das soll sie dir auch beweisen, ansonsten klag dein Geld, du wirst auf jeden Fall recht bekommen!
  • LeahLeah

    409

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ cora: wie soll man das denn beweisen? Die Post gibt bei Päckchen keine Einlieferungsbestätigung.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @cora: So ganz stimmt das nicht. Als Privatperson gibt es die Möglichkeit der Ausschlussklausel, das ist sogar im BGB geregelt.

    Deshalb versende z. B. nur noch versichert, egal, wie hoch der Warenwert ist.

    :byebye01:

    Gisela
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @Gisela: wo denn?

    @Leah: so was kann man dann nur durch Zeugen uä. beweisen... - wer bringt aber ein Päckchen zu zweit zur post? Eben.... deshalb al sPaket mit Einlieferungsbeleg verschicken, die sind bis zu einem gewissen Betrag versichert.
  • BatisdaBatisda

    1,729

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo
    Ich habe bislang immernoch nichts erreicht und habe ihr nun folgendes geschrieben:


    Hallo
    Wie wollen wir uns denn nun einigen >?
    Es war schließlich abgemacht,dass es versichert verschickt wird und da Sie es unversichert verschickt haben liegt das Problem bei Ihnen...
    Ich habe mich bei meinem Rechtsanwalt erkundigt der mir bestätigte dass ich im Recht bin und selbst wenn wir unversicherten Versand vereibart hätten,müssten Sie bekegen dass Sie das Paket zur Post gebracht haben....
    Ich würde sagen dass ich noch so kooperativ bin und Ihnen bis Montag Zeit gebe eine Lösung zu finden und sich bei mir zu melden,ansonsten übergebe ich es dann Montag Nachmittag bei meinem Rechtsanwalt und es spricht momentan nicht wirklich etwas für Sie denn die ganzen negativen Bewertungen und dann die Abmeldung die bei Ebay erfolgten sind sehr wunderlich....

    Mal abwarten was nun kommt,was meint ihr dazu>?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    cora schrieb:
    @Gisela: wo denn?
    Das ist im BGB §§ 433 - 480, hier insbesondere im Untertitel 1, Allgemeine Vorschriften §§ 433 - 453 geregelt.

    Nur in Batisdas Fall kommt das nicht zum Tragen, da sie eine andere Versandart (in dem Fall versichert) gewählt hat und die Verkäuferin den Vertrag durch den angeblich unversicherten Versand nicht erfüllt hat und sie somit trotzdem in der Nachweispflicht ist.

    Das Theater haben wir schon zigtausendmal in den ebay-Hilfeforen durchgekaut und bei Privatverkäufern keine Alternative als versicherten Versand als sicheren Weg gefunden. :traurig04:

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Aber tritt das BGB hier überhaupt in Kraft, schließlich lebt der Verkäufer in Österreich? Ich habe da keine Ahnung von, ist nur mal so eine Nachfrage :oops:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wir (cora und ich) sprachen auch nicht von Batisdas Fall sondern generell... ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ach so :idea:
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @Gisela: ja, Batisda Fall ist anders!

    wenn unversicherter Versand vereinbart wurde, ist § 447 BGB (Versendungskauf) einschlägig.


    § 447
    Gefahrübergang beim Versendungskauf
    (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

    (2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.


    Absatz 1 ist einschlägig, wenn es sich um keinen Verbrauchsgüterkauf handelt. Demzufolge geht die Gefahr der Verschlechterung bzw. des Verlusts bereits dann vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Ware der für den Transport bestimmten Person (z. Bsp. Post, Spedition) übergibt.

    Der Verkäufer muss dann beweisen, dass er die Ware an die Post übergeben hat, da in dem Moment die Gefahr übergegangen ist. Dies geht bei einem unversicherten Päckchen nur mit Zeugen oder einer Quittung, die man sich selbst herstellen muss, und die Post dann unterschreiben lassen muss.

    (s. Urteil LG Berlin 1.10.2003, Az 18 O 117/03) ;-)

    Das Problem ist dann natürlich, dass niemand einen Rechtstreit deswegen anfangen will, wenn es um kleine Summen geht. Deshalb ist versicherter Versand immer das beste.
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