so, wieder mal ein problemchen:
wir haben erziehungsgeld beantragt, und zwar regelbetrag von 300 euro. zur berrechnung diente unser steuerbescheid des letzten jahres. damals war mein mann 2 moinate azubi und vier monate arbeitslos. die restlichen 6monate war er wieder beschäftigt. demnach war sein einkommen ziemlich gering. wir haben jetzt auch das erziehungsgeld zugesprochen bekommen (für die ersten 12lebensmonate). für das zweite jahr müssten wir ja erneut einen antrag stellen. da würden wir aber den steuerbescheid von diesem jahr einreichen müssen...dabei würde denen wahrscheinlich auffallen, dass wir schon dieses jahr über dem einkommen liegen, um das volle erziehungsgeld zu bekommen. jedenfalls vom 7-12 monat. und jetzt hab ich schiss, dass sie dann das geld zurückfordern...soll ich dann überhaupt den zweitantrag stellen?? den vollen betrag würden wir nicht mehr bekommen, aber es würde wahrscheinlich anteilig berechnet werden und da würden ein paar euro bei raus kommen.
man oh man...das ist ein paragraphendschungel, da blick ich nicht mehr durch :traurig04:
vielleicht hat hier jemand eine ahnung??
Kommentare
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ich bzw. wir haben auch versucht, uns jetzt schon mit dieser Materie auseinander zu setzen und mussten leider feststellen, dass ich bzw. wir wahrscheinlich gar kein Erziehungsgeld bekommen :sad: :flaming01: Tja, da ich im Moment arbeite und mein Partner auch...... Wird ja alles berechnet und wir liegen definitiv drüber......
Was soll ich dazu noch sagen?..... Auch keine tollen Aussichten......
Wir werden demnächst einfach mal zur Erziehungsgeldstelle gehen und uns erkundigen, ob es sich überhaupt lohnt einen Antrag zu stellen.
Trotzdem bin ich sehr gespannt, wie weitere Erfahrungswerte diesbezüglich sind.
LG
ET: 17.07.2005
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Also ich weiß nicht ob in dem Bescheid drin steht, das du dich melden muss, wenn Euer Einkommen gestiegen ist. Wenn nicht, dann kannst Du meiner Meinung nach unbekümmert den neuen Antrag stellen. Da steht ja etwas von:
Mitteilungspflicht hinten drauf.
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So verstehe ich das zumindest.
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Wenn du aber eine amtliche Absicherung haben möchtest, dann frag' doch einfach bei eurer Erziehungsgeldstelle nach. Bei uns sind die Mitarbeiter dort eigentlich ganz nett...
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Aber da steht: "sie sind verpflichtet, der l-bank jede wesentliche änderung in den für den anspruch auf erziehungsgeld und seine zahlung maßgeblichen verhältnisse unverzüglich schriftlich mitzuteilen..."
weiter..."sollte durch eine verletzung der mitteilungspflicht erziehungsgeld zu unrecht ausgezahlt werden, so wird dies zurückgefordert und ist von ihnen zu erstatten"...
ich versteh nur eins nicht, warum wird dann nicht gleich mit dem einkommen des jahres gerechnet, in dem das erziehungsgeld gezahlt wird?? ich werd ja nicht die einzige sein mit dem problem. leute die im vorjahr azubis waren oder studiert haben, haben ja das gleiche problem...oder wenn man eine lohnerhöhung bekommen hat...
versteh das system nicht.... :confused01:
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ja, wenns so ist, ist ja gut. aber ich hab keine lust dann noch nachzuzahlen...
ich werd nochmal anrufen...
ich hab auch einige tage zum ausfüllen gebraucht....
bürokratie stinkt.... :mad:
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Also ich habe mir den Antrag jetzt noch einmal genau angesehen, Zurückzahlen musst Du sicher nichts ;-)
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ich hab jetzt auch nochmal nachgesehen und versteh das auch so, das im ersten jahr mit dem einkommen vor der geburt gerechnet wird und das zweite jahr mit dem einkommen der geburt...und alles andere ist egal...
nochmal danke für eure mühen!! :knutsch01:
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Bei uns wurde nämlich definitiv das laufende Jahr berechnet.
Kann aber eigentlich ja garnicht sein wo´s doch Bundeserziehungsgeld ist.
Aber vielleicht liegt´s auch daran, dass ich keine Steuererklärung gemacht hab :traurig04:
Hab unseren Bescheid allerdings auch angefochten, bis ich ihn so hatte wie ich ihn wollte.
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mittlerweile steig ich da jetzt endlich mal durch...
Der Antragsteller (meist Mutter) muss das Einkommen von dem Jahr angeben für das der Antrag ist. Der Partner muss das Einkommen vom Geburtsjahr angeben.
Also:
Geburt: 2004
Antragsteller: Ich
Ich muss das (voraussichtliche) Einkommen von 2005 angeben und mein Partner von 2004.
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:byebye01:
Gisela
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Ich habe mir den Antrag noch nicht geholt, weil ich ja noch etwas Zeit habe (ET im Juni), aber habe mich schonmal etwas rumgelesen, und bin da auf etwas gestoßen, was mir nicht ganz klar ist ...
Irgendwo stand, dass der Elternteil das Geld bekommt, der Anspruch hat, und wenn beide Anspruch haben, kann man sich aussuchen, wer das Geld bekommt ... ist das nur bei nicht-verheirateten Eltern so??? Weil ich fände es sonst etwas unlogisch ...
Die Sache ist nämlich die, ich werde im April heiraten, bin also dann, wenn ich den Antrag stelle, verheiratet (mit dem Vater von meinem Kind ;-) ) ...
ich selbst bin studentin, werde das auch bleiben, und bin mit meinem Einkommen (bafög) ganz klar unter der Grenze fürs Erziehungsgeld ...
mein zukünftiger Mann ist noch in der Ausbildung, wird aber zum 1.9. fertig ... in diesem Jahr wird er also auch noch unter der Einkommensgrenze liegen, weil er ja bis August nicht so viel verdient hat in der Ausbildung, aber im nächsten Jahr wird er sicherlich über der Grenze liegen (Polizeibeamter im gehobenen Dienst), so dass wir, wenn sein Einkommen angerechnet wird, dann keinen Anspruch mehr hätten ... wenn meins angerechnet wird, aber schon ....
Jetzt die Frage: kann ich da einfach mein Einkommen anrechnen lassen, und die interessieren sich nicht für das von meinem Mann, oder gilt bei Verheirateten generell die Summe aus beiden Einkommen??? (ich denke ja eher zweiteres, aber das steht da halt nirgendwo) ...
Und dann ncoh eine Frage: Wie finde ich die zuständige Erziehungsgeldstelle?? Hab was von Versorgungsamt gelesen ... ich gehe also einfach zum Versorgungsamt in KÖln und sage "hallo, ich möchte erziehungsgeld haben?" ...
Und wann sollte man das beantragen? schon vor der geburt oder geht das erst nachher?
Ich hoffe, irgendwer kann meine Fragen so halbwegs beantworten ... danke schonmal im Voraus
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In Köln ist das besonders schön, die Stadt schickt die Geburtsurkunde direkt zum Versorgungsamt. Die schicken Dir dann das Formular automatisch. Dieses füllst Du dann aus und ich hatte nach 1,5 Wochen schon meinen Bescheid
Vor der Geburt geht das nicht, da Du da ja noch keine Geburtsurkunde hast.
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Das find ich ja supi, dass das in Köln so unkompliziert geht! Da muss ich mich ja quasi um gar nix kümmern, sondern nur warten, und dann das Formular ausfüllen
Find ich supi!
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Schwach kann ich mich dran erinnern, dass es eine 20% Klausel gibt. Also wenn das Einkommen um 20% sinkt, sollte man das erwähnen oder so...
Lukas wurde 2004 geboren, sie wollten unsere Einkommen aus 2003 zur Berechnung.
Nu ist ja 2005 und dank Hartz 4 haben wir definitiv 20% weniger Einkommen.
Meint ihr, es lohnt sich, da mal nachzuhaken, ob wir evtl. mehr Geld bekommen?
Wir haben nämlich nur für das erste Halbjahr den vollen Satz von 300 € (auf zwei Jahre) bekommen, danach bekommen wir nur noch 197 € :flaming01: und das obwohl Männe (Antragsteller) arbeitslos war und AlHilfe bekam und ich nur 3 Monate gearbeitet hatte und dann arbeitslos wurde :twisted:
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Ich bekomme seit März diesen Jahres Hartz 4.
Stefan kriegt Bafög. Wir sind nicht verheiratet, leben aber ja zusammen in einer Wohnung. Zählen wir also eheähnliche Gemeinschaft (oder wie das bei ALG II so toll hieß) ? Apropo Hartz 4, weiß wer ob sie mir das Erziehungsgeld und Kindergeld dann von meinem Geld abziehen?
Ist Bafög denn bei der Berechnung vom Erzeihungsgeld als Einkommen angesehen? Bei meinem Antrag auf Hartz 4 hat mir der Sachbearbeiter gesagt das Bafög meines Partners wird nicht bei mir abgezogen oder mitberechnet weil Bafög kein Einkommen im eigentlichen Sinne ist sondern eine Leihgabe :confused01:
Das soll mal alles einer verstehen :flaming01:
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675
Wenn es stimmt das Bafög beim Erziehungsgeld nicht angerechnet wird und ich mein Einkommen vom letzten Jahr angeben muß, müßten wir doch also den vollen Satz (300€? monatlich :shock: ) Erziehungsgeld bekommen oder?
PS: Entschuldigt die vielen Fragen, scheine täglich unsicherer zu werden :oops:
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wenn ich die angegebenen 24 % abziehe, komme ich auf 36.000 und dann kann man sich das beantragen eigentlich sparen, oder???
ich blick's einfach nicht ......
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Warum bekommst Du nur 311 EUR der Regelsatz liegt doch soviel ich weiss bei 345 EUR oder?
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- bei der Frage, ob ich mit dem Vater des Kindes in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe, muss ich da "ja" ankreuzen? Wir sind ja verheiratet, und ich habe in der Zeile drüber schon angegeben, dass ich verheiratet bin (da wurde aber nicht gefragt, ob mein Ehemann der Vater des Kindes ist) ... eigentlich muss ich da nichts ankreuzen, weil die ja davon ausgehen können, dass wenn ich verheiratet bin, ich mit dem Vater des Kindes zusammen lebe, oder?
- bei den Angaben zum Mutterschaftsgeld ... ich habe den Antrag dafür noch nicht fertig machen können, da meine Chefin es scheinbar nicht gebacken bekommt, einzutragen, wie viel ich verdient habe .... ich bin Studentin und gehe nebenbei auf 400-€-Basis arbeiten, bekomme also dann diese einmalige Zahlung Mutterschaftsgeld ... jetzt ist hier aber nur anzukreuzen "kein Mutterschaftsgeld" oder "Mutterschaftsgeld als laufende Zahlung" ... aber beides ist doch falsch, oder?
- bei der Frage, ob ich bis zu Beginn der Mutterschutzfrist gearbeitet habe, muss ich da "ja" oder "nein" ankreuzen, wenn es sich bei der Arbeit um eine geringfügige Beschäftigung auf 400-€-Basis gehandelt hat?
- bei den Angaben zur Elternzeit ... da ist doch richtig, wenn ich ankreuze, dass ich keine Elternzeit nehme, oder? Weil ich werde ja weiter studieren, und eine feste Arbeit habe ich ja sowieso nicht ...
- wenn man keine Einkünfte hatte, die da einzutragen sind, muss man ja glaubhaft darlegen, wie man den Lebensunterhalt bestritten hat ... muss ich da jetzt eintragen, dass ich Bafög bekomme? Oder wird das Bafög irgendwo anders angegeben? Oder gar nicht? ... oder gilt das "Keine Einkünfte" nur, wenn auch der Partner keine Einkünfte hatte? Weil mein Mann hat ja regelmäßige Einkünfte, die auf dem Steuerbescheid drauf stehen ...
- dann die Frage, ob Regelbetrag oder Budgetbetrag ... da weiß ich nicht, was für uns günstiger ist ... ich werde ja weiterhin Studentin bleiben, also kein Einkommen anzurechnen haben ... mein Mann wird im Sommer mit der ausbildung fertig und verdient ab dann zu viel, so dass wir im 2. Lebensjahr nichts mehr bekommen würden, wenn sie dann das aktuelle Einkommen haben wollen ... wenn sie im 2. Lebensjahr allerdings den Steuerbescheid von 2005 wollen, sind wir mit dem Jahreseinkommen unter der Grenze, weil mein Mann ja bis einschließlich August 2005 nicht so viel verdient ... kann mir jemand sagen, was die für den Folgeantrag fürs 2. Lebensjahr für eine Bescheinigung haben wollen?
So, das war's, der Rest ist mir klar ;-) :cool: ... wäre supi-lieb, wenn jemand, der sich vielleicht damit auskennt oder selber dieses Ding ausgefüllt hat, erklären könnte, was ich da eintragen muss!
Liebe Grüße,
Christina
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Elternzeit ist aber doch Voraussetzung für das Erziehungsgeld, oder irr ich da??
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Also da würde ich kein Kreuz machen, Du lebst doch nicht in "eheähnlichen Gemeinschaft" sonder in "ehelicher Gemeinschaft" und das ihr zusammen lebt, das sehen die 1. an der Adresse und zweitens hast Du ja nicht getrennt Lebend angekreutzt. Die Frage ist wohl für die, die nicht verheiratet sind.
Wieso auch bei einem 400 EUR Job hast Du doch anspruch auf Mutterschaftsgeld. Oder? Und zwar zahlt er Arbeitgeber den differenz Betrag.
Ja, hast Du ja.
Ähm... nun ja, also ich glaube Du kriegst doch das Erziehungsgeld gerade wegen der Elternzeit. Und die wollen wissen ob Du weiter Arbeitst und wieviel in welchem Umfang.
Also das Bafög würde ich angeben, wenn es nicht mitberücksichtigt wird, dann ist ja gut.
Gib das mal bei Google ein "Erziehungsgeldantrag_1Lebensjahr.pdf" da siehst du dann das Formular für das 2. Lebensjahr. Da musst Du nur das angeben, was Du im ersten Lebensjahr verdient hast.
Aber die sind in Köln sehr freundlich du kannst da anrufen und fragen, sicher ist sicher. ;-)
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Jein ... ich muss den Antrag ja an dieses Amt in Bonn richten und bekomme dann wohl diese einmalige Zahlung, wenn ich das richtig verstanden habe ... ich bin ja Studentin und privat versichert, das heißt, die Krankenkasse zahlt eh nix ... bei mir ist es auch so, dass der Job sehr unregelmäßig ist ... ich habe nie die vollen 400€ gehabt, im Januar/Februar war ich z.B. gar nicht, und auch sonst gehe ich halt je nach Bedarf ...
Ich weiß halt auch nicht, ob und vor allem wo ich den Job angeben muss ...
Aber ohne festen Job kann ich doch keine Elternzeit haben, oder wie ist das?
Hat hier vielleicht jemand eine ähnliche Situation wie ich (Studentin mit unregelmäßigem Nebenjob)??
Danke, dann werd ich das auch mal machen!!!
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Den Job musst Du angeben, wenn Du ihn nach der Geburt noch ausübst. Das Mutterschaftsgeld, jedenfalls den Differenzbetrag den der Arbeitgeber zahlen muss muss soviel ich weiss aus den durchschnitt der letzen 3 Monate berechnet werden. Also dann Mai, April und März. Hast Du da zusammen 600 EUR verdient, dann kriegst Du 200 pro Monat. (aber bei Deinem Sonderfall solltest Du da genau nachfragen)
Sicher, es geht NICHT darum was Du jetzt vor der Geburt machst sondern danach, Du "verflichtest" dich praktisch nach der Geburt die Elternzeit zu nehmen und nicht arbeiten zu gehen.
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Ja ich!! Aber ich habe mich noch gar nicht informiert!! Wie geht das denn mit dem Einmalbetrag als Mutterschaftsgeld?
Ich habe auch einen Nebenjob als Studentische Aushilfe. Verdiene aber regelmäßig über 600 Euro. Mein Arbeitgeber hat mir aber bisher nur dann gezahlt, wenn ich da war, also kein Urlaub und auch nicht, wenn ich krank war. Ich denke nicht, dass er mir Mutterschaftsgeld zahlen wird. Vorher kündigt er mich bestimmt, aber das darf er glaub ich gar nicht.
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für Studenten gilt die Obergrenze von 30 Arbeitsstunden wöchentlich nicht. Studium ist nämlich Ausbildung und keine Arbeit. Du gehst in Elternzeit und ob Du weiterstudierst oder nicht, ist denen wurscht. Meinst Du wirklich, dass Du völlig ohne Urlaubssementer auskommen wirst? Im ersten Jahr mit Baby wird es ja sonst schon extrem stressig: Baby, Studium und Job??! Aber vielleicht hast Du ja das Glück einer Nah-Oma oder so.
Liebe Grüße
marylu
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Du kanst auch da nicht gekündigt werden, wenn du schwanger bist, da Kündigungsschutz während schwangerschaft!
Er hat zu zahlen, ob du jetzt krank bist oder sonst was - besteht darauf!!
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Bei der Arbeit geht es mir vor allem um meinen Nebenjob, wo und wie ich den angeben muss ... weil ich gehe halt unregelmäßig kellnern, und kann nicht sagen "soundso viele Stunden in der Woche" ... das sind mal 10 im Monat, mal 40 im Monat, mal gar keine ...
Das mit dem Studium wird denke ich ganz gut gehen, weil ich dieses und letztes Semester viel machen konnte, und im nächsten Semester dann nur noch 10 Wochenstunden haben werde ... außerdem ist mein Mann dann im Schichtdienst, also viel zu Hause, und es gibt zwei Omas, die sich schon drauf freuen, auf ihr Enkelchen aufzupassen ... der Job steht sowieso hintenan, da kann ich mir selber aussuchen, wann ich Zeit habe, zu arbeiten ... von daher wird das schon klappen! ... bis MItte Oktober sind ja sowieso erstmal Semesterferien!
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Genau so ist es!! Und sie sitzen auch am längeren Hebel, denn wenn ich auf die Zahlung bestehe, werde ich nächsten Monat meinen Job sicher los sein und hier oben einen Job zu finden ist nicht gerade einfach.
@cora: danke, dass du meine Gedanken bestätigst, mir war auch so, dass ich während der Schwangerschaft nicht gekündigt werden darf.