erziehungsgeld...kapiert das jemand??

Lulu78Lulu78

97

bearbeitet 6. 06. 2005, 15:15 in Plauderecke
so, wieder mal ein problemchen:
wir haben erziehungsgeld beantragt, und zwar regelbetrag von 300 euro. zur berrechnung diente unser steuerbescheid des letzten jahres. damals war mein mann 2 moinate azubi und vier monate arbeitslos. die restlichen 6monate war er wieder beschäftigt. demnach war sein einkommen ziemlich gering. wir haben jetzt auch das erziehungsgeld zugesprochen bekommen (für die ersten 12lebensmonate). für das zweite jahr müssten wir ja erneut einen antrag stellen. da würden wir aber den steuerbescheid von diesem jahr einreichen müssen...dabei würde denen wahrscheinlich auffallen, dass wir schon dieses jahr über dem einkommen liegen, um das volle erziehungsgeld zu bekommen. jedenfalls vom 7-12 monat. und jetzt hab ich schiss, dass sie dann das geld zurückfordern...soll ich dann überhaupt den zweitantrag stellen?? den vollen betrag würden wir nicht mehr bekommen, aber es würde wahrscheinlich anteilig berechnet werden und da würden ein paar euro bei raus kommen.

man oh man...das ist ein paragraphendschungel, da blick ich nicht mehr durch :traurig04:
vielleicht hat hier jemand eine ahnung??

Kommentare

  • MorganaMorgana

    244

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,
    ich bzw. wir haben auch versucht, uns jetzt schon mit dieser Materie auseinander zu setzen und mussten leider feststellen, dass ich bzw. wir wahrscheinlich gar kein Erziehungsgeld bekommen :sad: :flaming01: Tja, da ich im Moment arbeite und mein Partner auch...... Wird ja alles berechnet und wir liegen definitiv drüber......

    Was soll ich dazu noch sagen?..... Auch keine tollen Aussichten......

    Wir werden demnächst einfach mal zur Erziehungsgeldstelle gehen und uns erkundigen, ob es sich überhaupt lohnt einen Antrag zu stellen.

    Trotzdem bin ich sehr gespannt, wie weitere Erfahrungswerte diesbezüglich sind.

    LG


    ET: 17.07.2005
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dein Einkommen wird aber dann nicht berücksichtig, nur das was du wärend deiner Elternzeit verdienst und das was dein Mann verdient hat.

    Also ich weiß nicht ob in dem Bescheid drin steht, das du dich melden muss, wenn Euer Einkommen gestiegen ist. Wenn nicht, dann kannst Du meiner Meinung nach unbekümmert den neuen Antrag stellen. Da steht ja etwas von:

    Mitteilungspflicht hinten drauf.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also man muss ja beim Beantragen den Verdienst des letzten Jahres angeben. Wieviel du dieses Jahr verdienst (oder dein Mann), ist denen somit egal, und auch wenn es mehr ist musst du meines Wissens nichts zurückzahlen. Es kann halt nur sein, dass du dann fürs zweite Jahr (wo der Verdienst dieses Jahres zählen würde) nichts mehr bekommst.

    So verstehe ich das zumindest.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe diesen Antrag auch über mehrere Tage ausgefüllt und manchmal war ich auch ratlos :roll: . Allerdings bin ich mir sehr sicher, dass es sich so verhält wie smoothie es geschrieben hat: In eurem Fall ist sein Einkommen aus 2003 Berechnungsgrundlage für die ersten 12 Lebensmonate. Was er 2004 verdient hat interessiert erst bei dem nächsten Antrag.
    Wenn du aber eine amtliche Absicherung haben möchtest, dann frag' doch einfach bei eurer Erziehungsgeldstelle nach. Bei uns sind die Mitarbeiter dort eigentlich ganz nett...
  • Lulu78Lulu78

    97

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ja, es wird mit dem einkommen des vorjahres gerechnet...
    Aber da steht: "sie sind verpflichtet, der l-bank jede wesentliche änderung in den für den anspruch auf erziehungsgeld und seine zahlung maßgeblichen verhältnisse unverzüglich schriftlich mitzuteilen..."
    weiter..."sollte durch eine verletzung der mitteilungspflicht erziehungsgeld zu unrecht ausgezahlt werden, so wird dies zurückgefordert und ist von ihnen zu erstatten"...
    ich versteh nur eins nicht, warum wird dann nicht gleich mit dem einkommen des jahres gerechnet, in dem das erziehungsgeld gezahlt wird?? ich werd ja nicht die einzige sein mit dem problem. leute die im vorjahr azubis waren oder studiert haben, haben ja das gleiche problem...oder wenn man eine lohnerhöhung bekommen hat...
    versteh das system nicht.... :confused01:
  • Lulu78Lulu78

    97

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Katzenauge schrieb:
    Ich habe diesen Antrag auch über mehrere Tage ausgefüllt und manchmal war ich auch ratlos :roll: . Allerdings bin ich mir sehr sicher, dass es sich so verhält wie smoothie es geschrieben hat: In eurem Fall ist sein Einkommen aus 2003 Berechnungsgrundlage für die ersten 12 Lebensmonate. Was er 2004 verdient hat interessiert erst bei dem nächsten Antrag.
    Wenn du aber eine amtliche Absicherung haben möchtest, dann frag' doch einfach bei eurer Erziehungsgeldstelle nach. Bei uns sind die Mitarbeiter dort eigentlich ganz nett...

    ja, wenns so ist, ist ja gut. aber ich hab keine lust dann noch nachzuzahlen...
    ich werd nochmal anrufen...

    ich hab auch einige tage zum ausfüllen gebraucht....

    bürokratie stinkt.... :mad:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja das wäre wenn Du jetzt wieder arbeiten gehen würdest. Aber so haben die doch schon gesehen, das dein Mann arbeiten geht und eine kleine Lohnerhöhung macht da sicher nichts aus.

    Also ich habe mir den Antrag jetzt noch einmal genau angesehen, Zurückzahlen musst Du sicher nichts ;-)
  • Lulu78Lulu78

    97

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    da wird man ja ganz :nervous01: gaga...
    ich hab jetzt auch nochmal nachgesehen und versteh das auch so, das im ersten jahr mit dem einkommen vor der geburt gerechnet wird und das zweite jahr mit dem einkommen der geburt...und alles andere ist egal...


    nochmal danke für eure mühen!! :knutsch01:
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    aber wird da wirklich auch mein gehalt des vorjahres veranschlagt?? im jahr der geburt, also ab jetzt, hab ich doch kein einkommen mehr und das soll das erziehungsgeld doch ausgleichen.... da ist es doch latte ob ich letztes jahr ne mille verdient hab, denn davon hab ich ja letztes jahr gelebt, bringt dochj also niemandem was
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dein Einkommen nicht aber das von Deinem Mann....
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Genau, es wird immer nur das Einkommen des letzten Jahres von dem z. Zt. arbeitenden Elternteil berechnet. Es ist also egal, was man als Mutter (oder Vater, halt derjenige der die Elternzeit in anspruch nimmt) im letzten Jahr verdient hat.
  • SusiSusi

    37

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ist das bei uns Bayern mal wieder anderst?

    Bei uns wurde nämlich definitiv das laufende Jahr berechnet.

    Kann aber eigentlich ja garnicht sein wo´s doch Bundeserziehungsgeld ist.
    Aber vielleicht liegt´s auch daran, dass ich keine Steuererklärung gemacht hab :traurig04:

    Hab unseren Bescheid allerdings auch angefochten, bis ich ihn so hatte wie ich ihn wollte. :grin:
  • Steffi21Steffi21

    669

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hi ihr Lieben,

    mittlerweile steig ich da jetzt endlich mal durch...

    Der Antragsteller (meist Mutter) muss das Einkommen von dem Jahr angeben für das der Antrag ist. Der Partner muss das Einkommen vom Geburtsjahr angeben.

    Also:
    Geburt: 2004
    Antragsteller: Ich

    Ich muss das (voraussichtliche) Einkommen von 2005 angeben und mein Partner von 2004.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Susi: wir kommen auch aus Bayern und mein Mann hat das Einkommen vom Jahr vor der Geburt angegeben.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Beim Erziehungsgeld handelt es sich in den ersten zwei Lebensjahren um eine Bundesleistung, deren Berechnung in allen Bundesländern gleich erfolgt. In Bayern gibt es auch noch ein drittes Jahr, hier wird aber die Berechnung genauso durchgeführt wie für das BErzG.

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Eine Bekannte von mir hatte das gleiche Problem das ihr Mann beim ersten Antrag kurzzeitig Arbeitslos war. Als sie den Antrag fürs zweite Kind das nur 17 Monate später kam abgab hat man ihr gesagt was einmal bewilligt sei sei für die Abgehakt...
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich werde mich hier dann auch gleich mal mit ner Frage einklinken, weil ich auch noch nicht so ganz durchblicke (bin immerhin froh, dass ich geübte Bafög-Antrag-Ausfüllerin bin :grin: :cool: ) ...

    Ich habe mir den Antrag noch nicht geholt, weil ich ja noch etwas Zeit habe (ET im Juni), aber habe mich schonmal etwas rumgelesen, und bin da auf etwas gestoßen, was mir nicht ganz klar ist ...

    Irgendwo stand, dass der Elternteil das Geld bekommt, der Anspruch hat, und wenn beide Anspruch haben, kann man sich aussuchen, wer das Geld bekommt ... ist das nur bei nicht-verheirateten Eltern so??? Weil ich fände es sonst etwas unlogisch ...

    Die Sache ist nämlich die, ich werde im April heiraten, bin also dann, wenn ich den Antrag stelle, verheiratet (mit dem Vater von meinem Kind ;-) ) ...

    ich selbst bin studentin, werde das auch bleiben, und bin mit meinem Einkommen (bafög) ganz klar unter der Grenze fürs Erziehungsgeld ...

    mein zukünftiger Mann ist noch in der Ausbildung, wird aber zum 1.9. fertig ... in diesem Jahr wird er also auch noch unter der Einkommensgrenze liegen, weil er ja bis August nicht so viel verdient hat in der Ausbildung, aber im nächsten Jahr wird er sicherlich über der Grenze liegen (Polizeibeamter im gehobenen Dienst), so dass wir, wenn sein Einkommen angerechnet wird, dann keinen Anspruch mehr hätten ... wenn meins angerechnet wird, aber schon ....

    Jetzt die Frage: kann ich da einfach mein Einkommen anrechnen lassen, und die interessieren sich nicht für das von meinem Mann, oder gilt bei Verheirateten generell die Summe aus beiden Einkommen??? (ich denke ja eher zweiteres, aber das steht da halt nirgendwo) ...

    Und dann ncoh eine Frage: Wie finde ich die zuständige Erziehungsgeldstelle?? Hab was von Versorgungsamt gelesen ... ich gehe also einfach zum Versorgungsamt in KÖln und sage "hallo, ich möchte erziehungsgeld haben?" ...

    Und wann sollte man das beantragen? schon vor der geburt oder geht das erst nachher?

    Ich hoffe, irgendwer kann meine Fragen so halbwegs beantworten ... danke schonmal im Voraus :grin:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hm, es gilt das Einkommen Deines Mannes aus dem letzen Jahr.

    In Köln ist das besonders schön, die Stadt schickt die Geburtsurkunde direkt zum Versorgungsamt. Die schicken Dir dann das Formular automatisch. Dieses füllst Du dann aus und ich hatte nach 1,5 Wochen schon meinen Bescheid :grin:

    Vor der Geburt geht das nicht, da Du da ja noch keine Geburtsurkunde hast.
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ok, danke für die Info! :grin:
    Das find ich ja supi, dass das in Köln so unkompliziert geht! Da muss ich mich ja quasi um gar nix kümmern, sondern nur warten, und dann das Formular ausfüllen :grin:
    Find ich supi! :grin:
  • kerstinjkerstinj

    2,322

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich klink mich auch mal ein mit ner Frage:
    Schwach kann ich mich dran erinnern, dass es eine 20% Klausel gibt. Also wenn das Einkommen um 20% sinkt, sollte man das erwähnen oder so...
    Lukas wurde 2004 geboren, sie wollten unsere Einkommen aus 2003 zur Berechnung.
    Nu ist ja 2005 und dank Hartz 4 haben wir definitiv 20% weniger Einkommen.
    Meint ihr, es lohnt sich, da mal nachzuhaken, ob wir evtl. mehr Geld bekommen?
    Wir haben nämlich nur für das erste Halbjahr den vollen Satz von 300 € (auf zwei Jahre) bekommen, danach bekommen wir nur noch 197 € :flaming01: und das obwohl Männe (Antragsteller) arbeitslos war und AlHilfe bekam und ich nur 3 Monate gearbeitet hatte und dann arbeitslos wurde :twisted:
  • NinelenNinelen

    675

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich wollte mich grad auch mal eben schlau machen mit dem über Goggle gefundenen Erziehungsgeldrechner aber ich scheitere schon beim ausfüllen :oops:

    Ich bekomme seit März diesen Jahres Hartz 4.

    Stefan kriegt Bafög. Wir sind nicht verheiratet, leben aber ja zusammen in einer Wohnung. Zählen wir also eheähnliche Gemeinschaft (oder wie das bei ALG II so toll hieß) ? Apropo Hartz 4, weiß wer ob sie mir das Erziehungsgeld und Kindergeld dann von meinem Geld abziehen?

    Ist Bafög denn bei der Berechnung vom Erzeihungsgeld als Einkommen angesehen? Bei meinem Antrag auf Hartz 4 hat mir der Sachbearbeiter gesagt das Bafög meines Partners wird nicht bei mir abgezogen oder mitberechnet weil Bafög kein Einkommen im eigentlichen Sinne ist sondern eine Leihgabe :confused01:

    Das soll mal alles einer verstehen :flaming01:
  • stromerstromer

    727

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ninelen schrieb:
    Apropo Hartz 4, weiß wer ob sie mir das Erziehungsgeld und Kindergeld dann von meinem Geld abziehen?
    quote]

    Erziehungsgeld - nein, wird nicht angerechnet
    Kindergeld - ja, da Einkommen vom Kind und voll angerechnet
  • NinelenNinelen

    675

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also ich bekomme jetzt von März bis Ende August 311€ + die ich glaube 14% "Schwangerenzuschlag". Im August (dann sollte Junior ja wohl da sein :roll: ) bekomme ich dann 154€ Kindergeld und x€ Erziehungsgeld. Nichts davon hat Einfluss auf die Summe die Schatzi als Bafög bekommt richtig? Aber die 154€ Kindergeld ziehen sie mir dann vom Hartz 4 ab. Hab ich das bis jetzt richtig verstanden?

    Wenn es stimmt das Bafög beim Erziehungsgeld nicht angerechnet wird und ich mein Einkommen vom letzten Jahr angeben muß, müßten wir doch also den vollen Satz (300€? monatlich :shock: ) Erziehungsgeld bekommen oder?


    PS: Entschuldigt die vielen Fragen, scheine täglich unsicherer zu werden :oops:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    wißt ihr, ob man überhaupt erziehungsgeld bekommt, wenn das einkommen bei ca. 50.000 brutto liegt, aber steuerklasse 1 und mega abzüge???
    wenn ich die angegebenen 24 % abziehe, komme ich auf 36.000 und dann kann man sich das beantragen eigentlich sparen, oder???
    ich blick's einfach nicht ......
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also die 300 EUR bekommnt man obendrauf, soviel ich weiss.

    Warum bekommst Du nur 311 EUR der Regelsatz liegt doch soviel ich weiss bei 345 EUR oder?
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich muss jetzt auch noch mal ein paar Sachen fragen ... habe gerade den Antrag so weit schonmal versucht auszufüllen, aber bei ein paar Sachen habe ich keine Ahnung, was ich da jetzt eintragen muss ...

    - bei der Frage, ob ich mit dem Vater des Kindes in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe, muss ich da "ja" ankreuzen? Wir sind ja verheiratet, und ich habe in der Zeile drüber schon angegeben, dass ich verheiratet bin (da wurde aber nicht gefragt, ob mein Ehemann der Vater des Kindes ist) ... eigentlich muss ich da nichts ankreuzen, weil die ja davon ausgehen können, dass wenn ich verheiratet bin, ich mit dem Vater des Kindes zusammen lebe, oder?

    - bei den Angaben zum Mutterschaftsgeld ... ich habe den Antrag dafür noch nicht fertig machen können, da meine Chefin es scheinbar nicht gebacken bekommt, einzutragen, wie viel ich verdient habe .... ich bin Studentin und gehe nebenbei auf 400-€-Basis arbeiten, bekomme also dann diese einmalige Zahlung Mutterschaftsgeld ... jetzt ist hier aber nur anzukreuzen "kein Mutterschaftsgeld" oder "Mutterschaftsgeld als laufende Zahlung" ... aber beides ist doch falsch, oder?

    - bei der Frage, ob ich bis zu Beginn der Mutterschutzfrist gearbeitet habe, muss ich da "ja" oder "nein" ankreuzen, wenn es sich bei der Arbeit um eine geringfügige Beschäftigung auf 400-€-Basis gehandelt hat?

    - bei den Angaben zur Elternzeit ... da ist doch richtig, wenn ich ankreuze, dass ich keine Elternzeit nehme, oder? Weil ich werde ja weiter studieren, und eine feste Arbeit habe ich ja sowieso nicht ...

    - wenn man keine Einkünfte hatte, die da einzutragen sind, muss man ja glaubhaft darlegen, wie man den Lebensunterhalt bestritten hat ... muss ich da jetzt eintragen, dass ich Bafög bekomme? Oder wird das Bafög irgendwo anders angegeben? Oder gar nicht? ... oder gilt das "Keine Einkünfte" nur, wenn auch der Partner keine Einkünfte hatte? Weil mein Mann hat ja regelmäßige Einkünfte, die auf dem Steuerbescheid drauf stehen ...

    - dann die Frage, ob Regelbetrag oder Budgetbetrag ... da weiß ich nicht, was für uns günstiger ist ... ich werde ja weiterhin Studentin bleiben, also kein Einkommen anzurechnen haben ... mein Mann wird im Sommer mit der ausbildung fertig und verdient ab dann zu viel, so dass wir im 2. Lebensjahr nichts mehr bekommen würden, wenn sie dann das aktuelle Einkommen haben wollen ... wenn sie im 2. Lebensjahr allerdings den Steuerbescheid von 2005 wollen, sind wir mit dem Jahreseinkommen unter der Grenze, weil mein Mann ja bis einschließlich August 2005 nicht so viel verdient ... kann mir jemand sagen, was die für den Folgeantrag fürs 2. Lebensjahr für eine Bescheinigung haben wollen?

    So, das war's, der Rest ist mir klar ;-) :cool: ... wäre supi-lieb, wenn jemand, der sich vielleicht damit auskennt oder selber dieses Ding ausgefüllt hat, erklären könnte, was ich da eintragen muss! :grin:

    Liebe Grüße,

    Christina
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Snoopy82 schrieb:
    - bei den Angaben zur Elternzeit ... da ist doch richtig, wenn ich ankreuze, dass ich keine Elternzeit nehme, oder? Weil ich werde ja weiter studieren, und eine feste Arbeit habe ich ja sowieso nicht ...

    Elternzeit ist aber doch Voraussetzung für das Erziehungsgeld, oder irr ich da??
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Snoopy82 schrieb:

    bei der Frage, ob ich mit dem Vater des Kindes in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe, muss ich da "ja" ankreuzen? Wir sind ja verheiratet, und ich habe in der Zeile drüber schon angegeben, dass ich verheiratet bin (da wurde aber nicht gefragt, ob mein Ehemann der Vater des Kindes ist) ... eigentlich muss ich da nichts ankreuzen, weil die ja davon ausgehen können, dass wenn ich verheiratet bin, ich mit dem Vater des Kindes zusammen lebe, oder?

    Also da würde ich kein Kreuz machen, Du lebst doch nicht in "eheähnlichen Gemeinschaft" sonder in "ehelicher Gemeinschaft" und das ihr zusammen lebt, das sehen die 1. an der Adresse und zweitens hast Du ja nicht getrennt Lebend angekreutzt. Die Frage ist wohl für die, die nicht verheiratet sind.
    Snoopy82 schrieb:
    bei den Angaben zum Mutterschaftsgeld ... ich habe den Antrag dafür noch nicht fertig machen können, da meine Chefin es scheinbar nicht gebacken bekommt, einzutragen, wie viel ich verdient habe .... ich bin Studentin und gehe nebenbei auf 400-€-Basis arbeiten, bekomme also dann diese einmalige Zahlung Mutterschaftsgeld ... jetzt ist hier aber nur anzukreuzen "kein Mutterschaftsgeld" oder "Mutterschaftsgeld als laufende Zahlung" ... aber beides ist doch falsch, oder?

    Wieso auch bei einem 400 EUR Job hast Du doch anspruch auf Mutterschaftsgeld. Oder? Und zwar zahlt er Arbeitgeber den differenz Betrag.
    Snoopy82 schrieb:
    bei der Frage, ob ich bis zu Beginn der Mutterschutzfrist gearbeitet habe, muss ich da "ja" oder "nein" ankreuzen, wenn es sich bei der Arbeit um eine geringfügige Beschäftigung auf 400-€-Basis gehandelt hat?

    Ja, hast Du ja.
    Snoopy82 schrieb:
    bei den Angaben zur Elternzeit ... da ist doch richtig, wenn ich ankreuze, dass ich keine Elternzeit nehme, oder? Weil ich werde ja weiter studieren, und eine feste Arbeit habe ich ja sowieso nicht ?

    Ähm... nun ja, also ich glaube Du kriegst doch das Erziehungsgeld gerade wegen der Elternzeit. Und die wollen wissen ob Du weiter Arbeitst und wieviel in welchem Umfang.
    Snoopy82 schrieb:
    wenn man keine Einkünfte hatte, die da einzutragen sind, muss man ja glaubhaft darlegen, wie man den Lebensunterhalt bestritten hat ... muss ich da jetzt eintragen, dass ich Bafög bekomme? Oder wird das Bafög irgendwo anders angegeben? Oder gar nicht? ... oder gilt das "Keine Einkünfte" nur, wenn auch der Partner keine Einkünfte hatte? Weil mein Mann hat ja regelmäßige Einkünfte, die auf dem Steuerbescheid drauf stehen ...?

    Also das Bafög würde ich angeben, wenn es nicht mitberücksichtigt wird, dann ist ja gut.
    Snoopy82 schrieb:
    dann die Frage, ob Regelbetrag oder Budgetbetrag ... da weiß ich nicht, was für uns günstiger ist ... ich werde ja weiterhin Studentin bleiben, also kein Einkommen anzurechnen haben ... mein Mann wird im Sommer mit der ausbildung fertig und verdient ab dann zu viel, so dass wir im 2. Lebensjahr nichts mehr bekommen würden, wenn sie dann das aktuelle Einkommen haben wollen ... wenn sie im 2. Lebensjahr allerdings den Steuerbescheid von 2005 wollen, sind wir mit dem Jahreseinkommen unter der Grenze, weil mein Mann ja bis einschließlich August 2005 nicht so viel verdient ... kann mir jemand sagen, was die für den Folgeantrag fürs 2. Lebensjahr für eine Bescheinigung haben wollen?

    Gib das mal bei Google ein "Erziehungsgeldantrag_1Lebensjahr.pdf" da siehst du dann das Formular für das 2. Lebensjahr. Da musst Du nur das angeben, was Du im ersten Lebensjahr verdient hast.

    Aber die sind in Köln sehr freundlich du kannst da anrufen und fragen, sicher ist sicher. ;-)
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Erstmal vielen Dank für Eure Antworten!!!
    sonnenblume74 schrieb:
    Wieso auch bei einem 400 EUR Job hast Du doch anspruch auf Mutterschaftsgeld. Oder? Und zwar zahlt er Arbeitgeber den differenz Betrag.

    Jein ... ich muss den Antrag ja an dieses Amt in Bonn richten und bekomme dann wohl diese einmalige Zahlung, wenn ich das richtig verstanden habe ... ich bin ja Studentin und privat versichert, das heißt, die Krankenkasse zahlt eh nix ... bei mir ist es auch so, dass der Job sehr unregelmäßig ist ... ich habe nie die vollen 400€ gehabt, im Januar/Februar war ich z.B. gar nicht, und auch sonst gehe ich halt je nach Bedarf ...
    Ich weiß halt auch nicht, ob und vor allem wo ich den Job angeben muss ...
    sonnenblume74 schrieb:
    Ähm... nun ja, also ich glaube Du kriegst doch das Erziehungsgeld gerade wegen der Elternzeit. Und die wollen wissen ob Du weiter Arbeitst und wieviel in welchem Umfang.

    Aber ohne festen Job kann ich doch keine Elternzeit haben, oder wie ist das?
    Hat hier vielleicht jemand eine ähnliche Situation wie ich (Studentin mit unregelmäßigem Nebenjob)??
    sonnenblume74 schrieb:
    Gib das mal bei Google ein "Erziehungsgeldantrag_1Lebensjahr.pdf" da siehst du dann das Formular für das 2. Lebensjahr. Da musst Du nur das angeben, was Du im ersten Lebensjahr verdient hast.

    Danke, dann werd ich das auch mal machen!!!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Snoopy82 schrieb:
    ich habe nie die vollen 400€ gehabt, im Januar/Februar war ich z.B. gar nicht, und auch sonst gehe ich halt je nach Bedarf ...
    Ich weiß halt auch nicht, ob und vor allem wo ich den Job angeben muss ...

    Den Job musst Du angeben, wenn Du ihn nach der Geburt noch ausübst. Das Mutterschaftsgeld, jedenfalls den Differenzbetrag den der Arbeitgeber zahlen muss muss soviel ich weiss aus den durchschnitt der letzen 3 Monate berechnet werden. Also dann Mai, April und März. Hast Du da zusammen 600 EUR verdient, dann kriegst Du 200 pro Monat. (aber bei Deinem Sonderfall solltest Du da genau nachfragen)
    Snoopy82 schrieb:
    Aber ohne festen Job kann ich doch keine Elternzeit haben, oder wie ist das?
    Hat hier vielleicht jemand eine ähnliche Situation wie ich (Studentin mit unregelmäßigem Nebenjob)??

    Sicher, es geht NICHT darum was Du jetzt vor der Geburt machst sondern danach, Du "verflichtest" dich praktisch nach der Geburt die Elternzeit zu nehmen und nicht arbeiten zu gehen.
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also muss ich quasi angeben, dass ich Elternzeit nehme, und kann dann aber trotzdem hin und wieder in meinem Nebenjob arbeiten, das interessiert dann keinen, ja?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Intressieren tut die das schon, wenn dann musst Du es verheimlichen. Ich habe ihn angegeben und es wirkt sich nicht auf das Erziehungsgeld aus. Man darf bis zu 19 Wochenstunden ja durchaus arbeiten.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    irgendwo in dem antrag steht, dass ein 400-euro-job anrechnungsfrei ist, oder irre ich mich?
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    man darf bis zu 30 WS arbeiten ;-) . Ist relativ neu.
  • VickiVicki

    498

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Snoopy82 schrieb:
    Hat hier vielleicht jemand eine ähnliche Situation wie ich (Studentin mit unregelmäßigem Nebenjob)??

    Ja ich!! Aber ich habe mich noch gar nicht informiert!! Wie geht das denn mit dem Einmalbetrag als Mutterschaftsgeld?

    Ich habe auch einen Nebenjob als Studentische Aushilfe. Verdiene aber regelmäßig über 600 Euro. Mein Arbeitgeber hat mir aber bisher nur dann gezahlt, wenn ich da war, also kein Urlaub und auch nicht, wenn ich krank war. Ich denke nicht, dass er mir Mutterschaftsgeld zahlen wird. Vorher kündigt er mich bestimmt, aber das darf er glaub ich gar nicht.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Aber Du hast ein Recht auf Krankengeld und Urlaub, es sei denn Du arbeitest schwarz. Ich glaube, das scheinen die Arbeitgeber manchmal nicht wissen zu wollen.
  • marylumarylu

    522

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Snoopy82,

    für Studenten gilt die Obergrenze von 30 Arbeitsstunden wöchentlich nicht. Studium ist nämlich Ausbildung und keine Arbeit. Du gehst in Elternzeit und ob Du weiterstudierst oder nicht, ist denen wurscht. Meinst Du wirklich, dass Du völlig ohne Urlaubssementer auskommen wirst? Im ersten Jahr mit Baby wird es ja sonst schon extrem stressig: Baby, Studium und Job??! Aber vielleicht hast Du ja das Glück einer Nah-Oma oder so.

    Liebe Grüße
    marylu
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es herrscht überall noch die Einstellung, dass eine Aushilfe jemand ist, der nur bezahlt werden muss, wenn er kommt, Krankheit, Urlaub - nix wird bezahlt!

    Du kanst auch da nicht gekündigt werden, wenn du schwanger bist, da Kündigungsschutz während schwangerschaft!

    Er hat zu zahlen, ob du jetzt krank bist oder sonst was - besteht darauf!!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Genau, wie mein Chef, siehe Meckerecke http://hebamme4u.net/forum/viewtopic.php?t=16513 Das war vielleicht früher mal so. Und das würde ich mir nicht gefallen lassen.
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    marylu schrieb:
    Hallo Snoopy82,

    für Studenten gilt die Obergrenze von 30 Arbeitsstunden wöchentlich nicht. Studium ist nämlich Ausbildung und keine Arbeit. Du gehst in Elternzeit und ob Du weiterstudierst oder nicht, ist denen wurscht. Meinst Du wirklich, dass Du völlig ohne Urlaubssementer auskommen wirst? Im ersten Jahr mit Baby wird es ja sonst schon extrem stressig: Baby, Studium und Job??! Aber vielleicht hast Du ja das Glück einer Nah-Oma oder so.

    Liebe Grüße
    marylu

    Bei der Arbeit geht es mir vor allem um meinen Nebenjob, wo und wie ich den angeben muss ... weil ich gehe halt unregelmäßig kellnern, und kann nicht sagen "soundso viele Stunden in der Woche" ... das sind mal 10 im Monat, mal 40 im Monat, mal gar keine ...

    Das mit dem Studium wird denke ich ganz gut gehen, weil ich dieses und letztes Semester viel machen konnte, und im nächsten Semester dann nur noch 10 Wochenstunden haben werde ... außerdem ist mein Mann dann im Schichtdienst, also viel zu Hause, und es gibt zwei Omas, die sich schon drauf freuen, auf ihr Enkelchen aufzupassen :grin: ... der Job steht sowieso hintenan, da kann ich mir selber aussuchen, wann ich Zeit habe, zu arbeiten ... von daher wird das schon klappen! ... bis MItte Oktober sind ja sowieso erstmal Semesterferien!
  • marylumarylu

    522

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Na, dann ist das mit der Arbeit überhaupt kein Problem. Du musst nur angeben: keine Arbeit über 30 Stunden pro Woche (nicht pro Monat!), das müsste ausreichen. Das ist die Sache mit der Zeit. Ob euch der Verdienst dann über irgendeine Grenze katapultiert, ist eine andere Geschichte. Das musst Du jedenfalls penibel aufschreiben und allen, die es wissen wollen, zukommen lassen. Dann kannst Du nichts falsch machen. Im Antrag würde ich irgendwo an den Rand schreiben (Nebenjob <30h/W), dann können sie ja nachfragen. Lieber ein bissel zuviel im Antrag dazuschreiben als hinterher alles zurückzahlen!
  • VickiVicki

    498

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    sonnenblume74 schrieb:
    Aber Du hast ein Recht auf Krankengeld und Urlaub, es sei denn Du arbeitest schwarz. Ich glaube, das scheinen die Arbeitgeber manchmal nicht wissen zu wollen.

    Genau so ist es!! Und sie sitzen auch am längeren Hebel, denn wenn ich auf die Zahlung bestehe, werde ich nächsten Monat meinen Job sicher los sein und hier oben einen Job zu finden ist nicht gerade einfach.


    @cora: danke, dass du meine Gedanken bestätigst, mir war auch so, dass ich während der Schwangerschaft nicht gekündigt werden darf.
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