Mehrbedarf bei Schwangeren

bearbeitet 7. 02. 2005, 18:36 in Plauderecke
Hallo!!!
Ich war heute beim Sozialamt,wegen Mehrbedarf in der Schwangerschaft und meine Sachbearbeiterin sagte das es diesen nicht mehr gibt!! :table114:
Im Internet bei der Hartz IV Geschichte steht bei dem einen ja und bei dem anderen nein,ich werd also nicht wirklich schlau drauss!!!
Weiss jemand ob man den Mehrbedarf nun noch bekommt oder nicht???
LG

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Übersicht über Gesetze zur sozialen Sicherheit

    Stand: 1. Januar 2005

    zuletzt bearbeitet 01.02.2005

    Sozialgesetzbuch (SGB)

    Zwölftes Buch (XII)

    - Sozialhilfe -

    Drittes Kapitel

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    § 30

    Mehrbedarf



    (1) Für Personen, die

    1. das 65. Lebensjahr vollendet haben oder

    2. unter 65 Jahren und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch sind,

    und einen Ausweis nach § 69 Abs. 5 des Neunten Buches mit dem Merkzeichen G besitzen, wird ein Mehrbedarf von 17 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes anerkannt, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht.



    (2) Für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche wird ein Mehrbedarf von 17 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes anerkannt, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sonnenblume ich danke Dir !!!Was hat die mir denn da für einen Müll erzählt??? :flaming01:
    Da bin ich ja mal gespannt was sie noch so meint,sie wollte sich ja noch erkundigen!!!
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