Anspruch auf Haushaltshilfe nach der Geburt

quandelequandele

1,868

bearbeitet 23. 02. 2005, 14:26 in Nach der Geburt
Hallo!

Ich hatte ja wegen meiner Freundin gefragt, die nach langer Wehenzeit dann doch einen kaiserschnitt nehmen "musste". Mittlerweile hat sich die Situation noch verschärft. Sie wurde gestern operiert, da der gesamte Bauchraum mit einem eitrige Hämatom (schreibt man das so?) gefüllt war. Ihr HB-Wert liegt nun bei 6,2, die restlichen Bluwerte bekommt sie erst heute abend.

Ihr Mann hat gerade erst eine neue Stelle angefangen, bekommt also keinen Urlaub (weil in der Probezeit).

Nun sagte man ihr, dass sie - sollten die Blutwerte okay sein - Ende der Woche heim darf. Aber sie weiß natürlich nicht wie sie das schaffen soll zu Hause mit Baby.

Hat sie einen Anspruch auf Haushaltshilfe? Wenn ja wie macht man den geltend (kann der Arzt im KH die verschreiben oder der normale Gyn oder wer?) ? Hat sie auch noch einen Anspruch auf Hebammenhilfe, auch wenn sie ja dann fast drei Wochen im KH war? Hat sie sonst noch Anspruch auf irgendwas was ihr helfen könnte?

Danke Euch!

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja auf die Hebamme auf jeden Fall. Haushaltshilfe eher nur, wenn schon Kinder da sind. Trotzdem kann man es versuchen. Der Gyn kann sie verordnen und evtl. auch die Hebamme.
  • quandelequandele

    1,868

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke Marlies,

    Hebammenhilfe gibt es bis wann? Und was "darf" die hebamme dann alles machen? Kann sie z.B. auch das Baby baden oder was gehört dann zu ihren Aufgaben?

    Hab gerade mal gesucht (bzw. meinen Mann suchen lassen) und hab das gefunden:

    Eine Haushaltshilfe gibt es auch, wenn Sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung Ihren Haushalt nicht selbst führen können. Dabei ist es unerheblich, ob Sie schon Kinder haben und wie alt diese sind (§ 199 Reichsversicherungsordnung) Quelle: Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen

    Das hört sich doch schonmal gut an! Verordnung durch den Gyn "zu Hause" (aber der weiß ja gar nicht was im KH alles vorgefallen ist) oder durch den Gyn im KH?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja ich weiß das wohl, aber es gibt häufig Probleme damit. Ihr könnt auch im KH fragen, ob sie eine Hilfe verordnen können.
    Die Hebamme kann theoretisch bis zum Ende der Stillzeit kommen, natürlich nur eine bestimmte Anzahl von Besuchen. Klar könnte sie das Kind baden nach der Wundheilung bei der Mutter gucken. Also ich selber habe da kein festes Muster, sondern gucke, was gerade nötig ist. Meistens ist der seelische Beistand wichtiger als alles Andere.
  • quandelequandele

    1,868

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Klar, Anspruch haben und etwas bekommen sind oft zweierlei... Ich möchte nur schonmal sammeln, damit die Argumentation im Kh oder beim Gyn etwas leichter fällt. Ich weiß ja wie schwer die sich damit tun, aber wenn's hier nicht notwendig ist, dann weiß ich's nicht!


    Ja, der seelische Beistand ist vermutlich mehr als notwendig, die haben ja nahezu alles mitgenommen, was man so mitkriegen kann... :cry:

    Danke Dir für die schnelle Antwort!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    quandele schrieb:
    Klar, Anspruch haben und etwas bekommen sind oft zweierlei...
    Du sagst es, bei mir wurde die Haushaltshilfe trotzbandscheibenkrankem Mann im Schichtdienst und Brustentzündung abgelehnt, mit dem Argument, mein Mann kann ja nach der Arbeit den Haushalt erledigen. Ich wollte doch nur jemanden haben, der einkaufen geht.....
  • quandelequandele

    1,868

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wer hat das denn abgelehnt? Die KK oder der Arzt? Kann die KK etwas ablehnen, was ein Arzt verschreibt? Trotzdem denke ich ist es wichtig zu wissen, was einem "eigentlich" zusteht, dann ist man in der Argumentation sicherer.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ihr ruft bei der KK an, die haben meist Vertragspartner, dann schicken sie Euch ein Formular, das ihr und der Arzt ausfüllen müsst. Ihr müsst dann genau angeben, wer und wann (wieviele Stunden usw.) den Haushalt weiter führt. (wenn Ihr den Vertragspartner der KK nehmt ist das sicher leichter). Sie hat ja jetzt ein Kind zu Hause, daher sollte das kein Problem sein, weiss ich aber nicht genau. Der erste Schritt ist jetzt die KK anzurufen, da das Formular direkt im Krankenhaus ausgefüllt werden kann.
  • steffiisteffii

    1,316

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    quandele schrieb:
    Eine Haushaltshilfe gibt es auch, wenn Sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung Ihren Haushalt nicht selbst führen können. Dabei ist es unerheblich, ob Sie schon Kinder haben und wie alt diese sind (§ 199 Reichsversicherungsordnung) Quelle: Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen

    Reichsversicherungsordnung??? Ist die noch gültig? Klingt ein wenig ... veraltet.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja in großen Teilen, dort steht auch die Hebammenhilfe verankert.
  • steffiisteffii

    1,316

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja in großen Teilen, dort steht auch die Hebammenhilfe verankert.

    Na prima. Vielleicht sollte einer dieser zahlreichen Referent(innen) mit Kindern in den zahlreichen Ministerien sich einmal damit beschäftigen, ob das Teil noch aktuell ist.
  • quandelequandele

    1,868

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, das ist witzig, dass das noch gilt. Ist aber so!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ esther:
    die kk hat es abgelehnt.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe damals ein Attest mitbekommen nach 3Wochen Klinikaufenthalt. Meinem Mann wurden 4Wochen Haushaltshilfe genehmigt. Die Anzahl der Kinder war dabei egal. Auf die Diagnose kommt es an.
  • quandelequandele

    1,868

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke Ines, das läßt hoffen!
  • LydiaLydia

    1,098

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ines+Matthias schrieb:
    Ich habe damals ein Attest mitbekommen nach 3Wochen Klinikaufenthalt. Meinem Mann wurden 4Wochen Haushaltshilfe genehmigt. Die Anzahl der Kinder war dabei egal. Auf die Diagnose kommt es an.

    Ich würde auch nicht bei der KK anrufen, sondern versuchen, vom Gyn im Krankenhaus oder meinem eigenen (der in diesem Fall js sicher die Nachuntersuchungen macht) bzw. von der Hebamme eine entsprechende Bescheinigung (oder Attest) zu bekommen. Bei mir im Zimmer im Krankenhaus lag eine Mutter, die hat eine Haushaltshilfe für 4 Wochen genehmigt bekommen - hat ihre Hebamme veranlasst. Die war zwar schon Mutter aber trotzdem denke ich, dass eine Bescheinigung einer Fachkraft mehr nutzt als eine eigene Anfrage bei der KK.

    Viel Erfolg und gute Besserung für Deine Freundin!!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    mir ist es damals direkt im KK, aufgrund der dramatischen Geburtsgeschichte angeboten worden. In der Klinik in der ich entbunden habe sind alle Fachärzte unter einem Dach (ein ziemlicher "Bunker"), somit mußte ich nirgends wo hin.
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