Hallo Mädels,
ich habe für meinen Mann bei ebay eine Oszilloskop-Karte (Einsteckkarte für den PC, die anschließend wie ein Oszi genutzt werden kann) versteigert. Dazu gehört eine Software und Bedienungsanleitung, die hab ich natürlich mitgeschickt.
Jetzt meldet sich der Typ nach über 2 Wochen (hat vorher schon eine pos. Bewertung abgegeben), dass er angeblich jetzt erst die Karte getestet hätte und bei ihm würde das wohl nicht funktionieren. Ob ich sie zurücknehmen würde.
Ich kann das nicht so glauben. Die Karte war hier noch 100% funktionsfähig und das haben wir sogar vor dem Versand noch getestet. Sie war bombensicher verpackt.
Ich denke, dass sich der Ersteigerer was anderes drunter vorgestellt hat und nun das Teil nicht mehr will.
Oder er hat beim Einbau etc. nicht aufgepasst, dass er geerdet ist und die Karte hat dadurch was abgekriegt.
Er hat nicht mal gefragt, ob es evtl. noch Möglichkeiten gibt, den Fehler (die Software geht wohl bei ihm nicht bzw. zeigt die Karte nicht an) zu beheben.
Eigentlich will ich sie nicht zurücknehmen. Er wollte unbedingt Versand als Päckchen (um paar Euro zu sparen) - ist also auch nicht versichert. Wenn er die Karte tatsächlich kaputt gemacht hat und sie mir zurückschickt bin ich ja die Doofe...
Wobei ich ehrlich nicht denke, dass sie defekt ist, sondern dass er sich entweder blöd anstellt beim Installieren oder gemerkt hat, dass er damit vielleicht nix anfangen kann.
Was würdet Ihr machen?
LG
Mandy
Kommentare
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Hast Du das in Deinen Auktionen mit der Gewährleistungsfrist als drinnen stehen ???
Das Du keine Garantie übernimmst ?
Wenn das mit drinnen steht, kann er Dir ja sowieso nichts und die positive Bewertung haste ja auch schon
59,500
:byebye01:
Gisela
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Wir haben ihm gestern dann eine Mail geschickt, was er noch versuchen kann um die Karte zum Laufen zu bringen (PC-Einstellungen etc.) - mal sehen, wann er sich meldet...
LG
Mandy
3,493
Ich selbst handhabe es allerdings so, das ich fehlerhafte Teile, oder auch Teile, die nicht gefallen, zurücknehme. Einfach weil ich es auch von anderen erhoffe. Allerdings möchte ich dann einen versicherten Rückversand, den dann der KÄufer zahlt. Das hat bis jetzt immer reibungslos geklappt....
4,183
Nee, leider nicht... normalerweise schreib ich das rein - aber diesmal hab ich es total verdaddelt...
Ich habe den Angebotstext von meinem Mann gekriegt und nur kopiert ohne zu ergänzen...
Tja, mal kucken, was draus wird :???:
LG
Mandy
59,500
:byebye01:
Gisela
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3,493
59,500
Ich habe eben noch etwas dazu gegooglet. Das Recht ist bereits seit dem 01.01.2002 in Kraft und zwar nicht nur auf EU-Ebene sondern auch im BGB festgehalten.
Demzufolge wäre Mandy verpflichtet, falls das Teil wirklich kaputt ist, hier Schadenseratz zu leisten, entweder in der Form, dass sie Kaufpreis erstattet oder ein gleichwertiges Ersatzgerät bereitstellt.
@Kirsten: Reibe deinem Anwalt mal das BGB unter die Nase, hier insbesondere die Paragraphen um den § 440 und 477.
Ich verweise in diesem Zusammenhang noch auf folgenden Link, indem alles ziemlich gut erklärt wird:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faq ... tryID=1152
:byebye01:
Gisela
804
Ich hatte mal ein kaputtes Handy, da war die Garantie schon abgelaufen, nur noch Gewährleistungspflicht bestand. Damals ist mir vom Händler gesagt worden, der Unterschied bestehe darin, dass bei Gewährleistungspflicht der KÄUFER verpflichtet ist nachzuweisen, dass das Gerät schon vorher defekt war. Das ist etwas, was quasi nicht nachzuweisen ist, was der Händler auch selbst eingestand.
Ob es sich tatsächlich so verhält oder ob ich reingelegt wurde, kann ich allerdings nicht mit Bestimmtheit sagen. Allerdigs hörte sich die Argumentation damals glaubwürdig für mich an, auch wenn es ärgerlich war.
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Nichts anderes habe ich geschrieben ;-) Garantie und Gewährleistung ist ein Unterschied. Und wenn Sie beweisen kann, das das Gerät Ihr Haus in Ordung verlassen hat, dann kann er nichts machen. Sie gibt ihm keine Garantie darauf sondern eben nur die Gewärleistung das es funktioniert.
59,500
804
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Es heißt:
@Mandy: Wie schauts denn jetzt aus?
:byebye01:
Gisela
4,183
vielleicht probiert er noch die technischen lösungsmöglichkeiten...
4,183
na ja, vielleicht funktionierts wieder...
3,009
Guten Tag!
Das Paket mit dem Cd-Recorder ist heute eingetroffen. Das Gerät ist defekt, wie Sie sicherlich wissen. Es müssen Teile innen gebrochen sein die direkt mit dem Stecker an der Gehäuserückseite in Verbindung sind, das dieser locker ist und lose Teile im Gerät Geräusche verursachen. Dadurch kann ich das Gerät nicht ans Stromnetz anstecken da sonst Lebensgefahr besteht.
Beim Transport kann das Gerät nicht beschädigt worden sein, da es gut verpackt war und äußerlich keine Spuren am Paket erkennbar sind.
Weiteres wurde das Gerät schon einmal geöffnet, da der Aufkleber auf der Geräteoberseite zwischen Frontabdeckung und Gehäusedeckel beschädigt ist. Dadurch entfällt der Garantieanspruch.
Ich ersuche um Stellungnahme bzw. um Lösungsvorschläge.
guten abend!
mit großem erstaunen las ich ihre email. der cd-recorder war in einem einwandfreien zustand, als er verschickt wurde. er funktionierte, der aufkleber war unversehrt und es klapperte kein loses teil im recorder.
sie sollten sich als erstes an die post wenden, um den schaden zu melden. es besteht eine versandversicherung und offensichtlich ist der zustand des recorders bezüglich der losen teile auf den versand zurückzuführen.
wir können uns diesen schaden ansonsten nicht erklären.
ihre unterstellung, daß das gerät bewußt in defektem zustand verschickt wurde, empfinde ich als beleidigend.
mit freundlichen grüßen - anja kubik
Guten Abend!
Ich habe heute den Cd-Recorder zur Fa. Philips gebracht um das Gerät untersuchen zu lassen. Der Recorder wird nach Deutschland zu Fa. Philips weitergeleitet um ein Gutachten über den Zustand des Gerätes zu erstellen(Dauer ca. 3 Wochen). Philips bezweifelt das die von Ihnen beigelegte Rechnung sich auf den CDR 796 bezieht da als Rechnungstext nur "Hartwaren" angeführt ist. Laut Seriennummer wurde das Gerät in der 33. Kalenderwoche 2002 produziert.
Seitens der Post gibt es Bedenken, daß die Beschädigung des Gerätes beim Transport aufgetreten ist, da die äussere Verpackung keinerlei Spuren von Gewalteinwirkung zeigt. Es wird das Gutachten der Fa. Philips abgewartet und gegebenenfalls rechtliche Schritte seitens der Post eingeleitet.
Derzeitige Aufwände meinerseits:
0,5 Std. Reklamation Post
1,0 Std. Fahrt zu Fa. Philips (2 x 15km)
0,5 Std. Email
Mit freundlichen Grüßen
ich habe von diesem menschen seit juli nichts mehr gehört, auch bewertet hat er mich nicht und ich hatte mich so verrückt deswegen gemacht!
was ich auch jedem empfehlen kann bei teurer technik: seriennummer aufschreiben vor versand, es gibt käufer, die einem ihr defektes teil zurückschicken!