Hallo Ihr Lieben,
ich bin in der 11. Woche schwanger und werde meinen Arbeitgeber in den nächsten Tagen darüber informieren. Da für mich sehr wahrscheinlich eine Vertretung eingestellt werden muss, will mein Arbeitgeber sicherlich wissen, wie lange ich in Erziehungsurlaub gehen werde. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob ich 6 / 12 oder 36 Monate in Anspruch nehme.
Meine Fragen:
1) Muss ich jetzt schon eine verbindliche Aussage machen?
2) Und was ist, wenn ich z.B. 1 Jahr angebe und dann doch schon eher wieder in den Job einsteigen kann?
3) Könnt Ihr mir eine gute Internet-Adresse nennen, wo ich mich über alle rechtlichen Aspekte rund um die Schwangerschaft und Erziehungsurlaub informieren kann?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
Syllie
Kommentare
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soweit ich weiss, musst Du Dich nach der Geburt erst festlegen, und zwar zunächst für 2 Jahre. In der Regel ist es so, dass Du, wenn Du 2 Jahre beantragst, nicht vorher arbeiten kannst, alles andere wäre goodwill deines Arbeitgebers. Wenn Du sagst, ich komme nach einem Jahr wieder, und dann geht es nicht, z. B. wg Krankheit des Kindes oder fehlender Betreuung, kann man Dich nicht zwingen. Allerdings würde ich dann damit rechnen, dass sich dein Arbeitgeber nach einer neuen Kraft umsieht ...
Hier kannst du was nachlesen:
Die neue Elternzeit - Ein Leitfaden für die Praxis
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Br ... rnzeit.pdf
*ääähm*, ich hoffe, der link ist ok, mir ist gerade eingefallen, dass ich das nicht darf ...
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