Wie sieht es eigentlich aus, wenn man dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt hat, dass man 3 Jahre Elternzeit nehmen möchte (obwohl man sich ja eigentlich nur für 2 Jahre festlegen muß) und vor Ablauf der 3 Jahre ein zweites Kind kommt.
Kann man die Elternzeit dann entsprechend verlängern? Oder läuft die unabhängig vom 2. Kind 3 Jahre nach Ende des Mutterschutzes für das erste Kind ab? Und beginnt die zweite Elternzeit dann nach der ersten oder mit Geburt des 2. Kindes? Kann man die dann aufteilen (z.B. 2 Jahre gleich, 1 Jahr später)? Irgendwie machen mich diese Gesetzestexte mit ihren unverständlichen Formulierungen und Verweisen auf irgendwelche Paragraphen des BErzGG (das ich ohnehin nicht besitze) ganz konfus...
Kommentare
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leider kann ich dir nicht wirklich weiterhelfen, aber vielleicht folgender Link? http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Br ... rnzeit.pdf
Falls dir hier sonst niemand eine Antwort geben kann und du aus der Broschüre auch nicht schlau wirst, kann ich dir nur empfehlen, dich direkt an das Ministerium zu wenden: http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Service/kontakt.html
:byebye01:
Gisela
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Kannst Du nicht in Eurer Perso einfach mal nachfragen? Oder willst Du das lieber nicht (kann ich auch verstehen).
LG
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Werde vielleicht mal so ne Anfrage starten, da ich aus der Broschüre nicht so recht schlau werde... Wird allerdings auch erst irgendwann im nächsten Jahr aktuell, da wir so spätestens Ende diesen Jahres wieder "üben" wollen ;-) Wollt mich nur schon mal erkundigen, was ich dann tun muss und welche Möglichkeiten ich dann hab.