Hebammen-Leistungen zusätzlich zum Arzt?

bearbeitet 9. 02. 2007, 07:40 in Plauderecke
Hallo nochmal!

Ich habe gerade mal wieder auf der Hebamme4u-Homepage gestöbert und bin auf diesen Artikel gestoßen:

"Gehen Sie zur Vorsorge zu einem Arzt oder Ärztin, können Sie trotzdem Kontakt zu einer Hebamme aufnehmen. Sie hat die Möglichkeit, in der Schwangerschaft zusätzliche Besuche machen, um Fragen zu beantworten, Beschwerden zu lindern, oder Ihnen einfach zuzuhören. Oft gibt es die Alternative, mit Naturheilkunde zu helfen, bei Übelkeit z.B. und vielen anderen Gelegenheiten. Es existieren viele Methoden, und jede von uns hat so ihre Vorlieben. Manchmal reicht vielleicht ein telefonischer Rat schon aus. Wir sind medizinisch ausgebildet, und machen in der Regel diverse Fortbildungen, um verschiedene Therapien anbieten zu können.
Die Kosten für diese Leistungen übernimmt jede gesetzliche Krankenkasse. Sind Sie privat versichert, fragen Sie besser vorher nach. Auch da gibt es in der Regel keine Probleme."


Jetzt habe ich eine Frage dazu: Habe ich das richtig verstanden, dass ich während der Schwangerschaft alle Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt machen kann und dass ich bei Fragen und Problemen noch zusätzlich zur Hebamme gehen kann und die Krankenkasse zahlt die Leistungen der Hebamme trotzdem komplett, obwohl ich die vorgeschriebenen Vorsorgetermine schon beim Arzt wahrgenommen habe?

Oder hab ich das jetzt falsch verstanden??

:confused02:

Kommentare

  • AliandraAliandra

    1,030

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also so hats mir meine Krankenkasse auch erklärt. Normal hast du Anspruch auf eine Hebamme ja. Ansonsten ruf doch kurz an und frag dort. Hab ich auch gemacht. :)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das ist schon richtig so.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wow! Danke! Das hätte ich nicht gedacht. Ich dachte immer, entweder, oder!
  • MephMeph

    1,248

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hi,
    ich habe auch eine Frage zur Hebammenleistung.
    Stimmt es das man als Hebamme nur zwei mal eine Stillberatung abrechnen kann? Meine Hebamme meinte nämlich das ich sie gerne Anrufen kann allerdings bin ich weit über die Beratung drüber die die Krankenkasse bezahlt. Ich muss dazu sagen das ich eine extrem schwere Schwangerschaft hatte und sie da schon "in Anspruch" genommen habe. Nun macht sie mir ein "schlechtes Gewissen". Ich dachte das man Hebammenleistung während der SS und Stillzeit in anspruch nehmen kann wenn es denn nötig ist ... dem scheint aber nicht so :(
    Kann mich einer Aufklären :roll: muss ich ein schlechtes Gewissen haben das sie umsonst arbeitet?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nicht ganz. Man kann ja relativ viele Hausbesuche abrechnen in einem bestimmten Zeitraum. Und dann darüber hinaus nach acht Wochen noch einmal zwei und ich meine auch zwei Telefonate auch noch wesentlich später.
    Wenn sie insgesamt zuviele Hausbesuche in den ersten Wochen hat, kann man das mit einer ärztlichen Bescheinigung abrechnen.
  • MephMeph

    1,248

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hi,
    eher zu viele telefonische Beratungen ... Hausbesuche waren es nicht so viele! Aber danke ... :grin:
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