Kann mir jemand helfen? Ich suche eine Vorlage für den Antrag auf Elternzeit! Mein Lebensgefährte ist der erste in seiner Firma, der diese Zeit beantragt und die kennen sich überhaupt nicht aus.
Vorlage ? Da reicht ein formloses Schreiben: "Hiermit beantrage ich die mir gesetzlich zustehende Elternzeit von xx Jahren / Monaten, ab dem xx.xx. 2005
MFG,
xxxxx
Ich glaube, wenn die Väter die Elternzeit nehmen, muss diese ab Geburt genommen werden...
Nein, das stimmt nicht!
Mein Mann wird seine Elternzeit auch erst ab Juli starten. Vorlaufzeit: 8 Wochen. Festlegen muss er sich aber für die ersten zwei Jahre.
Viele Grüße
Bibo
nach langem Überlegen haben wir uns dafür entschieden, daß mein Mann die Elternzeit nimmt, und hatten uns auf ein Jahr geeinigt. Soweit mir bekannt ist kann man sich für ein oder zwei Jahre entscheiden, in denen man vom Staat unterschiedlich finanziell unterstützt wird. Deshalb macht mich diese Aussage etwas stutzig.
Du musst Dich direkt für die ersten 2 Lebensjahre des Kindes festlegen, also z.B. sagen: ich bleibe nach Ende des Mutterschutzes bis zum ersten Geburtstag zu Hause und von da bis zum 2. Geburtstag will ich halbtags arbeiten.
Für das 3. Jahr Elternzeit kannst Du Dich später entscheiden.
Das Erziehungsgeld (falls Du das mit staatlicher Unterstützung meinst) hat an sich nichts mit der Elternzeit zu tun, sondern mit dem Einkommen.
Das steht so im Gesetz, das war eine der Änderungen vom Erziehungsurlaub zur Elternzeit.
Helfen kann das nur dem Arbeitgeber, ich finde es unheimlich schwierig zu beurteilen, ob ich nach einem Jahr wieder arbeiten kann/will.
Glücklicherweise sind unsere Personaler wirklich nett, mir hat man gesagt, wenn ich nach dem Jahr, das ich mir auf jeden Fall nehme, feststelle, dass ich nicht arbeiten kann, kann man mich auch nicht zwingen. Aber wenn ich 2 Jahre Elternzeit beantrage und nach einem Jahr doch wiederkommen will, geht das nicht, weil man ja eine Vertretung für 2 Jahre einstellen würde, die man dann nicht einfach entlassen kann.
wo wir grad beim Thema sind.....
bin auch endlich dabei den Sch...Antrag für das Erziehungsgeld auszufüllen, wobei sich folgende Frage stellt:
Darf ich überhaupt beantragen oder muss das über mein Freund laufen?Ich bin Arbeitslos und auf dem roten Infozettel, den die mir mit geschickt haben, steht:
Voraussetzund der Elternzeit ist das bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Deshalb können Arbeitslose die Elternzeit nicht beanspruchen.
Ist das auch auf das Geld bezogen? Kann auch Erziehungsgeld beantragt werden ohne das jemand in Elternzeit geht? Denn mein Schatz ist Selbständig und immer auf Montage und da wär es schlecht mit Elternzeit und auch ne 30-Stunden-Woche nicht realisierbar. Versteh nix mehr :traurig04:
Kann auch Erziehungsgeld beantragt werden ohne das jemand in Elternzeit geht?
Ja, das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Wär ja noch schöner, wenn Arbeitslose keinen Anspruch auf Erziehungsgeld hätten, wo die das Geld doch am Nötigsten brauchen! ;-)
Katrin: Erziehungsgeld beantragt ihr gemeinsam, denn es wird auch von beiden das Einkommen herangezogen, da die ja schauen, ob ihr es voll bekommt oder ob Kürzungen vorgenommen werden.
Mal zum Verständnis für alle, die das hier lesen und noch die Antragsstellungen vor sich haben: Elternzeit und Erziehungsgeld sind zwei verschiedene Dinge.
Elternzeit beantragt man in einem kurzen Anschreiben beim Arbeitegeber. Man legt sich innerhalb der 6 Wochen nach der Geburt fest, wieviel man in den 2 folgenden Jahren ab Geburt, also inkl. Mutterschutzfrist, arbeiten wird. Von 0-30 Stunden die Woche ist alles möglich. Ab 31 Stunden ist man nicht mehr in Elternzeit und untersteht dann damit wieder dem normalen Kündigungsrisiko. In Elternzeit - auch wenn man zB 30 Stunden die Woche arbeitet, betseht weiterhin Kündigungsschutz.
Insgesamt kann man aber 3 Jahre Eltenrzeit nehmen.
Das Erziehungsgeld beantragt man mit den entsprechenden Formularen beim Jugendamt und man muss sich entscheiden, ob man nur ein Jahr 450 Euro (Budget) oder zwei Jahre 300 Euro monatlich erhalten will. Theoretisch bekommt man es auch, wenn man wieder arbeitet, aber da die Einkommensgrenzen recht knapp bemessen sind, bleibt da in vielen Fällen nichts mehr ausser Kürzungen.
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Kommentare
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Vorlage ? Da reicht ein formloses Schreiben: "Hiermit beantrage ich die mir gesetzlich zustehende Elternzeit von xx Jahren / Monaten, ab dem xx.xx. 2005
MFG,
xxxxx
Ich glaube, wenn die Väter die Elternzeit nehmen, muss diese ab Geburt genommen werden...
Liebe Grüße,
Katrin
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Mein Mann wird seine Elternzeit auch erst ab Juli starten. Vorlaufzeit: 8 Wochen. Festlegen muss er sich aber für die ersten zwei Jahre.
Viele Grüße
Bibo
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nach langem Überlegen haben wir uns dafür entschieden, daß mein Mann die Elternzeit nimmt, und hatten uns auf ein Jahr geeinigt. Soweit mir bekannt ist kann man sich für ein oder zwei Jahre entscheiden, in denen man vom Staat unterschiedlich finanziell unterstützt wird. Deshalb macht mich diese Aussage etwas stutzig.
Wie ist denn das gemeint?
Gruß
Pehbeh
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Für das 3. Jahr Elternzeit kannst Du Dich später entscheiden.
Das Erziehungsgeld (falls Du das mit staatlicher Unterstützung meinst) hat an sich nichts mit der Elternzeit zu tun, sondern mit dem Einkommen.
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Helfen kann das nur dem Arbeitgeber, ich finde es unheimlich schwierig zu beurteilen, ob ich nach einem Jahr wieder arbeiten kann/will.
Glücklicherweise sind unsere Personaler wirklich nett, mir hat man gesagt, wenn ich nach dem Jahr, das ich mir auf jeden Fall nehme, feststelle, dass ich nicht arbeiten kann, kann man mich auch nicht zwingen. Aber wenn ich 2 Jahre Elternzeit beantrage und nach einem Jahr doch wiederkommen will, geht das nicht, weil man ja eine Vertretung für 2 Jahre einstellen würde, die man dann nicht einfach entlassen kann.
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wo wir grad beim Thema sind.....
bin auch endlich dabei den Sch...Antrag für das Erziehungsgeld auszufüllen, wobei sich folgende Frage stellt:
Darf ich überhaupt beantragen oder muss das über mein Freund laufen?Ich bin Arbeitslos und auf dem roten Infozettel, den die mir mit geschickt haben, steht:
Voraussetzund der Elternzeit ist das bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Deshalb können Arbeitslose die Elternzeit nicht beanspruchen.
Ist das auch auf das Geld bezogen? Kann auch Erziehungsgeld beantragt werden ohne das jemand in Elternzeit geht? Denn mein Schatz ist Selbständig und immer auf Montage und da wär es schlecht mit Elternzeit und auch ne 30-Stunden-Woche nicht realisierbar. Versteh nix mehr :traurig04:
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Wär ja noch schöner, wenn Arbeitslose keinen Anspruch auf Erziehungsgeld hätten, wo die das Geld doch am Nötigsten brauchen! ;-)
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Mal zum Verständnis für alle, die das hier lesen und noch die Antragsstellungen vor sich haben: Elternzeit und Erziehungsgeld sind zwei verschiedene Dinge.
Elternzeit beantragt man in einem kurzen Anschreiben beim Arbeitegeber. Man legt sich innerhalb der 6 Wochen nach der Geburt fest, wieviel man in den 2 folgenden Jahren ab Geburt, also inkl. Mutterschutzfrist, arbeiten wird. Von 0-30 Stunden die Woche ist alles möglich. Ab 31 Stunden ist man nicht mehr in Elternzeit und untersteht dann damit wieder dem normalen Kündigungsrisiko. In Elternzeit - auch wenn man zB 30 Stunden die Woche arbeitet, betseht weiterhin Kündigungsschutz.
Insgesamt kann man aber 3 Jahre Eltenrzeit nehmen.
Das Erziehungsgeld beantragt man mit den entsprechenden Formularen beim Jugendamt und man muss sich entscheiden, ob man nur ein Jahr 450 Euro (Budget) oder zwei Jahre 300 Euro monatlich erhalten will. Theoretisch bekommt man es auch, wenn man wieder arbeitet, aber da die Einkommensgrenzen recht knapp bemessen sind, bleibt da in vielen Fällen nichts mehr ausser Kürzungen.