Elternzeit und Mutterschutz

bearbeitet 16. 03. 2005, 23:40 in Plauderecke
Hallo zusammen,
nachdem ich hier im Forum durchgestöbert und nichts gefunden
habe. Schreibe ich mal ein neues Thema. Es wurde viel von Mutterschutz,
Elternzeit geredet so ganz habe ich nicht verstanden.

Mein vorraussichtlicher Entbindungstermin ist 30.9. und möchte
6 Wochen vorher in den Mutterschutzurlaub gehen.
Dazu muß ich beim Arbeitgeber dies beantragen. Was ich nicht ganz verstehe der 30.9. ist nur ein vorraussichtlicher Termin, was ist wenn das
Baby früher oder später kommt mit der regelung 6 Wochen vor der Geburt? Das verschiebt sich doch? Sehe ich da Falsch?

Wie beantrage ich das beim Arbeitgeber, kann mir da jemand mit der
Formulierung helfen?

Ich habe schon so gedacht.

Hiermit beantrage ich meinen Mutterschutzurlaub ab 19.08.2005 und mein Elternzeit soll dann im Anschluß beginnen. Also 8 Wochen nach der Geburt. Die Elternzeit soll 2 Jahre betragen.

Hat da jemand einen besseren Vorschlag bzw. Erfahrung?

Auf zahlreiche Antworten würde ich mich freuen.

Gruß Andrea

Kommentare

  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo
    Mein vorraussichtlicher Entbindungstermin ist 30.9. und möchte
    6 Wochen vorher in den Mutterschutzurlaub gehen.
    Dazu muß ich beim Arbeitgeber dies beantragen. Was ich nicht ganz verstehe der 30.9. ist nur ein vorraussichtlicher Termin, was ist wenn das
    Baby früher oder später kommt mit der regelung 6 Wochen vor der Geburt? Das verschiebt sich doch? Sehe ich da Falsch?

    Ganz einfach dir stehen 14 Wochen Mutterschutz zu.

    Eigentlich 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.
    Sollte das Kind jetzt früher kommen wird die Zeit hinten wieder angehängt.
    Kommt es später bleibt es bei den 8 Wochen nach der Geburt, und du hast Glück gehabt. :grin:

    Zu den Formulierungen soll lieber jemand anderes was sagen.
  • tesuntesun

    1,709

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Unsere Personalabteilung hatte mir ein Formular zukommen lassen das ich ausfüllen mußte, vielleicht fragst Du vorher mal telefonisch nach, dann ersparst Du Dir den formlosen Antrag.

    Mit dem Antrag auf Erziehungszeit kannst Du warten (ich glaube bis Ende des Mutterschutzes ??? ) , man weiß ja nie was kommt, vielleicht entscheidet ihr Euch noch um.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Die Mutterschutzfrist musst du gar nicht beantragen. Irgendwann (6 Wochen vor ET) erhälst du von deinem Gyn ein Schreiben, in welchem der voraussichtliche ET fixiert wird. Dieses Schreiben erhält dein Arbeitgeber und das war es schon. Beantragen musst du nur die Elternzeit und zwar immerhalb von 6 Wochen NACH der Geburt, unabhängig wie "pünktlich" diese war bzw. sein wird. Dieser Antrag reicht formlos aus. Dabei musst du nur darauf achten, dass du ggf. zu beantragende Teilzeit als Elternzeit ausweist.

    (Das Wort Antrag ist eigentlich auch nicht sooo richtig, denn beantragen musst du nur Teilzeit. Die Elternzeit als solche steht dir rechtlich zu und eigentlich informierst du deinen AG nur, aber das sind wohl Wortklaubereien :biggrin: )

    Hier mal ein Bsp.:

    Am 01.01.2005 wurde mein Kind XY geboren.
    Die Mutterschutzfrist endet demnach am 25.02.2005.
    Anschliessend werde ich vom 26.02.2005 bis 25.02.2007 in Elternzeit gehen. (du musst dich für 2 Jahre festlegen). Davon werde ich das erste Jahr (26.02.2005-25.02.2006) komplett ohne Beschäftigung zu Hause bleiben.
    Das zweite Jahr 26.02.2006-25.02.2007 möchte ich auf "Teilzeitbasis in Elternzeit" 30 Stunden in der Woche arbeiten, wobei ich jeden Werktag eine Arbeitszeit von 6 Stunden anstrebe.

    MFG

    Nebenbei: vergiss nicht deinen dir zustehenden Urlaub für das laufende Kalenderjahr. Den kannst du beispielsweise nach der Mutterschutzfrist und VOR der Elternzeit machen. So mache ich es gerade mit meinem Resturlaub aus 2004 und es hat den Vorteil, dass ich noch nen Monat voll cash bekomme, ehe ich nur Erziehungsgeld bekomme. ;-) Du kannst ihn aber auch nach deiner kompletten Elternzeit nehmen. Dieser Urlaub darf nicht verfallen.
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