Risikoschwangerschaft !!!

bearbeitet 18. 03. 2005, 10:10 in Schwangerschaft
Hallo Marlies,
hätte gerne mal deine Meinung!
Kurze Beschreibung: 1.Kind in 40 Wo wegen BL per sectio entbunden. Kinderarzt stellte bei U2 Mangelgeburt fest.
2. Kind in 40 Wo spontan Geburt,keine komplikationen.
3. Kind ab 16. Wo wehen, 26 Wo Klinik mit dauer Wehenhemmer bis 36. Woche, vor entlassung abfallende Herztöne,also sectio in 37.Woche. Gleichzeitig wurde steri gemacht.
2002 per IVF eine Windei SS weitere versuche erfolglos.
2004 refertilisierung, jetzt SS in 8. Woche. Bin 37 Jahre alt.
Bin Altenpflegerin und sollte meiner Meinung nach von den schweren Aufgaben entbunden werden. Mein FA sieht dazu aber kein Anlass.
Über deine Meinung bin ich gespannt.
LG Corena

Kommentare

  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Corena,

    also rein von der Arbeitsbelastung und dem Aufgabenberich in der Altenpflege gibt es eigentlich keinen Grund ein Beschäftigungsverbot o.ä. auszusprechen.
    Im Mutterschutzgesetz sind gerade für "diese Berufe" die Aufgaben festgelegt, die Du nicht mehr ausführen darfst, z.B. schweres Heben und Injektionen verabreichen. Sofern Du an diesen dort genannten Punkten von KollegInnen entlastet werden kannst spricht eigentlich nichts gegen diese Arbeit.
    Ein Beschäftigungsverbot ist ohnehin nur dann auszusprechen, wenn die Begründung dieses beim Arbeitgeber liegt - also Gründe hat, die NICHT durch Dich oder die Schwangerschaft verursacht sind.
    Ich selbst bin bis zum Mutterschutz als Krankenschwester in der ambulanten Pflege unterwegs gewesen. Es war nicht immer einfach und ich habe mir auch manchmal ein beschäftigungsverbot gewünscht weil ich mich so unfair behandelt fühlte; aber im Nachhinein bin ich nun froh, dass ich gearbeitet habe. Mir wäre sonst die Decke auf den Kopf gefallen und ich hätte sicher nur faul und unbeweglich irgendwo rumgesessen. Auch muss ich sagen, dass es tatsächlich ganz gut machbar ist, auch in so einem Beruf bis zu den gesetzlichen Mutterschutzfristen zu arbeiten!

    Ob es bei einer sog. "Risikoschwangerschaft" anders zu handhaben ist (rein gesetzlich z.B.) entzieht sich aber leider meiner Kenntnis. Bist Du denn "offiziell" als risikoschwanger eingestuft?
    Zumal Dein Arzt keinen Anlass sieht, Dich von der Arbeit zu entbinden - und mit den "schweren Aufgaben" hast Du gesetzliche Rechte - unabhängig vom Arzt und dessen Einschätzung (Mutterschutzgesetz).

    LG, Supi
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hi Supi,
    es geht mir nicht ums nicht mehr arbeiten wollen.
    Ich habe mit meiner Vorgesetzten gesprochen und sie ist der Meinung der FA könnte etwas schreiben,genaue Angaben was ich tun oder lassen soll, damit ich Betriebsintern wechseln kann.Ich liebe meine Arbeit und würde zu Hause versauern.Die Heimleitung kann mir ohne ein solches Schreiben keine andere Stelle geben. Somit trage ich meine SS nun auf dem Rücken meiner Kolleginnen aus. Sie müssen meine Bewohner mit übernehmen und wenn ich nicht kann, sogar komplett meine Aufgaben übernehmen.
    In der heutigen Zeit keine leichte Sache.Unsere Station hat 22 Bewohner, die pro Schicht von 2 Kräften,evtl 1 Schüler, volle Pflege erhalten.
    LG Corena
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das ist nicht die Sache des Arztes, sondern die des Arbeitgebers. Wenn sie nicht wissen was im Gesetz steht, könnt Ihr Euch beim Gewerbeausichtsamt schlau machen. Es gibt keine großen Unterscheidungen, ob "nur" schwanger oder eben "Risiko".
    Bist Du die erste Schwangere da?
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Corena,

    ich wusste nicht, dass Dein AG erwartet, dass Dein FA ein Schreiben aufsetzt.
    Allerdings verstehe ich nicht, warum er das als Grundlage nimmt, um Dir eine adäquate Stelle/Tätigkeit zu ermöglichen. M.E. hat er doch lt. Mutterschutzgesetz die PFLICHT dies zu tun, bzw. Dich eben von den entsprechenden "unerlaubten" Tätigkeiten zu befreien. Ob nun ein Schreiben vom Arzt vorliegt oder nicht.
    Die Schwangerschaft auf dem Rücken der KollegInnen austragen ist kein schönes Gefühl, das weiß ich -leider- auch; muss aber in diesem Beruf bei einem entsprechenden AG auch gar nicht sein. Leider gibt es gerade im "Sozialbereich" die asozialsten Bedingungen udn Einstellungen... :flaming01:
    Ich würde vielleicht mal versuchen, herauszufinden, warum genau der AG so ein Schreiben möchte, evtl. mal mit dem Betriebsrat sprechen (rein informativ) und dann evtl. noch mal den FA darauf ansprechen. Vielelicht hat er es ja auch falsch verstanden und gedacht, Du sprichst von einem Beschäftigungsverbot?
    Übrigens wollte ich Dir nicht unterstellen, dass Du nicht mehr arbeiten willst; sorry, wenn das so rübergekommen ist! (Wobei es natürlich schon genug Frauen/Beispiele gibt, bei denen das so ist, aber das ist ein anderer Punkt)

    LG, Supi :byebye01:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nee, bin nicht die erste.
    Bleibt mir wohl nichts übrig, als meine armen Kolleginnen ran zu nehmen.
    Meine Stationsleitung sagte auch noch das ich zur Betriebsärztin muß. Weshalb das denn?
    Corena
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Frag beim Gerbeaufsichtsamt oder bei dem für Arbeitsschutz. Information ist alles.
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